Bericht: Erich Volkmar von Berlepsch, Dr. Wolfgang Eulenbeck, Hans Eitel von Berbisdorff und Dr. Andreas Paulus an Kurfürst August von Sachsen, 1576-07-28
Textgrundlage: Dresden HStA, Markgrafschaft Meißen, Albertinisches Herzogtum und Kurfürstentum - Königreich Sachsen bis 1831 / Behörden und Einrichtungen der Erblande / Gesamtbehörden, Kommissionen und Gesandtschaften / 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv) Loc. 10199/04, fol. 343r-348v
28. Julii, rhäte zw Regenspurgk berichten wegen des puncts der contribution, item der polnischen sachen halben, item des ertzhertzogk Ferdinandt sein ankommen. Präs. Dresden, [unleserlich] Augusti. Zu s. kfl. Gn. eignen henden.
Durchlauchtigster hochgeborner churfurst, ewern kfl. gnaden seint unsere underthenigste gehorsame trewe dienste jeder zeit mit vleiß zuvorn. Gnedigster herre.
Ewer kfl. gnaden zwey gnedigste schreiben am dato Dresden, den vier und zwantzigsten Julii, haben wir gestern alhier underthenigst empfangen und vorlesen, auch alsbalt, ewer kfl. Gn. bevelich nach, die zwey uberschickte briefflein, das eine ewer kfl. Gn. und das andere hertzog Albrechts zu Baiern an die ksl. Mt. holdent1, derselben allerunderthenigst selbst behendigt.
Das andere ewer kfl. gn. schreiben, die religionssachen belanget, und was derwegen alhier tractiret wurden, vormercken wir underthenigst, welcher gestalt ewer kfl. Gn. misfelligk, das in der ubergebenen schriefft des graffen von Orttenburgk und des von Berga meldung eschehen2 und also die privata mit den publicis vormengt worden.
Mügen aber euer kfl. Gn. darauf under[343v]thenigst nicht vorhalten, das balt anfangs zu erst angehender unserer zusammenkunfft so woll als jungst und bis anhero wir die stende der augsburgischen confession diser ungelegenheit genugsamb erinnert, auch mit vleiß vorwarnet, das eins das ander aufhalten und unrichtige bescheidt erfolgen wurden. Weil wir aber uberstimmet worden, haben wir es nicht abwenden konnen. Wie es aber itzo umb solche sachen bewandt und, was kunfftig darinne vorzunehmen und wohin von dem mehrern theil vormütlich geschlossen werden wirt, solchs haben euer kfl. Gn. aus jungstem unserm underthenigsten bericht gnedigst zuvornehmen gehabt.
Ewer kfl. Gn. haben wir auch underthenigst zuerkennen gegeben, wurauf der contribution halb zum anfange geschlossen und der ksl. Mt. referiret [344r] werden solle. Solche relation hat sich wegen ubersehung des concepts und desselben vorgleichung bis auf heute morgen vorzogen und also erst itzo der ksl. Mt. uberantworttet worden3, welche sich mit der replica hinwiderumb nicht seumen wirdet.
Von den kfl. trierischen haben wir eines theils vertraulich vornohmen, wie sie in disen sachen irem gnedigsten herren ir bedencken dohin eröffnet, das ires besorgens unter acht und virtzigk monat die ksl. Mt. sich nicht abgütten lassen wurde. Weil aber etzliche vil stende ire beschwerung wegen der erliddenen durchzuge, erduldeten teuerung, itzo vorstehendem schaden des weins, abgange der hendel und gewerbe, auch anderer vilfeltiger obligen halb zum hefftigsten und [344v] eusersten erinnern und antzihen, so wirt in zweivel gestelt, ob nach itziger beschener replica4 der ksl. Mt. noch sechtzehen monat und also in allem zwey und dreissig monat, sechtzehen zur beharlicher, die andern sechtzehen aber zur eilenden hulffe, furzuschlagen, domit man bei den andern stenden soviel desto mehr entschuldigt, und do alsdan ire Mt. abermals domit nicht zufriden sein wolte, das ferner auf acht und virtzigk monat entlich fortgeruckt und dobei geblieben werden solte, welche halb zu der eilenden, der ander halbe theil zur beharlichen hulffe zuvormitteln und die bezalung auf sechs jhar zurichten, jedes jhars acht monat auf zwene termin zuerlegen, doch das die beharliche hulffe der ksl. Mt. [345r] nicht ehe gevolget werde, es erfordere es dan die furstehende gefahr und notturft, welchs dan auf einem deputation tage erwogen und ercleret werden solle. Mitler zeitt solte solche contribution bey etzlichen stedten oder fursten hinderlegt bleiben und one vorgehent erörtterung eins deputation tagsbeschlusses der ksl. Mt. dovon nichts zukommen.
