Reichstagsakten 1576 - Reichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19)https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612div Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19).InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger Unterschrift Dorsalvermerk (unfoliiert) (Schrift steht am Kopf). Instruction an Maintz . Kurfürstentag 1575 \"Türkengefahr\" Reichstagsvorbereitung, thematisch Türkenabwehr, Grenzen\/Grenzsicherung (Militärgrenze) Türkenabwehr, Diplomatie, Frieden(sverhandlungen) Polen, Wahlkonflikt Türkenabwehr, Krieg, Kriegsvorbereitung Türkenhilfe, allgemein Türkenhilfe, Steuermodus (Gemeiner Pfennig, Reichsmatrikel) Landfrieden, Friedenswahrung\/Landfriedensbruch (reichsintern) Landfriedensexekution, Truppenwerbungen, -ansammlungen Matrikel, Matrikularsteuer Matrikel, Matrikelmoderation (Steuerverringerung) Matrikel, Matrikelexemtion (Steuerpflicht) Rekuperationen, allgemein Währung, Münze \/ Reichsmünzordnung (normativ) Reichstagsvorbereitung, organisatorisch Maximilian der annder, von Gottes genaden erwelter römischer kaiser, zu allen zeitten mehrer des Reichs . Instruction unnd bevelch, was der ersam, gelert, unser und des Reichs lieber getrewer Johan Hegenmuller , der rechten lehrer, unser hofrath unnd des durchleuchtigisten großmechtigen fursten, herrn Rudolffen des andern, romischen, auch zu Hungern und Behaim konigs , unsers freundtlichen geliebten sohns canzler, in unserm namen und von unsertwegen bey dem erwirdigen Danieln, ertzbischoven zu Maintz, des Heiligen Romischen Reichs durch Germanien erzcantzler, unserm lieben neven und churfursten , werben und handlen soll. Anfengclichs soll unser abgesandter sich befleissen und sein raiß dermassen anstellen, das er zum allerfurderlichsten, immer moglich ist, bey obgedachts von Mainz L. hofleger oder welcher endt er seine L. sonsten am nechsten antreffen wurd, ankomen und bey derselben personlich audientz haben möge, alßdan nach ubergebnem credenzschreiben und gepurlicher zuentpietung unser freundtschafft, gnad und alles guetenVgl. dazu auch das eigenhd. Begleitschreiben des Ks. an den Kf. . seiner L. vermelden und anzaigen: Wir zweifeln nit, seine L. wurde aus dem jhenigen, weß wir deroselben sambt andern anwesenden churfursten zu Regenspurg unter gehaltnem wahltag von wegen des turckischen wesens durch ein außfurliche schrifften proponirtVgl. die diesbezügliche Nebenproposition des Ks. auf dem Kurfürstentag 1575 .. , sowol auch aus unserm kurz hernach vom dato den zehenden Novembris nechst verflossens jahrs (=1575-11-10) ervolgten kaiserlichen ausschreiben und bestimmung eines gemainen Reichs tags verstanden und noch in frischer gedechtnus haben, aus was hochwichtigen, treffenlichen und unumbgengklichen ursachen wir zu furnemmung ainer gemainen Reichs versamblung bewegt worden und wie neben andern mehr nottwendigkeiten des Heiligen Reichs, so der endts zutractirn, die sachen furnemblich des bemelten turckischen wesens und seiner immer jhe mehr und mehr wachssenden tyrannischen gwaldts und hochmutts, auch hinterlistiger tuckischen practiken und vorthail halben, deren er sich zu entlicher vertilgung unser christlicher konigreich unnd landen one unterlaß geprauchet, also beschaffen weren, das solche zusamenkonfft gar kains wegs umbgangen noch unterlassen werden köndte, sonder die höchste unvermeidtliche notturfft erfordern thette, auff das allerfurderlichst und mit sonderm ernstlichen vleiß und eyfer auff wurckliche beharrliche rettung und widerstandt zugedencken, wo man anderst derselben yetzgemelten konigreich und landen als der teutschen nation diß ortts ainiger vormaurn entlichen verlust und untergang nit gewartten und daher in kurtzen jahren disen bluedtdurstigen vheindt im herzen des geliebten vatterlandts teutscher nation (=\"Deutschland\"\/\"Vaterland deutscher Nation\" ) mit höchstem schmerzen und unwiderbringlichem schaden sehen wolte. Inmassen dann auch auff solche erinderung, furnemblich aber das jehnig, was dermall sein, des turcken , fridtbruchigen bezaigens und danebens vheindtlichen vorhabens unnd rustung halben in bericht furkomen, sie, der churfursten Liebden, sambt den pfalzischen gwaldthabern ainhellig dahin geschlossen und inen gefallen lassen, das ain solche gemaine berathschlagung auff bequeme zeit und malstat angestelt werden solte; mit dem angehefften erpieten, das ire Liebden daselbsthin neben andern stenden selbst oder durch ire gevolmechtigte nach mugligkeit gehorsamblich erscheinen und alles das jehnig, was zu befurderung des Heiligen Reichs und gemainer christenhait ruhe, sicherhait und wolfart immer furtreglich und nöttig sein mochte, mit allem vleiß verners bedencken, sich daruber vergleichen und voltziehen helffen woltenVgl. die Resolution der Kff. zur Türkenabwehr und zur Einberufung eines RT beim Kurfürstentag 1575 .. . Nun wer unns gleichwol darsider und unlangst nach unserer von Regenspurg widerkonfft von unserm oratore zu Constantinopel schreiben und bericht zukomen, weßmassen vorbemelter tyran nach vilem und langem auffhalten und gesuchten außfluchten letzlich und zwar eh nitt, als ime etliche solche ungelegenheiten mit ungewitter, theurung und andere verhinderungen zugestanden, das er, sein vorhabenden heraußzug ins werck zusetzen, weiter nit gethraut, des zuvor beliebten und ernewerten achtjährigen fridtstandts confirmation bewilligtDer Friede von Adrianopel (Edirne) (=Edirne (Adrianopel) ) vom 17. Februar 1568 (=1568-02-17) wurde nach dem Tod Sultan Selims II. mit dessen Nachfolger Murad III. am 22. November 1575 (=1575-11-22) für weitere 8 Jahre bestätigt. Eine erneute Verlängerung erfolgte nach dem Regierungsantritt Ks. Rudolfs II. ( Bittner, Verzeichnis I, Nrr. 128 f. S. 26 ( Volltext ) ). Vgl. Huber, Geschichte IV, S. 263 f., S. 270 f., S. 366 ( Volltext ) Pálffy, Regionalmacht, S. 13 f. ( Volltext ) .. ; so er uns auch also gefertigt zugeschickt, inmassen seine L. desselben auch von unns berichtet wordenEnthalten im ersten Prorogationsschreiben, gerichtet an die Kurfürsten und ausgewählte Reichsfürsten .. . Daher es zwar etlichermassen das angesehens gewunnen, als ob es nunmehr ainer so eylenden berathschlagung und gegenverfassung weiters nit bedurfftig, wann aber, wie yezo gemeldet, solche confirmation und einstellung des herzugs nit aus lust des fridens, sonder mehr aus furgefalnen verhinderungen und, das ime diß jahr sein bluedtdurstig vorhaben ins werck zurichten die gelegenhait gemangelt, ervolget, die er seiner bekandten und mehrmalls erfarnen unbestendigkeit nach sonder allen zweifel anderwerts zusuechen nit unterlassen wurde, wie solches aus deme, was er sich yezo der Cron Poln halben unfugsam anmassetZur osmanischen Position im polnischen Wahlkonflikt mit der Unterstützung der Kandidatur Stefan Báthorys auch auf dem Hintergrund der Auseinandersetzungen mit Habsburg