Werk 1
Kommentar
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Richtige Benennung: Ludwig-Boltzmann-Institut zur Erforschung der Missbildungen des Nervensystems – 1968 ins Leben gerufene Institution zur neuropathologischen Beforschung des in der Prosektur des psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien vorhandenen weltweit größten »Materialbestandes« an Gehirnen »mit angeborenen Entwicklungsstörungen und frühzeitig erworbenen Schäden« (Ludwig-Boltzmann-Gesellschaft 1968). In diese Sammlung integriert waren Präparate von Kindern, die 1940–1945 in der »Jugendfürsorgeanstalt« »Am Spiegelgrund« im Zuge der »Euthanasie« und medizinischer Versuche (unter Beteiligung von Heinrich Gross) ermordet wurden. Gross, Leiter dieses Boltzmann-Instituts seit seiner Gründung, trat 1989 von dieser Funktion zurück. Die Gehirnpräparate der getöteten Kinder wurden 2002 bestattet.
Werner Koflers »Krankengeschichte« »Ida H. « beginnt mit dem Satz: »Die Landesheil- und Pflegeanstalt ›Am Steinhof‹, am westlichen Stadtrand, im 14. Wiener Gemeindebezirk auf einer Anhöhe am Rande des Wienerwaldes, auf der ›Baumgartner Höhe‹ gelegen, ist die größte geschlossene Anstalt in Österreich.« (s. Eintrag ›Am Steinhof‹) 1907 wurde die nach Plänen von Otto Wagner errichtete »Landes-Heil- und Pflegeanstalt für Nerven- und Geisteskranke« eröffnet, der Name leitet sich von Steinbrüchen her, die sich früher hier befunden haben. Heute ist das »Psychiatrische Krankenhaus ›Baumgartner Höhe‹« (im Volksmund immer noch »Steinhof«) Teil der »Klinik Penzing« (zwischenzeitlich »Otto-Wagner-Spital«). Die Beschäftigung Koflers mit dem »Kriminalfall G.« (publiziert 1979) ist in das Umfeld von »Ida H«. (1978), der Geschichte einer mehrmals »am Steinhof« behandelten Schizophrenie-Patientin, zu stellen.
Heinrich Gross (1915–2005), österr. Psychiater, 1939 Promotion zum Dr. med., ab November 1940 Tätigkeit am »Spiegelgrund«, wo er an medizinischen Experimenten und Tötungen beteiligt war, dazwischen Kriegseinsätze, 1945–1947 sowjetische Kriegsgefangenschaft, 1948 Verhaftung, die beim Prozess 1950 ausgesprochene Haftstrafe hatte er mit der Untersuchungshaft verbüßt, 1953 SPÖ-Mitglied, Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Neurologie, 1955 Rückkehr auf den »Steinhof«, 1957 Primar der 2. Psychiatrischen Abteilung am Steinhof, ab 1960 gerichtlich beeideter Sachverständiger für Neurologie und Psychiatrie, bis 1979 laut eigenen Angaben 12.000 Gutachten (u.a. im Prozess 1968 gegen Oswald Wiener, Otto Muehl und Günter Brus nach der Aktion »Kunst und Revolution«). s. Eintrag »Doktor Groß«
Kofler bezieht sich hier auf den Artikel» Ein Arzt aus der NS-Mörderklinik«, mit dem der »Kurier« -Reporter Wolfgang Höllrigl – auf einem Interview mit dem in der Haftanstalt Krems-Stein einsitzenden Friedrich Zawrel fußend – Ende 1978 den Stein ins Rollen brachte. Gross wurde nicht »von Reportern befragt«, sondern nur von Höllrigl und gebe diesem, wie im Artikel zu lesen, »gerne in Stenogrammform Auskunft«: »Ich habe 1934 maturiert, wurde fünf Jahre später mit dem Medizinstudium fertig, kam dann in russische Gefangenschaft und wurde 1957 Primararzt am Krankenhaus Rosenhügel« (Höllrigl 1978), s. Eintrag »Doktor Groß«
So wie Kofler den Namen Gross’ nicht ausschreibt, verwendet er hier einen Decknamen: Gemeint ist Friedrich Zawrel (1929–2015). Zawrel wuchs meist bei Pflegeeltern und in Heimen und Erziehungsanstalten auf, ab 1941war er immer wieder in der »Fürsorgeanstalt« »Am Spiegelgrund« untergebracht. Er konnte mithilfe einer Schwester von dort fliehen und überlebte, teilweise in Jugendstrafvollzugsanstalten, den Krieg. Danach schlug er sich mit verschiedenen Arbeiten und Kleinkriminalität durch. Als er zu Beginn der 1970er Jahre vermehrt Diebstähle beging, kam er Ende 1974 in Untersuchungshaft.