Osterreich sol sein votum anfangs auf sechs und funffzig monat haben richten wollen; wan es aber bei den acht und viertzigk bleibet, so wirt es der augsburgischen contribution anno 66 fast gleich werden. Heute hatt die ksl. Mt. den stenden nach ent[345v]pfangener relation eine ausfürliche schriefft der polnnischen sachen halb ubergeben, davon ewern kfl. Gn. wir beiligende abschriefft5 underthenigst ubersenden.
Hernach hat man im rathe tractiret6 den sechsten punct der ksl. proposition7 und was ire Mt. der schickung halb zu dem muscowiter wegen der Lieflandt durch deren decret hiebevor bei den stenden anregen und erinnern lassen. Und weil solch irer Mt. decret beschieslich auf vorberurte schickunge gerichtet, hat man sich voreinigt, dieselbe also fortgengig sein zulassen, die instruction, so darzu gehorig, auf die maß, wie auf vorgehenden Reichs-, wahl und deputation tagen davon geredt worden, der ksl. Mt. zu deren vorfassung heimzustellen und hirzu [346r] hertzog Barnim zu Pommern zu gebrauchen, welchen die ksl. Mt. derwegen forderlich ersuchen soll. Wegen der zerung hat man auf ein dritteill eines monats nach anlage eines einfachen romer zugs geschlossen, wo ferne eine furstliche person geschicket wurde. Weil aber solchs nicht so zeittlich, wie es die eile des wegs erfordert, einzubrengen, so ist vorgeschlagen, aber doch noch nicht geschlossen worden, das ein jeder standt mitler weill selbst seinen geburenden antheil daran erstatten soll.
Sovil die recuperation der andern stucke betriefft, so durch Spanien und Franckreich dem Reich entzogen, hat man sich erinnert deren bedencken, so der ksl. Mt. derwegen anno 70 zu Speier ubergeben worden. Weil sich aber darsider vil dinge zu einer andern gelegenheit umbgesetzt, so wirt vor gutt [346v] angesehen, das berurte bedencken widerumb ersehen, davon geratschlagt und die ksl. Mt., wie die zuvorbessern sein möchten, erinnert werde.
Weil die ksl. Mt. die polnnischen sachen den stenden ubergeben, ist wol im churfursten rathe bedacht worden, das nuemehr schwerlich one furgehende beratschlagung derselben der liefflendischen schickung halb ewas gewisses geschlossen oder darauf eine instruction zubegreiffen sein wolte, bevorab, weil des muscowiters werbung vornemlich auf die polnnischen sachen gerichtet. Es ist aber das merer theil auf voriger meynung blieben, also das die relation dieses puncts vor beratschlagung der polnnischen sachen der ksl. Mt. nicht vorbracht werden solle. Bitten derwegen underthenigst, euer [347r] kfl. Gn. wolle uns in gemelten sachen mit forderlicher resolution gnedigst vorsehen.
Die polnnischen gesandten, welche der rebellen halb alhier gewesen8, nachdeme sie vornehmen, was sich mit herr Heinrichen von Kurtzbach zugetragen, auch villeicht erfaren, das er hernach mit tode abgangen9, haben sie bei der ksl. Mt. umb erlaubnus ansuchen lassen10, es hat sie aber ire Mt. vorwartten heissen. Nichts weniger haben sie sich heimlich auf einem schiefflein davon gemacht und gegen Pfater kommen, sich alda auf die post zusetzen. Weil aber der postmeister eine poleta11 von inen gefordert und sie mit keiner vorsehen gewesen, hat er sie daselbst angehalten, welche hernach auf der ksl. Mt. bevelich gegen [347v] Lintz gefuret, aldo sie vorwarlich enthalten werden12.
Ertzhertzog Ferdinand ist heute morgens vor siben uhren alhier ankommen.
Mit der ksl. Mt. hat sichs etwas gebessert, ist gleich wol gestern merern theils im bette blieben. Wie aber irer Mt. wir obangeregte zwei briefflein uberantworttet, ist sie auf einem stull gesessen, auch sich zimlich wol gehabt und nach ewer kfl. Gn. gesundheit und sonsten allergnedigst gefraget.
Auch, gnedigster herr, weil nuemehr vormutlich der punct der contribution sich nicht lange aufhalten und also zum andern punct der ksl. proposition13 geschritten werden wirt, euer kfl. Gn. aber uns darauf noch nicht instruiret, so bitten wir underthenigst, euer kfl. Gn. [348r] wolle, jhe ehe, jhe besser, derenthalb uns gnedigsten bevelich zukommen lassen. Und ewern kfl. Gn. seint wir underthenigs getrewes vleiß jeder zeit zudienen schuldigk. Datum Regensburgk, den 28. Julii anno 76.
underthenigste gehorsame
Andreas Paull, Dr., propria