Verfaßt und geschrieben vom erzbischöflichen Notar Rupert, wie dies bereits Martin, Urkundenwesen (1915) 577 und 748 Nr. 233 feststellte. — Zu der bisher in der einschlägigen Literatur vertretenen Ansicht, daß es sich hier um eine Wiederholung der Besitzbestätigung durch den gleichen Aussteller mit der Urkunde von 1117 handelt, und deren Widerlegung vgl. die Vorbemerkung von Nr. ...
https://github.com/GVogeler/CEI2TEI/blob/master/relax_ng_compact/tei_cei.rnc
Mit den hier zusammengestellten 164 Texten beginnt eine Neuedition jener rechtserheblichen mittelalterlichen Dokumente (Urkunden) aus der Zeit bis 1192, welche einen Bezug zur Steiermark aufweisen. Erfasst wird damit jener Zeitraum, in welchem die Steiermark noch nicht in Personalunion mit Österreich verbunden war. Die wissenschaftliche Bearbeitung erfolgt durch em.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Hausmann im Auftrag der Historischen Landeskommission für Steiermark.
MARC Relators für Rollen
DCTerms Datumsspezifikation
Erzbischof Konrad [I.] von Salzburg bestätigt dem Kloster Nonnberg in der Stadt Salzburg auf Bitten der Äbtissin Wirada [II.] den im einzelnen genannten Besitz samt Zugehör und Gerechtigkeiten, darunter auch den im Ennstal, und zuletzt den kleinen Acker in Arnsdorf.
... confirmamus eis cunctas possessiones vel decimationis ab episcopis sive regibus vel
princibus seu a quibuslibet fidelibus oblatas, concambiatas aut iuste quoquo modo acquisitas
..... Enstal situm est ....
(S.)
Actum
in castro Salzburc anno incarnationis dominice M C XL IIII, indictione VIII, III nonas
novembris, anno I domni Lucii pape, VI anno Choͮnradi regis.