Bericht: Erich Volkmar von Berlepsch, Damian von Sebottendorf, Dr. Wolfgang Eulenbeck und Dr. Andreas Paulus an Kurfürst August von Sachsen, 1576-10-04
Textgrundlage: Dresden HStA, Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum - Königreich Sachsen bis 1831 / Behörden und Einrichtungen der Erblande / Gesamtbehörden, Kommissionen und Gesandtschaften / 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) Loc. 10200/01, fol. 354r-358av
Für diesen edierten Text liegt kein Kollationierungsexemplar vor.
[unfoliiert] [354r] [357r]
Inhaltsvermerk: 4. Octobris anno 76, rhäte zw Regenspurgk schreiben wegen der contribution, fuldischen sachen, moßcowiterischen instruction, schicken contribution[?] in Reussen, religion, verenderung cammergerichts amt und artickel des ritterordens. [Eingefügt: Präs. Glugsburg, 8. Octobris anno 76. ] [Eingefügt: Bearbeitungsvermerk: Zu s. kfl. Gn. eigen händen.]
Durchlauchtigster hochgeborner churfurst, ewern kfl. gnaden seint unsere underthenigste gehorsame trewe dienste jeder zeit mit vleis zuvorn. Gnedigster herre.
Ewer kfl. Gn. gnedigst schreiben am dato Glucksburgk, den siben und zwantzigsten
Septembris negst verschienen, haben wir den letzten desselben alhier underthenigst empfangen. Und weil, soviel die contribution betriefft, der ksl. Mt. auf die euer kfl. Gn. hiebevor angemelte sechtzigk monat zur beharlichen und auf zehen monat nach erheischung des ausfals zur eilenden hulffe relation geschehen, so haben ire Mt.wir in deren erclerung, so heute eröffnet, es dabey auch allergnedigst bewenden lassen, ausserhalb das ire Mt. die fiscalischen proceß der seumigen [354v] stende halb zubefördern begert, wie euer kfl. Gn. aus der relation, die, so balt sie umbgeschrieben, deren uberschicket werden soll, gnedigst zuvornehmen haben werden.
In der fuldauischen sachen ist der ksl. Mt. auf die meynung, wie euer kfl. Gn. wir am dato den zwantzigsten Septembris underthenigst zuerkennen gegeben, auch referirt wurden, wie hirbey euer kfl. Gn. abschrifft dovon gnedigst zuempfahen. Und stehet nuemehr bey irer Mt. erclerunge, welche, do sie erfolget, wollen euern kfl. Gn. gnedigstem begeren nach wir davon auch underthenigsten bericht thun.
Die muscowiterische instruction haben ire Mt. nach nicht ubergeben lassen. Es ist [355r] aber ire Mt. ersucht und erinnert worden, do bei werendem reichstage die nicht gefast, das doch den churfursten die, ehe dan sie volntzogen, ad revidendum uberschicket werden möchte, dessen ire Mt. gegen den stenden also hin widerumb sich allergnedigst ercleret.
Da sich auch hertzog Barnim zu Pommern zu der schickung in Reussen nicht vormügen lassen wolte, haben die anwesende stende und der anwesenden gesandten pfaltzgraff Reichartten oder hertzog Otten zu Luneburgk irer Mt. underthenigst vorgeschlagen.
Und weil die stedte zu vorleihung des zerungs kostens doselbsthien nicht zuvormugen gewesen, ist bewilligt worden, den darzu deputirten [355v] halben monat den ersten Decembris negstkunfftig zuerlegen.
Was in religions sachen, sider auf euer kfl. Gn. gnedigsten bevelich wir bey jungst der ksl. Mt. weiter ubergebnen replica oder ferner anmahnungs schrifft uns von den stenden der augsburgischen confession gesondert, vorgelauffen, solchs haben euer kfl. Gn. wir neben ubersendung irer Mt. weitern resolution underthenigst zuerkennen gegeben. Darsider seint berurte stende widerumb beisammen gewesen, uns aber darzu nicht beruffen lassen, und ob wol die kfl. brandenburgischen dar zu erfordert worden, so seint sie doch domals auch nicht erschienen, sondern [356r] angezogen, das sie der ksl. Mt. fernern resolution irem gnedigsten hern uberschicket, dessen bescheidts sie darauf gewerttig sein wolten.