in Ungarn (=Ungarn, Kgr. ) und Siebenbürgen (=Siebenbürgen, Fst. ) vgl. Beydilli, Königswahlen, S. 77-139 ; zusammenfassend: Pálffy, Hungary, S. 54 f. . und das seine bassa und kriegs volck an den grenizen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) noch ain weg wie den andern vortfaren und ain gwaldt uber den andern treiben, gnugsam erschine. Zu deme auch seine L. nit allein aus den unterschidlichen fellen, die wir zu Regenspurg angetzaiget, als mit gwaldtsamer einnemmung der heuser Ploenstein (=Modrý Kameň \/ Kékkő (Blauenstein, Plobenstein) Plabenstain ) Tybin (=Duino (Dybein) Dybein ) Fonoth (=Fonyód (am Plattensee), Schloss ) und Smoßko (=Somoskő \/ Hrad Šomoška (Somoßko) ) und danebens vehindtlichem[!] uberfall, verbrenung und verhergung, auch niderhawung und weckfuhrung viler christlichen flecken und underthanenVgl. die Schilderung in der Nebenproposition des Ks. zur Türkenabwehr und zur Einberufung eines RT auf dem Kurfürstentag 1575 . Zu den Türkenzügen seit 1575 vgl. Hammer-Purgstall, Geschichte IV, S. 20-23, S. 612-614 Gömöry, Türkennoth, S. 157-162 Roth, Wihitsch, S. 225-232 .. , sonder auch hiebevorn sowol bey weilend unsers geliebten herrn und vatters mildtseligster gedechtnus als auch unsern zeitten offtermalls selbst vermercket und erfaren, das sich an dises vheindts zusage, verspruchnus, brieff und sigel gar nit zuverlassen, noch ime beim fridtstandt mehr als sonsten zugethrawen sey, sonder desselben haltung oder prechung allein in seinen handen gelegenhait und willen stehe, also das er denselben seinem haidnischen unglauben nach, wann er ain vorthail ersiecht, zerreisset und dannoch allwegen ein vermainten schein und ursach seiner threwlosigkeit finden mochte. Welches dan furnemblich yeziger zeit, da wir unns auf beschehne ordenliche wahl des konigreichs Poln unterziehen und annemenVgl. dazu ausführlich den beim RT vorgelegten Bericht Kaiser Maximilians II. an die Reichsstände zur polnischen Wahl .. , zubefahren und sich anderst nichts als des kriegs zuversehen ist. Dann ob er, der turck , gleich diß jahrs (welches doch auch noch ungewiß) selbst aigner person nit herauff ziehen solte oder köndte, so ist doch gwiß und haben wir desselben bestendige zeittungen und antzaig, das er zum wenigsten ain weglerwegen= einen Beglerbeg.. mit eim ansehenlichen heer herausschicken wurdt; inmassen dan allbereit der weglerweg aus Gretia deßhalben bevelch empfangen und (das noch mehr ist) das kriegsvolck allenthalben in mercklicher anzall, vermog der zeittungen, auch unserer kriegs räth ubergebner erinderung und bedencken (so unser abgesandter seiner L. hiebey zu comunicirnVgl. die hier übergebenen Zeitungen sowie das Gutachten des Hofkriegsrats .. , auffgemahnet hat. Aus welchem allem nun seine L. leichtlich erachten und schliessen köndte, das nit allein angeregtem fridtstand gar nit zugethrawen, sonder auch die besatzung ainer so weit schwaiffigen grenitz (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) auch zu fridens zeitten und da man nur des bassa [[above: zu Ofen]] und anderer der ort geseßner begen auß- und uberfäll vorstehen und abwehren solte (aines offentlichen heerzugs zugeschweigen), vil zu schlecht und derwegen in allweg ein notturfft sein wolte, sich nit allein auff den fall eines turckischen heraus zugs zur stattlichen gegenwehr bey zeiten gefast zumachen, sondern auch dahin zugedencken, das die hungerische frontier (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) als die rechte vormaur der teutschen nation mit nottwendiger munition und anderer kriegsnotturfft dermassen beharrlich versehen, gesterckt und bestelt wurde, das dieselbig nitt allein gegen des bassa von Ofen und seiner untergebnen begen unversehnen auß- und uberfallen wol gesichert und ungeschmelert sein und bleiben, sonder auch daraus zu furfallender gelegenheit andere guete verrichtungen zu widererlangung der abgetrungnen christlichen landen furgenommen und also entlich der veindt von dem geliebten vatterlandt teutscher nation vermittelst gotlicher verleihung bestendigclich abgehalten werden mochte. Welches aber (als sonder zweifel seine L. und menigclich guetherzig ermessen kondte) unns und unsern allerdings erschöpfften und außgematten landtstenden und underthanen, uber das wir in erthaidigung[!] und erhaltung des turckischen fridtstandts fast ein million goldts auffgewendet und danebens nunmehr ein so lange zeit auff besatzung der grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) jährlichs biß in die sechzenmal hundert tausent gulden allein ordenlicher besoldungen (der extraordinari außgaben, als munition, proviandt, ubersoldt und dergleichen geschwigen) außlegen mussen, verners allein zuerschwingen und zuertragen, zum höchsten beschwerlich; und dan auch die augenscheinlich erfahrung bezeugete, das, obwol churfursten, fursten und stende des Heiligen Reichs biß daher bey obgedachts unsers geliebten herrn und vatters lebzeiten und unser selbst regirung gegen disem erbvheindt offtermalls ansehenliche hulff bewilliget und guethertzig gelaistet haben, dannoch solche hulffen, wie stattlich die auch angeleget, allain aus der ursachen, das sie nit auff ein beharlichs werck gerichtet worden, gegen disem veindt nit erklecklich noch sovil ersprießlich gewesen, das nur die grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) hetten erhalten werden, zugeschweigen, das dem veindt daraus etwas sonder abbruch geschehen mogen. Hirumben, aus yezo erezelten[!] und andern zu Regenspurg= in der wiederholt erwähnten Nebenproposition beim Kurfürstentag 1575 .. weitleuffiger außgefurter ursachen, kundten wir nit umbgehen, ungeachtet seithero erlangter fridens confirmation churfursten, fursten und stende (wie gern wir ir auch sonsten verschonen wolten) zu schirstkonfftigem reichstag nochmalls diser dingen zuerindern und umb ein solche hulff, die baide zu wurcklicher abwendung eines zutragenden turckischen heer zugs und danebens auch mehrer besterckung und stetter continuirter verwahrung der grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) dienlich und erklecklich sein mochte, anzulangen. Dieweil wir aber in dergleichen wichtigen und das Heilig Reich und desselben wolfart anlangenden sachen one seiner L. vorgehabten rath und guetachten nit gerne etwas handleten oder furnemen, so hetten wir dem sondern hohen vertrhawen nach, so wir biß dahero yederzeit und noch zu seiner L. getragen, solch unser vorhaben seiner L. durch dise sonndere schickung entdecken und darunter, wie nemblich und auff was ungeverliche weeg solche hulff zuerlangen und warauff wir dasselbig unser begern fuglich stellen mochten, ir wolmainlich guetachten zuvernemmen. Wir zwar hetten der sachen mit allem vleis nachgedacht und unter andern mitteln und Reichs hulffen, die bißdahero in dergleichen fellen gepraucht worden, kein außtreglichern gewissern