Am 25. 5. 1976 fand die Gerichtsverhandlung gegen Friedrich Zawrel statt, der das Gutachten von Gross zugrunde gelegt wurde. Gross berief sich, ohne dass das vor Gericht beanstandet wurde, in seinem Gutachten offen auf ein jugendpsychiatrisches Gutachten aus dem Jahre 1944, das Gross’ Vorgesetzter während seiner Tätigkeit am »Spiegelgrund«, der 1946 zum Tode verurteilte Ernst Illing, verfasst hatte. Zawrel wurde (wegen eines Eigentumsdelikts) zu sechs Jahren Haft mit anschließender Einweisung auf zehn Jahre in eine Anstalt für gefährliche Rückfalltäter verurteilt (vgl. Lehmann/Schmidt 2001, 16). Koflers Angaben in diesem Absatz beziehen sich auf den Artikel Höllrigls (vgl. Höllrigl 1978).
Die hier wiedergegebenen Erinnerungen Zawrels entstammen nicht dem Artikel Höllrigls (vgl. Höllrigl 1978), die Quelle Koflers ließ sich nicht eruieren.
1940 wurde auf dem Gelände der »Heil- und Pflegeanstalt der Stadt Wien Am Steinhof« die städtische »Fürsorgeanstalt« »Am Spiegelgrund« eingerichtet. »Der Spiegelgrund war eine der 37 Kinderfachabteilungen im Deutschen Reich, in denen ›unwertes Leben‹ vernichtet wurde«. Dort starben zwischen 1940 und 1945 knapp 800 Kinder, davon bis zu 250 mit »Nachhilfe« der Ärzte (Lehmann/Schmidt 2001, 12). Heinrich Gross war an den Tötungen beteiligt.
Die 1940 errichtete »Jugendfürsorgeanstalt« »Am Spiegelgrund« bestand ursprünglich aus neun Pavillons. 1941/1942 wurden sieben Pavillons als »Wiener städtisches Erziehungsheim ›Am Spiegelgrund‹« ausgegliedert, die Pavillons 15 und 17 wurden zur »Heilpädagogischen Klinik der Stadt Wien«, 1943 in »Wiener städtische Nervenklinik für Kinder« umbenannt (vgl. Dahl 1998, 34f.).
Quelle für Koflers Angaben ist erneut der Artikel Wolfgang Höllrigls (vgl. Höllrigl 1978). Den SA-Rang Gross’ gibt Kofler anders wieder. Höllrigl berichtete im Mai 1979 auch von der Zeugenaussage Gross’ im Prozess gegen Werner Vogt (s.u.): »›Es ist richtig. Ich bin schon im Jahre 1932 der Hitlerjugend beigetreten, wurde dann zur SA überstellt, wo ich den Rang eines Obertruppenführers bekleidete.‹« Er gab an, kein Luminal verordnet und sich sogleich an die Front gemeldet zu haben, als er vom »Euthanasie«-Programm am »Spiegelgrund« erfahren habe (Höllrigl 1979b).
Der Erlass auf Adolf Hitlers persönlichem Briefpapier lautet: »Berlin, den 1. Sept. 1939 [/] Reichsleiter Bouhler [/] und Dr. med. Brandt [/] sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. [/] A. Hitler« (Hitler 1989).