Es hat sich vor dreien tagen doctor Pastor gegen mir, doctor Eilenbeck, vernehmen lassen, das die stende der augsburgischen confession widerumb beisammen gewesen und sich einer fernern schrifft an die ksl. Mt. vorglichen, dorinnen gar nichts inseriret, so der ksl. Mt. zuentgegen sein möchte. Derentwegen were er bedacht, sich zu uns zubegeben und zuvornehmen, ob wir neben inen solche schrifft irer Mt. uberreichen wolten. Darauf ich [356v] vor gutt angesehen, das er uns eine copey solcher schrifft zu fernerm nachdencken ubersenden solte, so wolten alsdan wir uns darauff vornehmen lassen. Es ist aber uns ferner nichts zukommen.
Den kfl. brandenburgischen aber haben sie solche schrifft uberschicket, von denen sie uns hernach mit getheilt wurden, und thun euern kfl. Gn. dovon beiligende abschrifft underthenigst ubersenden. Wie wir aber vornehmen, so haben die brandenburgischen bedencken, ehe dan sie von irem gnedigsten herrn ferner resolution empfangen, mit anderweit schrifften sich einzulassen.
Von vorenderung des itzigen cammergerichts person und ambts so ist alhier noch nichts vorgelauffen; wo ferne aber desen kunfftig tractiret werden wirdet, wollen euer kfl. Gn. gnedigstem bevelich nach hertzog Barnim zu Pommern halb wir uns underthenigst gemeß erzeigen.
Hieneben ubersenden euer kfl. Gn. wir auch die nuemehr abgeschribne und per modum duplicae ubergebne relation in puncto der turcken hulffe, die triplica[!] gemeiner stende uber den andern artickl, item beschluß gemeiner stende auf den dritten artickel und relation wegen des neuen furgeschlagenen ritterordens.
Mit der ksl. Mt. schwacheit bessert [357v] sich noch wenig und lassen sich die sachen fast mehr betrüblicher dan zuvor ansehen, bevorab bei disenn widerwertigen feuchten wetter zeitten. Und weil gleich auf negsten sontagk die eclipsis lunae mit eintritt, so ist vor der zeitt, wie die medici davon reden, bei irer Mt. wenig besserung zuvorhoffen, und wirt one sonderliche vorlihene kreffte von der gottlichen almacht irer Mt. fast unmuglich sein, bei solcher leibs geringerung disen grossen zustandt zuvordaueren. Jedoch stehet es bey der hulff gotts.
An dem abschiedt dises reichstags erbeitet der meintzische cantzler teglich und vorhofft, forderlich domit fertig zuwerden. Weil es auch auf reichstagen also herkommen, das nach ge[358r]legenheit eins jeden standts dem meintzischen cantzler von wegen seiner gleichwol vilfeltigen mühe eine vorehrunge zugeschehen pflegt und gedachter cantzler derentwegen bey uns albereit höfflich anregung gethan, so stellen zu euer kfl. Gn. gnedigstem gefallen wir underthenigst, was sie ires theils gegen gemeltem hern cantzler sich zu gnaden erzeigen wellen.
Im Niderlande stehen die sachen noch bey voriger empörung und ist die ksl. Mt. furhabens, eine legation dahin zuvorordenen, darzu der von Winneburgk, her George von Seinsheim und herr doctor Gayl, wie uns verkommet, abge[358v]schicket werden sollen. Und, euern kfl. Gn. underthenigste gehorsamliche getreue dinste jeder zeit mit vleiß zuleisten, seint wir schuldig und geflissen. Datum Regensburgk, den vierden monats tagk Octobris anno 76.
Euer kfl. gnaden
underthenigste gehorsame dienere
eigenhändige Unterschriften: Erich Volgkmar von Berlebsch
Tam von Sebottendorff etc.
Wolffgang Eylnbeck, Dr.
Andreas Paull, Dr., propria