und gleichmessigern weg als den gemainen pfening befunden, aus welchen man (wo derselbig auff etlich jahr bewilligt) auff den fall des turckischen kaisers selbst heraus ziehens oder sonsten ein ansehenlich heer herauß schickte, yedesmalls zu einer eylenden defension gefast sein, die zeit aber, da solcher zug verblibe, aus dem hinterlegten geldt einen gueten vorrath zu einer stetten gnugsamen besatzung der grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) zusamen bringen und haben kondte. Unnd ob unns wol unverborgen, das bemelter weg des gemainen pfenings etlichen stenden etwas schwerlich eingienge und dieselben vil eh zu andern hulffen an geldt oder kriegs volck zubewegen weren, dannoch aber, dieweil diß unser vorhaben ein so hochnöttig und unumbgenglich und gemainnuzig werck, daran nit allein uns und unsern konigreichen und erblanden, sonder auch dem gantzen Reich und dem geliebten vatterlandt teutscher nation (=\"Deutschland\"\/\"Vaterland deutscher Nation\" ) vil und mercklich gelegen were, one welches wurckliche vortsetzung auch sich dasselbig vor des erbvheindts gwaldt und macht verners nit auffhalten noch bestehen kondte, so trugen wir guete hoffnung, es wurden gemaine stendt einmal die sachen im grundt erwegen und, dieweil jhe mit obangedeutten einzelligen hulffen dem wesen nit geholffen, sich zu rettung der lieben christenhait und irer selbst leib, haab und guets sich einmal angreiffen und solche hulff des gemainen pfenings guetherzig bewilligen, seine L. auch irem bißdahero zu gemainer wolfart und auffnemmen des Heiligen Reichs, auch uns und unserm löblichen hauß Osterreich tragendem, offt erspurtem, sonderem wolmainendem gemuet nach dartzu gerne rathen, furdern und helffen; bevorab weil wir unns hiebevor erpotten und noch erpieten thetten, bey disem werck als ein christlicher teutscher kaiser all unser vermogen zuzusetzen und unns sambt vilbemelten unsern konigreichen und lannden auffs eusserst anzugreiffen und also zubetzaigen, das churfursten, fursten und stende ires darlegens nimmer gerewen= gereuen, bereuen.. solte. Sonsten die uberigen artikel, so zu konfftigem reichstag nebens dem turckischen wesen zu proponirn sein wurden, als von handthabung des gemainen fridens und execution ordnung, furnemblich aber von abstellung des unleidlichen mißprauchs in werbung, durch- und außfuhrung des teutschen kriegsvolcks, verpesserung des reuter rechten und kriegsordnungen und auffhebung entstandenen mißverthrawens zwischen den stenden; item und verner von ergentzung der matrickel und was demselben puncten der moderation und exemption sachen halben verner anhangt und auff jungster reichsversamblung zu Speyer, auch franckfurtischen deputation tag verschoben wordenZur Beschlussfassung des RT 1570 und zu den Verhandlungen des Frankfurter Reichsdeputationstags 1571 , der wegen der unklaren Matrikelgrundlage und der unzureichenden Vorarbeiten (Inquisition) in einigen Reichskreisen die Entscheidung zu Moderationen und zur Matrikelrektifizierung verweigerte und beide Punkte erneut an einen RT verwies, vgl. Lanzinner, Friedenssicherung, S. 401-406 .. ; dann auch von wider erlangung deren dem Heiligen Reich entzogner furstenthumben, graf-, herrschafften, stett, landt und leuth, und lezlich von gleichmessiger volziehung und haltung des muntzedicts und etlicher stendt darunter betzaigten ungehorsambs und was dergleichen gemaine notturfft mehr seyen, die hette seine L. thails aus obangeregtem regenspurgischem furtrag, thaills aber aus unserm darauff ervolgtem kaiserlichen ausschreiben des Reichs tags ungeverlich verstanden. Sintemall dann dieselben alle, als an dero richtigmachung und gueter, reiffer berathschlagung und verabschiedung nit wenig gelegen, gleichßfalls musten proponirt werden, so hetten wir auch in deme seiner L. unser vorhaben freundtlich entdecken wollen, mit dem freundtlichen, gnedigen gesinnen und begern, ob seiner L. bey denselben oder sonsten ichtwas, das zu gemainer wolfart anzuregen und zubedencken nöttig, zufielle, seine L. wolte uns dasselbig auch verthrawlich entdecken, unns in furtragung und außfurung berurter puncten dessto pesser darnach zurichten wissen. Unnd demnach letzlich seiner L. unverporgen, was sich jheweills bey den Reichs versamblungen und berathschlagungen dergleichen hochwichtiger sachen fur unrichtigkeiten und vertzug zuzutragen pfleget, was auch an gueter direction der sachen und sonderlich an autoritet und gegenwart der churfursten, als des Heiligen Reichs furnemmer seulen und desselben gelegenhaiten, handlungen und notturfft vor andern wol erfarnen, gelegen, also das wir die fur- und beysorg tragen musten, da ire Liebden oder jhe nur etlich aus inen, furnemblich aber seine L. als des Heiligen Reichs ertzcanzler , den reichstag personlich nit besuechen solten, wir mochten diß orts nebens verlierung viler zeit und costens sovil fruchtbarer außrichtung, als wir verhofften und wol nottig were, nit erlangen, welches unns zweifels one seine L. mit nichten gönnen wurde. Darumben und dieweil dann nit allein uns, sonder auch dem Heiligen Reich an irer, der churfursten Ll., gegenwart dißfalls mercklich gelegen: So wolten wir seine L. abermalls gantz hochlich und freundtlich ersuechet und ermahnet haben, seine L. (dero guethertzige, gethrewe bezaigung wir in dergleichen fellen bißhero mehrmalls zu sonder ersprießligkeit befunden) wolle unns auch dißmalls zu freundtlichen gehorsamen eheren[!] und gefallen sich unbeschwert finden, hindangesetzt anderer irer obligen, selbst personlich bey unns zu Regenspurg zuerscheinen und der endts furkommende reichsnotturfft sambt andern erscheinenden chur- und fursten zu gueter außrichtsamer verabschiedung dirigirn und befurdern helffen. Das begerten wir gegen seiner L. , zu yeder zutragenden gelegenheit, in aller freundtschafft und genaigtem willen hinwider zubeschulden und zuerkennen. Was sich nun seine L. darauff in antwort eines oder des andern artickels halben ercleren wurdt, das hat unser abgesandter an unser statt anzuhören, und, wovern solche antwort willferig gefelt, mit dancksagung anzunemmenVgl. die spätere, von Kf. Daniel selbst konzipierte Antwort sowie die offizielle Beantwortung Hegenmüllers .. . Da aber seine L. [[above: villeicht]] des gemainen pfenings oder auch ires personlichen erscheinens wegen etwas difficultirn solte, dagegen hat er, sovil den ersten puncten belanget, die hochste nott und betrangnus der armen christen auff den hungerischen grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) , auch unser und unserer anreinenden konigreich und landen eusserste erschöpffung und unvermogen und, was sonderlich dem Heiligen Reich teutscher nation und der gantzen christenheit daran gelegen sey, das dise grenizen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) erhalten und dem turcken kein weitterer einpruch gegen teutschlandt (=\"Deutschland\"\/\"Vaterland deutscher Nation\" ) verstattet werde, beschaidenlich zuerholen; mit vermeldung, ob gleich des gemainen pfenings halben etwas difficulteten bevor, das dannoch dieselben unter wehrender tractation vermittelst gueter versehung wol verhuettet und richtig gemacht werden mochten. Betreffendt aber furtters seiner L. personlich erscheinen, da soll unser gesandter auff den fall der verwaigerung zum aller fleissigisten anhalten und jhe darauff bestehn und hafften, das seine L. in erwegung angezaigter ursachen nit aussen bleiben wolte; auff maß dann unser abgesandter diß und anders, so zu erlangung unsers intents aines oder des andern falls dienlich, seiner beywohnenden erfaren- und schickligkeit, auch unserm sondern gnedigen zuverthrawen nach, fueglich und zierlich wurdt furzutragen und zuhandlen wissen. Was er auch sonsten des polnischen wesens halben gedachts unsers neven und churfursten, des von Maintz L. , unsertwegen in verthrawen communicirn soll, das wurdt ime aus unser latheinischen hof cantzley sonderlicher unnterricht beschehen und mitgebenGemeint ist wohl die in den Mainzer Akten bei dieser Werbung abgelegte Darlegung der Verhandlungen des Kaisers mit Gesandten der polnischen Stände in Wien (=Wien ) um die Bedingungen für die Übernahme der polnischen Krone .. . Unnd er erstattet an dem allem unsern gnedigen, gefelligen willen, deme wir mit gnaden vorders genaigt seind. Geben unter unserm auffgetruckten secret innsigel in unser stat Wienn (=Wien ) , den neunzehenden tag des monats Martii anno im sechsundsibentzigisten (=1576-03-19) , unnserer Reiche des romischen im vierzehenden, des hungerischen im dreyzehenden unnd des behaimischen im achtundzwaintzigisten. M [[ ??? aximi]] lian Unterschrift, vom Siegel verdeckt.. Vidit Johann Baptist [[ ??? Weber]] Unterschrift, vom Siegel verdeckt.. Ad mandatum sacrae caesareae Maiestatis proprium Andreas Erstenberger Schlussvermerk (unfoliiert). Instruction fur Dr. Hegenmullern , weß er bey dem churfürsten zu Maintz von der proposition und personlicher besuechung des Reichs tags werben solle. https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w1106121576-03-191576-03-19Kommunikationsdatum15751575Erwähntes Datum1575-11-101575-11-10Erwähntes Datum15751575Erwähntes Datum1568-02-171568-02-17Erwähntes Datum1575-11-221575-11-22Erwähntes Datum15751575Erwähntes Datum15751575Erwähntes Datum15751575Erwähntes Datum15701570Erwähntes Datum15711571Erwähntes Datum1576-03-191576-03-19Erwähntes Datumlabel headingEdition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 1InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftDorsalvermerk (unfoliiert) (Schrift steht am Kopf). Instruction an Maintz .https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#app-unfol-11576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 2InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger Unterschrift Maximilian der annder, von Gottes genaden erwelter römischer kaiser, zu allen zeitten mehrer des Reichs . https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t2e971576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 3InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftInstruction unnd bevelch, was der ersam, gelert, unser und des Reichs lieber getrewer Johan Hegenmuller , der rechten lehrer, unser hofrath unnd des durchleuchtigisten großmechtigen fursten, herrn Rudolffen des andern, romischen, auch zu Hungern und Behaim konigs , unsers freundtlichen geliebten sohns canzler, in unserm namen und von unsertwegen bey dem erwirdigen Danieln, ertzbischoven zu Maintz, des Heiligen Romischen Reichs durch Germanien erzcantzler, unserm lieben neven und churfursten , werben und handlen soll.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t3e1021576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 4InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftAnfengclichs soll unser abgesandter sich befleissen und sein raiß dermassen anstellen, das er zum allerfurderlichsten, immer moglich ist, bey obgedachts von Mainz L. hofleger oder welcher endt er seine L. sonsten am nechsten antreffen wurd, ankomen und bey derselben personlich audientz haben möge, alßdan nach ubergebnem credenzschreiben und gepurlicher zuentpietung unser freundtschafft, gnad und alles guetenVgl. dazu auch das eigenhd. Begleitschreiben des Ks. an den Kf. . seiner L. vermelden und anzaigen:https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t4e1161576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 5InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftWir zweifeln nit, seine L. wurde aus dem jhenigen, weß wir deroselben sambt andern anwesenden churfursten zu Regenspurg unter gehaltnem wahltag von wegen des turckischen wesens durch ein außfurliche schrifften proponirtVgl. die diesbezügliche Nebenproposition des Ks. auf dem Kurfürstentag 1575 .. , sowol auch aus unserm kurz hernach vom dato den zehenden Novembris nechst verflossens jahrs (=1575-11-10) ervolgten kaiserlichen ausschreiben und bestimmung eines gemainen Reichs tags verstanden und noch in frischer gedechtnus haben, aus was hochwichtigen, treffenlichen und unumbgengklichen ursachen wir zu furnemmung ainer gemainen Reichs versamblung bewegt worden und wie neben andern mehr nottwendigkeiten des Heiligen Reichs, so der endts zutractirn, die sachen furnemblich des bemelten turckischen wesens und seiner immer jhe mehr und mehr wachssenden tyrannischen gwaldts und hochmutts, auch hinterlistiger tuckischen practiken und vorthail halben, deren er sich zu entlicher vertilgung unser christlicher konigreich unnd landen one unterlaß geprauchet, also beschaffen weren, das solche zusamenkonfft gar kains wegs umbgangen noch unterlassen werden köndte, sonder die höchste unvermeidtliche notturfft erfordern thette, auff das allerfurderlichst und mit sonderm ernstlichen vleiß und eyfer auff wurckliche beharrliche rettung und widerstandt zugedencken, wo man anderst derselben yetzgemelten konigreich und landen als der teutschen nation diß ortts ainiger vormaurn entlichen verlust und untergang nit gewartten und daher in kurtzen jahren disen bluedtdurstigen vheindt im herzen des geliebten vatterlandts teutscher nation (=\"Deutschland\"\/\"Vaterland deutscher Nation\" ) mit höchstem schmerzen und unwiderbringlichem schaden sehen wolte. Inmassen dann auch auff solche erinderung, furnemblich aber das jehnig, was dermall sein, des turcken , fridtbruchigen bezaigens und danebens vheindtlichen vorhabens unnd rustung halben in bericht furkomen, sie, der churfursten Liebden, sambt den pfalzischen gwaldthabern ainhellig dahin geschlossen und inen gefallen lassen, das ain solche gemaine berathschlagung auff bequeme zeit und malstat angestelt werden solte; mit dem angehefften erpieten, das ire Liebden daselbsthin neben andern stenden