Die direkt der »Kanzlei des Führers« unterstellte Zentraldienststelle T4 war mit der Durchführung der Krankenmorde (»Euthanasie«) beauftragt, für die interne Organisation und Kommunikation unter den Anstalten verwendete man den Tarnnamen »Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten«.
Quelle Koflers für diese Angabe ist der Artikel Höllrigls (vgl. Höllrigl 1978). Das Totenbuch der nationalsozialistischen »Nervenklinik für Kinder« verzeichnet 789 Tötungen für die Zeit ihres Bestandes (vgl. Czech 2014, 197).
Heutiger Handelsname: Phenobarbital; ein zur Behandlung von Epilepsie eingesetztes Barbiturat, früher ein viel genutztes Schlafmittel, 1912 in den Handel gekommen
Schloss Hartheim bei Alkoven war die zentrale Tötungsanstalt in Österreich im Rahmen der nationalsozialistischen »Euthanasie«, der systematischen Tötung »lebensunwerten« Lebens. Hierher wurden aus vielen psychiatrischen Krankenhäusern Patienten geschickt; Hartheim war eine der sechs Anstalten der Aktion »T4« im Deutschen Reich, bei der auf Grundlage eines geheimen Führererlasses Insassen von psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten ermordet wurden, in den Jahren 1940/41 insgesamt rund 70.000 (vgl. Jäckel/Longerich/Schoeps, I/424), in Hartheim wurden 1940–1944 »und 30.000 Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung sowie psychisch kranke Menschen ermordet« (Verein Schloss Hartheim o.J.)
Ernst Illing (1904–1946), 1929 Promotion zum Dr. med., 1933 NSDAP-Beitritt, Ausbildung zum Nervenarzt, Tätigkeit in Psychiatrien in Sachsen und Brandenburg, 1938 Tätigkeit für das »Rassenpolitische Amt« der NSDAP, 1942–1945 ärztlicher Leiter der städtischen »Jugendfürsorgeanstalt« »Am Spiegelgrund«. Im Juli 1946 vor dem Volksgericht Wien zum Tode verurteilt.
Marianne Türk (1914–2003), österreichische Kinderärztin, nach dem Medizinstudium ab 1939 Tätigkeit in der Trinkerheilstätte »Am Steinhof«, 1941 Wechsel in die Kinderklinik »Spiegelgrund«, wo sie an der Erfassung und »Behandlung« behinderter Kinder beteiligt war. Türk wurde beim »Steinhof-Prozess« 1946 zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, 1948 aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig entlassen, sie arbeitete fortan als Verkäuferin.
Heinrich Gross, der nach seiner Rückkehr aus sowjetischer Kriegsgefangenschaft Ende 1947 untergetaucht war, wurde im April 1948 in der Steiermark verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Beim Prozess 1950 wird er wegen Totschlags, nicht wegen »Meuchelmords« angeklagt, weil das Gericht zu der Erkenntnis gelangte, »dass an Geisteskranken oder -schwachen kein heimtückischer Mord begangen werden könne, weil den Betroffenen ›die Einsicht fehlt‹« (Lehman/Schmidt 2001, 105). Im Prozess glaubt das Gericht Gross, der stets nur das zugibt, was bekannt ist, und den wissenschaftlichen Charakter seiner Tätigkeit betont. Urteil: zwei Jahre Kerker. Bei der Berufungsverhandlung 1951 verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine Neuaufnahme der Verfahrens.
Gerhart Harrer (1917–2011), österr. Psychiater, 1935 Mitglied der illegalen SS, gehörte »der SS-Standarte 89 (mit der SS-Nr. 303.067) an« (Pinwinkler 2020, 126), während des Zweiten Weltkriegs Arbeit als neurochirurgischer Assistenzarzt, 1940 NSDAP-Mitglied, nach 1945 als »minderbelastet« eingestuft, wie bei Gross funktionierte seine Wiedereingliederung in ein erfolgreiches Berufsleben über den Bund Sozialistischer Akademiker (BSA), 1960–1984 ärztlicher Leiter der Salzburger Landesnervenklinik.