selbst oder durch ire gevolmechtigte nach mugligkeit gehorsamblich erscheinen und alles das jehnig, was zu befurderung des Heiligen Reichs und gemainer christenhait ruhe, sicherhait und wolfart immer furtreglich und nöttig sein mochte, mit allem vleiß verners bedencken, sich daruber vergleichen und voltziehen helffen woltenVgl. die Resolution der Kff. zur Türkenabwehr und zur Einberufung eines RT beim Kurfürstentag 1575 .. .https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t5e1441576-03-191576-03-19Kommunikationsdatum15751575Erwähntes Datum1575-11-101575-11-10Erwähntes Datum15751575Erwähntes Datump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 6InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftNun wer unns gleichwol darsider und unlangst nach unserer von Regenspurg widerkonfft von unserm oratore zu Constantinopel schreiben und bericht zukomen, weßmassen vorbemelter tyran nach vilem und langem auffhalten und gesuchten außfluchten letzlich und zwar eh nitt, als ime etliche solche ungelegenheiten mit ungewitter, theurung und andere verhinderungen zugestanden, das er, sein vorhabenden heraußzug ins werck zusetzen, weiter nit gethraut, des zuvor beliebten und ernewerten achtjährigen fridtstandts confirmation bewilligtDer Friede von Adrianopel (Edirne) (=Edirne (Adrianopel) ) vom 17. Februar 1568 (=1568-02-17) wurde nach dem Tod Sultan Selims II. mit dessen Nachfolger Murad III. am 22. November 1575 (=1575-11-22) für weitere 8 Jahre bestätigt. Eine erneute Verlängerung erfolgte nach dem Regierungsantritt Ks. Rudolfs II. ( Bittner, Verzeichnis I, Nrr. 128 f. S. 26 ( Volltext ) ). Vgl. Huber, Geschichte IV, S. 263 f., S. 270 f., S. 366 ( Volltext ) Pálffy, Regionalmacht, S. 13 f. ( Volltext ) .. ; so er uns auch also gefertigt zugeschickt, inmassen seine L. desselben auch von unns berichtet wordenEnthalten im ersten Prorogationsschreiben, gerichtet an die Kurfürsten und ausgewählte Reichsfürsten .. . Daher es zwar etlichermassen das angesehens gewunnen, als ob es nunmehr ainer so eylenden berathschlagung und gegenverfassung weiters nit bedurfftig, wann aber, wie yezo gemeldet, solche confirmation und einstellung des herzugs nit aus lust des fridens, sonder mehr aus furgefalnen verhinderungen und, das ime diß jahr sein bluedtdurstig vorhaben ins werck zurichten die gelegenhait gemangelt, ervolget, die er seiner bekandten und mehrmalls erfarnen unbestendigkeit nach sonder allen zweifel anderwerts zusuechen nit unterlassen wurde, wie solches aus deme, was er sich yezo der Cron Poln halben unfugsam anmassetZur osmanischen Position im polnischen Wahlkonflikt mit der Unterstützung der Kandidatur Stefan Báthorys auch auf dem Hintergrund der Auseinandersetzungen mit Habsburg in Ungarn (=Ungarn, Kgr. ) und Siebenbürgen (=Siebenbürgen, Fst. ) vgl. Beydilli, Königswahlen, S. 77-139 ; zusammenfassend: Pálffy, Hungary, S. 54 f. . und das seine bassa und kriegs volck an den grenizen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) noch ain weg wie den andern vortfaren und ain gwaldt uber den andern treiben, gnugsam erschine. Zu deme auch seine L. nit allein aus den unterschidlichen fellen, die wir zu Regenspurg angetzaiget, als mit gwaldtsamer einnemmung der heuser Ploenstein (=Modrý Kameň \/ Kékkő (Blauenstein, Plobenstein) Plabenstain ) Tybin (=Duino (Dybein) Dybein ) Fonoth (=Fonyód (am Plattensee), Schloss ) und Smoßko (=Somoskő \/ Hrad Šomoška (Somoßko) ) und danebens vehindtlichem[!] uberfall, verbrenung und verhergung, auch niderhawung und weckfuhrung viler christlichen flecken und underthanenVgl. die Schilderung in der Nebenproposition des Ks. zur Türkenabwehr und zur Einberufung eines RT auf dem Kurfürstentag 1575 . Zu den Türkenzügen seit 1575 vgl. Hammer-Purgstall, Geschichte IV, S. 20-23, S. 612-614 Gömöry, Türkennoth, S. 157-162 Roth, Wihitsch, S. 225-232 .. , sonder auch hiebevorn sowol bey weilend unsers geliebten herrn und vatters mildtseligster gedechtnus als auch unsern zeitten offtermalls selbst vermercket und erfaren, das sich an dises vheindts zusage, verspruchnus, brieff und sigel gar nit zuverlassen, noch ime beim fridtstandt mehr als sonsten zugethrawen sey, sonder desselben haltung oder prechung allein in seinen handen gelegenhait und willen stehe, also das er denselben seinem haidnischen unglauben nach, wann er ain vorthail ersiecht, zerreisset und dannoch allwegen ein vermainten schein und ursach seiner threwlosigkeit finden mochte. Welches dan furnemblich yeziger zeit, da wir unns auf beschehne ordenliche wahl des konigreichs Poln unterziehen und annemenVgl. dazu ausführlich den beim RT vorgelegten Bericht Kaiser Maximilians II. an die Reichsstände zur polnischen Wahl .. , zubefahren und sich anderst nichts als des kriegs zuversehen ist. Dann ob er, der turck , gleich diß jahrs (welches doch auch noch ungewiß) selbst aigner person nit herauff ziehen solte oder köndte, so ist doch gwiß und haben wir desselben bestendige zeittungen und antzaig, das er zum wenigsten ain weglerwegen= einen Beglerbeg.. mit eim ansehenlichen heer herausschicken wurdt; inmassen dan allbereit der weglerweg aus Gretia deßhalben bevelch empfangen und (das noch mehr ist) das kriegsvolck allenthalben in mercklicher anzall, vermog der zeittungen, auch unserer kriegs räth ubergebner erinderung und bedencken (so unser abgesandter seiner L. hiebey zu comunicirnVgl. die hier übergebenen Zeitungen sowie das Gutachten des Hofkriegsrats .. , auffgemahnet hat.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t6e1891576-03-191576-03-19Kommunikationsdatum1568-02-171568-02-17Erwähntes Datum1575-11-221575-11-22Erwähntes Datum15751575Erwähntes Datum15751575Erwähntes Datump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 7InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftAus welchem allem nun seine L. leichtlich erachten und schliessen köndte, das nit allein angeregtem fridtstand gar nit zugethrawen, sonder auch die besatzung ainer so weit schwaiffigen grenitz (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) auch zu fridens zeitten und da man nur des bassa [[above: zu Ofen]] und anderer der ort geseßner begen auß- und uberfäll vorstehen und abwehren solte (aines offentlichen heerzugs zugeschweigen), vil zu schlecht und derwegen in allweg ein notturfft sein wolte, sich nit allein auff den fall eines turckischen heraus zugs zur stattlichen gegenwehr bey zeiten gefast zumachen, sondern auch dahin zugedencken, das die hungerische frontier (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) als die rechte vormaur der teutschen nation mit nottwendiger munition und anderer kriegsnotturfft dermassen beharrlich versehen, gesterckt und bestelt wurde, das dieselbig nitt allein gegen des bassa von Ofen und seiner untergebnen begen unversehnen auß- und uberfallen wol gesichert und ungeschmelert sein und bleiben, sonder