Der Arbeitskreis für Forensische Psychiatrie und Neurologie veranstaltet im Jänner 1979 in der Landesnervenklinik Salzburg eine Tagung zum Thema »Tötungsdelikte von Geisteskranken«. Neben Harrer ist auch Gross als Referent vorgesehen, Gross lässt seinen Vortrag dann allerdings verlesen.
Die »Arbeitsgemeinschaft kritische Medizin« war eine Gruppe junger Mediziner, Schwestern und Pfleger, die sich mit gesundheitspolitischen Themen beschäftigte. Die AG beschließt, Heinrich Gross mit den im »Kurier«-Artikel im Dezember 1978 veröffentlichten Vorwürfen seiner Beteiligung an der »Euthanasie« zu konfrontieren (vgl. Pinwinkler 2019, 228) und druckt ein Flugblatt als Anlass des Salzburger Vortrags von Gross mit dem Titel »Tötungsdelikte Schizophrener«: »Nun also macht sich Gross, der selbst an der Tötung hunderter Kinder beteiligt war, über die Tötungsdelikte Geisteskranker her« (zit. n. Lehmann/Schmidt 2001, 159). Als Autor fungiert das AG-Mitglied Werner Vogt. Gross verklagt Vogt wegen übler Nachrede. Das Urteil in erster Instanz ergeht nach der Veröffentlichung von Koflers Artikel im Februar 1980: Vogt wird verurteilt. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Wien wird 1981 der Wahrheitsbeweis Vogts anerkannt, Vogt freigesprochen und der Staatsanwaltschaft vom Richter empfohlen, ein Verfahren wegen Beihilfe zum Mord einzuleiten – diese sieht aber erneut nur Totschlag vorliegen (vgl. Lehmann/Schmidt 2001, 64).
Udo Undeutsch (1917–2013), deutscher Psychologe, Wehrmachtspsychologe, Mitbegründer des psychologischen Instituts der Universität Köln, ab 1963 Lehrstuhl ebendort, Schwerpunkt seiner Tätigkeit war Verkehrspsychologie, darin zahlreiche Gerichtsgutachten
Der deutsch-sowjetische Nichtangriffspakt wurde am 24. 8. 1939 vom deutschen Außenminister Ribbentrop in Moskau unter Anwesenheit Stalins unterzeichnet. Hitler hatte damit freie Hand beim geplanten Angriff auf Polen, weil die Sowjetunion im Pakt Neutralität zusagte und in einem geheimen Zusatzprotokoll das östliche Polen im Angriffsfall der UdSSR zugesprochen wurde.
TopographieOrtschaftPersonPolitikerInNationalsozialistInEreignis
Im Sommer 1977 unternimmt eine österreichische Delegation auf Einladung Moskaus eine »Studienreise« in die UdSSR. Mit dabei sind neben Heinrich Gross und Gerhard Harrer auch die Psychiater Willibald Sluga und Otto Schiller. Der mit Gross befreundete Schiller wurde 1977 vom Justizministerium beauftragt, ein neuerliches Gutachten zum Geisteszustand Zawrels zu erstellen – was zu einem für Gross günstigen, exkulpierenden Ergebnis führte (Gutachten in Auszügen: Lehmann/Schmidt 2001, 143f.). Die Delegation besuchte psychiatrische Anstalten und trat in ihrem Bericht den Vorwürfe von Menschenrechtsorganisationen entgegen, in den Anstalten würden Dissidenten misshandelt oder gefoltert.
Die erste Ausgabe der »Österreichischen Volksstimme« erschien im August 1945, seit 1957 trägt das Organ der KPÖ den Titel »Volksstimme«. 1991 wurde die Tageszeitung eingestellt. 1994–2003 erschien die »Volksstimme« als Wochenzeitung, 2009 kam es zu einer Neugründung als politisches Monatsmagazin.