auch daraus zu furfallender gelegenheit andere guete verrichtungen zu widererlangung der abgetrungnen christlichen landen furgenommen und also entlich der veindt von dem geliebten vatterlandt teutscher nation vermittelst gotlicher verleihung bestendigclich abgehalten werden mochte. Welches aber (als sonder zweifel seine L. und menigclich guetherzig ermessen kondte) unns und unsern allerdings erschöpfften und außgematten landtstenden und underthanen, uber das wir in erthaidigung[!] und erhaltung des turckischen fridtstandts fast ein million goldts auffgewendet und danebens nunmehr ein so lange zeit auff besatzung der grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) jährlichs biß in die sechzenmal hundert tausent gulden allein ordenlicher besoldungen (der extraordinari außgaben, als munition, proviandt, ubersoldt und dergleichen geschwigen) außlegen mussen, verners allein zuerschwingen und zuertragen, zum höchsten beschwerlich; und dan auch die augenscheinlich erfahrung bezeugete, das, obwol churfursten, fursten und stende des Heiligen Reichs biß daher bey obgedachts unsers geliebten herrn und vatters lebzeiten und unser selbst regirung gegen disem erbvheindt offtermalls ansehenliche hulff bewilliget und guethertzig gelaistet haben, dannoch solche hulffen, wie stattlich die auch angeleget, allain aus der ursachen, das sie nit auff ein beharlichs werck gerichtet worden, gegen disem veindt nit erklecklich noch sovil ersprießlich gewesen, das nur die grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) hetten erhalten werden, zugeschweigen, das dem veindt daraus etwas sonder abbruch geschehen mogen.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t7e3341576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 8InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftHirumben, aus yezo erezelten[!] und andern zu Regenspurg= in der wiederholt erwähnten Nebenproposition beim Kurfürstentag 1575 .. weitleuffiger außgefurter ursachen, kundten wir nit umbgehen, ungeachtet seithero erlangter fridens confirmation churfursten, fursten und stende (wie gern wir ir auch sonsten verschonen wolten) zu schirstkonfftigem reichstag nochmalls diser dingen zuerindern und umb ein solche hulff, die baide zu wurcklicher abwendung eines zutragenden turckischen heer zugs und danebens auch mehrer besterckung und stetter continuirter verwahrung der grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) dienlich und erklecklich sein mochte, anzulangen.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t8e3751576-03-191576-03-19Kommunikationsdatum15751575Erwähntes Datump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 9InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftDieweil wir aber in dergleichen wichtigen und das Heilig Reich und desselben wolfart anlangenden sachen one seiner L. vorgehabten rath und guetachten nit gerne etwas handleten oder furnemen, so hetten wir dem sondern hohen vertrhawen nach, so wir biß dahero yederzeit und noch zu seiner L. getragen, solch unser vorhaben seiner L. durch dise sonndere schickung entdecken und darunter, wie nemblich und auff was ungeverliche weeg solche hulff zuerlangen und warauff wir dasselbig unser begern fuglich stellen mochten, ir wolmainlich guetachten zuvernemmen.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t9e3881576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 10InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftWir zwar hetten der sachen mit allem vleis nachgedacht und unter andern mitteln und Reichs hulffen, die bißdahero in dergleichen fellen gepraucht worden, kein außtreglichern gewissern und gleichmessigern weg als den gemainen pfening befunden, aus welchen man (wo derselbig auff etlich jahr bewilligt) auff den fall des turckischen kaisers selbst heraus ziehens oder sonsten ein ansehenlich heer herauß schickte, yedesmalls zu einer eylenden defension gefast sein, die zeit aber, da solcher zug verblibe, aus dem hinterlegten geldt einen gueten vorrath zu einer stetten gnugsamen besatzung der grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) zusamen bringen und haben kondte.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t10e4021576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 11InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftUnnd ob unns wol unverborgen, das bemelter weg des gemainen pfenings etlichen stenden etwas schwerlich eingienge und dieselben vil eh zu andern hulffen an geldt oder kriegs volck zubewegen weren, dannoch aber, dieweil diß unser vorhaben ein so hochnöttig und unumbgenglich und gemainnuzig werck, daran nit allein uns und unsern konigreichen und erblanden, sonder auch dem gantzen Reich und dem geliebten vatterlandt teutscher nation (=\"Deutschland\"\/\"Vaterland deutscher Nation\" ) vil und mercklich gelegen were, one welches wurckliche vortsetzung auch sich dasselbig vor des erbvheindts gwaldt und macht verners nit auffhalten noch bestehen kondte, so trugen wir guete hoffnung, es wurden gemaine stendt einmal die sachen im grundt erwegen und, dieweil jhe mit obangedeutten einzelligen hulffen dem wesen nit geholffen, sich zu rettung der lieben christenhait und irer selbst leib, haab und guets sich einmal angreiffen und solche hulff des gemainen pfenings guetherzig bewilligen, seine L. auch irem bißdahero zu gemainer wolfart und auffnemmen des Heiligen Reichs, auch uns und unserm löblichen hauß Osterreich tragendem, offt erspurtem, sonderem wolmainendem gemuet nach dartzu gerne rathen, furdern und helffen; bevorab weil wir unns hiebevor erpotten und noch erpieten thetten, bey disem werck als ein christlicher teutscher kaiser all unser vermogen zuzusetzen und unns sambt vilbemelten unsern konigreichen und lannden auffs eusserst anzugreiffen und also zubetzaigen, das churfursten, fursten und stende ires darlegens nimmer gerewen= gereuen, bereuen.. solte.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t11e4091576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 12InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftSonsten die uberigen artikel, so zu konfftigem reichstag nebens dem turckischen wesen zu proponirn sein wurden, als von handthabung des gemainen fridens und execution ordnung, furnemblich aber von abstellung des unleidlichen mißprauchs in werbung, durch- und außfuhrung des teutschen kriegsvolcks, verpesserung des reuter rechten und kriegsordnungen und auffhebung entstandenen mißverthrawens zwischen den stenden; item und verner von ergentzung der matrickel und was demselben puncten der moderation und exemption sachen halben verner anhangt und auff jungster reichsversamblung zu Speyer, auch franckfurtischen deputation tag verschoben wordenZur Beschlussfassung des RT 1570 und zu den Verhandlungen des Frankfurter Reichsdeputationstags 1571 , der wegen der unklaren Matrikelgrundlage und der unzureichenden Vorarbeiten (Inquisition) in einigen Reichskreisen die Entscheidung zu Moderationen und zur Matrikelrektifizierung verweigerte und beide Punkte erneut an einen RT verwies, vgl. Lanzinner, Friedenssicherung, S. 401-406 .. ; dann auch von wider erlangung deren dem Heiligen Reich entzogner furstenthumben, graf-, herrschafften, stett, landt und leuth, und lezlich von gleichmessiger volziehung und haltung des muntzedicts und etlicher stendt darunter betzaigten ungehorsambs und was dergleichen gemaine notturfft mehr seyen, die hette seine L. thails aus obangeregtem regenspurgischem furtrag, thaills aber aus unserm darauff ervolgtem kaiserlichen ausschreiben des Reichs tags ungeverlich verstanden.