Ende August 1977 beginnt die »Volksstimme«, die Zeitung der Kommunistischen Partei Österreichs, eine Serie über den Besuch einer »Delegation namhafter Psychiater« in der UdSSR. Die Delegation habe »die Gelegenheit, sich an Ort und Stelle mit der von der westlichen Propaganda hochgespielten Frage der angeblichen Inhaftierung von politisch mißliebigen Personen, von sogenannten Dissidenten, in psychiatrischen Kliniken der Sowjetunion zu befassen« ([red.] 1977a, 1). Die Führung der Delegation habe »Universitätsprofessor Dr. Harrer« übernommen, »[i]hr gehörten an dessen Frau, die selbst Nervenärztin ist, Primarius DoktorGrossvon Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Dozent Dr. Sluga, Leiter der Abteilung für gerichtliche Psychiatrie an der Wiener Universitätsklinik […], Gerichtspsychiater Medizinalrat Dr. Schiller und Dr. Waegner, klinischer Psychologe und gerichtlicher Sachverständiger« ([red.] 1977a, 1). Bei den in den Klinken Einsitzenden handle es sich »um schwerkranke Menschen […], die an Depressionen, Psychosen und Schizophrenie (Spaltungsirrsinn) leiden«; Harrer habe in einem abschließenden Gespräch das »Geschrei nichtfachlicher Kreise« verurteilt ([red.] 1977a, 2). Amnesty International warf der Sowjetunion vor, Dissidenten in psychiatrische Kliniken abzuschieben; zusätzlichen Zündstoff erfuhr die Reise durch den in den USA zeitgleich stattfindenden Kongress des »Weltverbands für Psychiatrie«, die »Volksstimme« rückte zur ideologischen Abwehr der »westlichen Hetzer« ([red.] 1977b) und des »Feldzug[s]« der österreichischen Presse gegen die TeilnehmerInnen der Studienreise ([red.] 1977c) aus. Der stellvertretende Chefredakteur der »Volksstimme«, Hans Wolker, begleitete als »Sekretär« die Delegation und veröffentlichte einen zehnteiligen Bericht über die vom sowjetischen Gesundheitsministerium genau getaktete Reise (vgl. Wolker 1977a). Die von Amnesty International beanstandeten Kliniken habe man aus Zeitmangel nicht besuchen können (vgl. Wolker 1977b), in einem Krankenhaus wird der Delegation ein an »Wahnvorstellungen« Leidender vorgeführt, ein Teil seines Wahns sei eben die politische Verfolgung: »Und solche schwerkranke Menschen werden zur politischen Hetze mißbraucht« (Wolker 1977c).
PersonNationalsozialistInAutorIn/JournalistInMedienZeitung/Zeitschrift
Kofler paraphrasiert in diesem Absatz, nahe am Wortlaut der Publikation, eine Stellungnahme Heinrich Gross’, die Wolfgang Höllrigl im Februar 1979 im »Kurier« veröffentlichte (und zu der Gross natürlich nicht »gezwungen« wurde). Den Aussagen Gross’ fügt Kofler nur die Ergänzung zu Ybbs in der Klammer sowie den Begriff »Aktion T4« hinzu (vgl. Höllrigl 1979a).
TopographieOrtschaftPersonNationalsozialistInAutorIn/JournalistInMedienZeitung/Zeitschrift
Ab 1817 diente ein »Armenhaus« am Donauufer bei Ybbs als Unterbringung für psychisch Kranke, 1859–1864 errichtete die Stadt Wien an Stelle eines am Nachbargrundstück befindlichen Franziskanerklosters am Donauufer eine »Versorgungsanstalt«. 1922 wurden beide Institutionen zur »Wiener städtischen Heil- und Pflegeanstalt in Ybbs« zusammengelegt. Bis in die 1980er Jahre war die Anstalt mit bis zu 1200 Personen belegt, was eher für die früher vorherrschende »Verwahrung« als für Therapie spricht. Heute ist das »Therapiezentrum Ybbs« Teil des »Wiener Gesundheitsverbunds« (vgl. Wiener Gesundheitsverbund o.J.).