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t12e4281576-03-191576-03-19Kommunikationsdatum15701570Erwähntes Datum15711571Erwähntes Datump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 13InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftSintemall dann dieselben alle, als an dero richtigmachung und gueter, reiffer berathschlagung und verabschiedung nit wenig gelegen, gleichßfalls musten proponirt werden, so hetten wir auch in deme seiner L. unser vorhaben freundtlich entdecken wollen, mit dem freundtlichen, gnedigen gesinnen und begern, ob seiner L. bey denselben oder sonsten ichtwas, das zu gemainer wolfart anzuregen und zubedencken nöttig, zufielle, seine L. wolte uns dasselbig auch verthrawlich entdecken, unns in furtragung und außfurung berurter puncten dessto pesser darnach zurichten wissen.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t13e4501576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 14InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftUnnd demnach letzlich seiner L. unverporgen, was sich jheweills bey den Reichs versamblungen und berathschlagungen dergleichen hochwichtiger sachen fur unrichtigkeiten und vertzug zuzutragen pfleget, was auch an gueter direction der sachen und sonderlich an autoritet und gegenwart der churfursten, als des Heiligen Reichs furnemmer seulen und desselben gelegenhaiten, handlungen und notturfft vor andern wol erfarnen, gelegen, also das wir die fur- und beysorg tragen musten, da ire Liebden oder jhe nur etlich aus inen, furnemblich aber seine L. als des Heiligen Reichs ertzcanzler , den reichstag personlich nit besuechen solten, wir mochten diß orts nebens verlierung viler zeit und costens sovil fruchtbarer außrichtung, als wir verhofften und wol nottig were, nit erlangen, welches unns zweifels one seine L. mit nichten gönnen wurde. Darumben und dieweil dann nit allein uns, sonder auch dem Heiligen Reich an irer, der churfursten Ll., gegenwart dißfalls mercklich gelegen:https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t14e4631576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 15InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftSo wolten wir seine L. abermalls gantz hochlich und freundtlich ersuechet und ermahnet haben, seine L. (dero guethertzige, gethrewe bezaigung wir in dergleichen fellen bißhero mehrmalls zu sonder ersprießligkeit befunden) wolle unns auch dißmalls zu freundtlichen gehorsamen eheren[!] und gefallen sich unbeschwert finden, hindangesetzt anderer irer obligen, selbst personlich bey unns zu Regenspurg zuerscheinen und der endts furkommende reichsnotturfft sambt andern erscheinenden chur- und fursten zu gueter außrichtsamer verabschiedung dirigirn und befurdern helffen. Das begerten wir gegen seiner L. , zu yeder zutragenden gelegenheit, in aller freundtschafft und genaigtem willen hinwider zubeschulden und zuerkennen.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t15e4741576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 16InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftWas sich nun seine L. darauff in antwort eines oder des andern artickels halben ercleren wurdt, das hat unser abgesandter an unser statt anzuhören, und, wovern solche antwort willferig gefelt, mit dancksagung anzunemmenVgl. die spätere, von Kf. Daniel selbst konzipierte Antwort sowie die offizielle Beantwortung Hegenmüllers .. . Da aber seine L. [[above: villeicht]] des gemainen pfenings oder auch ires personlichen erscheinens wegen etwas difficultirn solte, dagegen hat er, sovil den ersten puncten belanget, die hochste nott und betrangnus der armen christen auff den hungerischen grenitzen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) , auch unser und unserer anreinenden konigreich und landen eusserste erschöpffung und unvermogen und, was sonderlich dem Heiligen Reich teutscher nation und der gantzen christenheit daran gelegen sey, das dise grenizen (=Militärgrenze (weit gefasst die \"windische\", kroatische, ungarische, zipserische, bergstädtische Grenze) ) erhalten und dem turcken kein weitterer einpruch gegen teutschlandt (=\"Deutschland\"\/\"Vaterland deutscher Nation\" ) verstattet werde, beschaidenlich zuerholen; mit vermeldung, ob gleich des gemainen pfenings halben etwas difficulteten bevor, das dannoch dieselben unter wehrender tractation vermittelst gueter versehung wol verhuettet und richtig gemacht werden mochten.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t16e4921576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 17InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftBetreffendt aber furtters seiner L. personlich erscheinen, da soll unser gesandter auff den fall der verwaigerung zum aller fleissigisten anhalten und jhe darauff bestehn und hafften, das seine L. in erwegung angezaigter ursachen nit aussen bleiben wolte; auff maß dann unser abgesandter diß und anders, so zu erlangung unsers intents aines oder des andern falls dienlich, seiner beywohnenden erfaren- und schickligkeit, auch unserm sondern gnedigen zuverthrawen nach, fueglich und zierlich wurdt furzutragen und zuhandlen wissen.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t17e5331576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 18InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftWas er auch sonsten des polnischen wesens halben gedachts unsers neven und churfursten, des von Maintz L. , unsertwegen in verthrawen communicirn soll, das wurdt ime aus unser latheinischen hof cantzley sonderlicher unnterricht beschehen und mitgebenGemeint ist wohl die in den Mainzer Akten bei dieser Werbung abgelegte Darlegung der Verhandlungen des Kaisers mit Gesandten der polnischen Stände in Wien (=Wien ) um die Bedingungen für die Übernahme der polnischen Krone .. . Unnd er erstattet an dem allem unsern gnedigen, gefelligen willen, deme wir mit gnaden vorders genaigt seind. Geben unter unserm auffgetruckten secret innsigel in unser stat Wienn (=Wien ) , den neunzehenden tag des monats Martii anno im sechsundsibentzigisten (=1576-03-19) , unnserer Reiche des romischen im vierzehenden, des hungerischen im dreyzehenden unnd des behaimischen im achtundzwaintzigisten.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t18e5471576-03-191576-03-19Kommunikationsdatum1576-03-191576-03-19Erwähntes Datump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 19InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger Unterschrift M [[ ??? aximi]] lian Unterschrift, vom Siegel verdeckt.. https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t19e5731576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 20InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger Unterschrift Vidit Johann Baptist [[ ??? Weber]] Unterschrift, vom Siegel verdeckt.. https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t20e5811576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 21InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger Unterschrift Ad mandatum sacrae caesareae Maiestatis propriumhttps://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t21e5901576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 22InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger Unterschrift Andreas Erstenberger https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t22e5931576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs. 23InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftSchlussvermerk (unfoliiert). Instruction fur Dr. Hegenmullern , weß er bey dem churfürsten zu Maintz von der proposition und personlicher besuechung des Reichs tags werben solle.https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#d1t23e5961576-03-191576-03-19Kommunikationsdatump Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19). Abs.InstruktionAusfertigung mit eigenhändiger Unterschrifthttps://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612/sdef:TEI/get?mode=lesetext#app-unfol-21576-03-191576-03-19KommunikationsdatumEdition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#Dorsalvermerk (unfoliiert) (Schrift steht am Kopf)Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 4https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e165n1Vgl. dazu auch das eigenhd. Begleitschreiben des Ks. an den Kf.Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 5https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e185n2Vgl. die diesbezügliche Nebenproposition des Ks. auf dem Kurfürstentag 1575 .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 5https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e213n3Vgl. die Resolution der Kff. zur Türkenabwehr und zur Einberufung eines RT beim Kurfürstentag 1575 .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 6https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e227n4Der Friede von Adrianopel (Edirne) vom 17. Februar 1568 wurde nach dem Tod Sultan Selims II. mit dessen Nachfolger Murad III. am 22. November 1575 für weitere 8 Jahre bestätigt. Eine erneute Verlängerung erfolgte nach dem Regierungsantritt Ks. Rudolfs II. ( Bittner, Verzeichnis I, Nrr. 128 f. S. 26 ( Volltext ) ). Vgl. Huber, Geschichte IV, S. 263 f., S. 270 f., S. 366 ( Volltext ) ; Pálffy, Regionalmacht, S. 13 f. ( Volltext ) .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 6https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e274n5Enthalten im ersten Prorogationsschreiben, gerichtet an die Kurfürsten und ausgewählte Reichsfürsten .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 6https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e285n6Zur osmanischen Position im polnischen Wahlkonflikt mit der Unterstützung der Kandidatur Stefan Báthorys auch auf dem Hintergrund der Auseinandersetzungen mit Habsburg in Ungarn und Siebenbürgen vgl. Beydilli, Königswahlen, S. 77-139 ; zusammenfassend: Pálffy, Hungary, S. 54 f.Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 6https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e323n7Vgl. die Schilderung in der Nebenproposition des Ks. zur Türkenabwehr und zur Einberufung eines RT auf dem Kurfürstentag 1575 . Zu den Türkenzügen seit 1575 vgl. Hammer-Purgstall, Geschichte IV, S. 20-23, S. 612-614 ; Gömöry, Türkennoth, S. 157-162 ; Roth, Wihitsch, S. 225-232 .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 6https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e349n8Vgl. dazu ausführlich den beim RT vorgelegten Bericht Kaiser Maximilians II. an die Reichsstände zur polnischen Wahl .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 6https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e358n9= einen Beglerbeg.Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 6https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e370n10Vgl. die hier übergebenen Zeitungen sowie das Gutachten des Hofkriegsrats .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 8https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e424n11= in der wiederholt erwähnten Nebenproposition beim Kurfürstentag 1575 .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 11https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e466n12= gereuen, bereuen.Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 12https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e473n13Zur Beschlussfassung des RT 1570 und zu den Verhandlungen des Frankfurter Reichsdeputationstags 1571 , der wegen der unklaren Matrikelgrundlage und der unzureichenden Vorarbeiten (Inquisition) in einigen Reichskreisen die Entscheidung zu Moderationen und zur Matrikelrektifizierung verweigerte und beide Punkte erneut an einen RT verwies, vgl. Lanzinner, Friedenssicherung, S. 401-406 .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 16https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e541n14Vgl. die spätere, von Kf. Daniel selbst konzipierte Antwort sowie die offizielle Beantwortung Hegenmüllers .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 18https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e593n15Gemeint ist wohl die in den Mainzer Akten bei dieser Werbung abgelegte Darlegung der Verhandlungen des Kaisers mit Gesandten der polnischen Stände in Wien um die Bedingungen für die Übernahme der polnischen Krone .Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 19https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e616n16Unterschrift, vom Siegel verdeckt.Edition: AnmerkungenWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 20https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#d1e624n17Unterschrift, vom Siegel verdeckt.Edition: QuellentextWien HHStAReichstagswerbung: Instruktion Kaiser Maximilians II. für Dr. Johann Hegenmüller für seine Mission zu Erzbischof Daniel von Mainz (1576-03-19), Abs. 23https://gams.uni-graz.at/o:rta1576.edd1e10w110612#Schlussvermerk (unfoliiert)Diplomatische FormAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftAusfertigung mit eigenhändiger UnterschriftTextsorteInstruktionInstruktion