Der Reichstag zu Regensburg 1576

Taggingregeln

Verfasst von: Eva Ortlieb, Florian Zeilinger

1 Personen, Gruppen/Körperschaften, Orte

1.1 Personen

Einzelpersonen und Personengruppen werden unterschiedlich getaggt, um eindeutige Sprungpunkte anzubieten. Im Folgenden wird das Einzelpersonen-Tagging besprochen.

Personennamen werden in den edierten, transkribierten Texten bei jedem Vorkommen entsprechender Nominalgruppen mit dem Element <persName> getaggt – dies ist eine überprüft arbeitsökonomischere Strategie als ihr Taggen einmal pro Seite oder ähnlicher Verweiseinheit. In den Texten der Textgruppe „Protokolle“ sind darüber hinaus Kommunikationspartner (Akteure, die sich argumentativ äußerten oder sich den Äußerungen anderer anschlossen) mit dem Element <rs ana="ppac:CommunicationPartner"> (PPAC-Ontologie) ausgezeichnet. In den Texten, welche nicht transkribiert wurden, für die aber bestimmte Daten erschlossen wurden, werden Personen einmal pro Text bzw. Textabschnitt in der Reihenfolge ihrer Erwähnung erfasst. In der Archivdokumentation werden Personen im Titel (auch in den titel-generierenden Elementen <sender> und <adressat>), in den Vermerken und Ergänzungen getaggt.

Personen werden unabhängig von der Vollständigkeit oder Abwandlung eines Namens getaggt, es wird daher auch nicht zwischen Eigennamen („Maximilian“) und Rollenbezeichnungen („ksl. Mt.“) unterschieden. Pronomen oder adjektivische Verwendungen werden nicht getaggt.

Artikel werden nicht mitgetaggt, d. h. nicht vom XML/TEI-Element mit umschlossen, anders jedoch Possessivpronomen wie im Fall von „ir ksl. Mt.“.

Ausnahmsweise nicht getaggt wird die Nennung des so häufig genannten Kaisers im Genitiv (z. B. „ksl. proposition“). Letztere deshalb nicht, da etwa „der ksl. Mt. Proposition” selbst keine Person, sondern ein Ding bezeichnet.

Ferner werden keine Bezeichnungen getaggt, die sich auf ein Amt generell beziehen („geburete Sachssen […] das gemein ansagen“), und auch keine Bezeichnungen, die sich auf die aus der Gegenwart der Textproduktion betrachtete Zukunft beziehen (z. B. dem Fiskal sei dieses oder jenes anzuordnen), in der das Amt schon von einer anderen Person ausgeübt werden könnte.

Angaben nach dem Muster „Die Gesandten von X“, also Personen, die durch ihr Verhältnis zu einer anderen Person bestimmt wurden, werden nicht als Gruppe plus Einzelperson, sondern nur als Gruppe getaggt, die erst durch X spezifiziert wird.

Außerdem werden Personennamen in bestimmten Verbindungen, die durch Sachbegriffe abgedeckt sind, nicht getaggt, so z. B. „kayser Ferdinandi declaration“, sofern im entsprechenden Text Sachbegriffe erschlossen werden.

1.2 Gruppen/Körperschaften

Gruppen, Institutionen und Körperschaften werden nur getaggt, wenn sie in der Archivdokumentation in den Feldern <sender> und <adressat> vorkommen. Darüber hinaus wurden sie in der (transkribierten) Liste der zum Reichstag geladenen Reichsstände, im (nicht transkribierten) Resolutionsprotokoll des Reichshofrats (erfasst in der Reihenfolge ihrer Erwähnung) sowie in den Texten, die der exemplarischen Erprobung des Datenmodells zugrunde gelegt wurden, systematisch als <rs> erfasst.

In den Texten der Textgruppe „Protokolle“ sind darüber hinaus Kommunikationspartner (Akteure, die sich argumentativ äußerten oder sich den Äußerungen anderer anschlossen) mit dem Element <rs ana="ppac:CommunicationPartner"> ausgezeichnet. Sofern sich diese Akteure aufgrund der Gepflogenheiten bei der Niederschrift der Protokolle nicht als Einzelpersonen (Herrschaftsträger oder einzelne Bevollmächtigte) identifizieren lassen, werden sie als Bevollmächtigten-Gruppe erfasst und scheinen dementsprechend im Gruppen-/Körperschaften-Register auf (unabhängig davon, ob einer oder mehrere Bevollmächtigte namentlich bekannt sind). In der Regel handelt es sich dabei um Gesandte eines Reichsstands oder sonstigen Akteurs, die häufig nur mit der Bezeichnung für den Stand gekennzeichnet werden (z. B. „Pfalz“, „Regensburg“). Alle weiteren Kollektive in der Archivdokumentation sowie in den edierten Texten werden nicht ausgewiesen. Diese, arbeitspragmatisch begründete Vorgehensweise bedingt logische Lücken im Register; z. B. scheinen nur die Ausschüsse des RT auf, die als Sender oder Adressat von Schriftstücken (Archivdokumentation) oder von Texten, die der exemplarischen Erprobung des Datenmodells zugrunde gelegt wurden, vorkommen, nicht dagegen alle Ausschüsse, die in den Texten erwähnt werden.

1.3 Orte

Ortsnamen werden in den edierten Texten bei jedem Vorkommen entsprechender Nominalgruppen mit dem Element <placeName> getaggt – dies ist eine überprüft arbeitsökonomischere Strategie als ihr Taggen einmal pro Seite oder ähnlicher Verweiseinheit. In den Texten, welche nicht transkribiert wurden, für die aber bestimmte Daten erschlossen wurden, werden Personen einmal pro Text bzw. Textabschnitt in der Reihenfolge ihrer Erwähnung erfasst. In der Archivdokumentation werden Orte im Titel, in den Vermerken sowie als Ausstellungs- und Praesentatum-Orte getaggt.

Ausnahmesweise nicht getaggt werden die besonders häufigen Nennungen der Stadt Regensburg als Versammlungsort.

Außerdem werden Ortsnamen in bestimmten Verbindungen, die durch Sachbegriffe abgedeckt sind, nicht getaggt, so z. B. „Krieg in den Niederlanden“, „Legation in die Moskau“ oder „Recuperation Livlands“.

Geografische Adjektive (z. B. „rebus belgicis“) werden nicht als Ort getaggt. Substantivierte Adjektive können allerdings, sofern sie eindeutig sind, Personen darstellen (z. B. „Hispanus“ oder „der moscowiter“).

Namenszusätze mit Toponymen, die den Herkunfts- oder Wirkungsort einzelner Personen angeben (z. B. „<persName>Philipß von Bickhen zum Hain und Tainhaußen</persName>, marschalck unnd amptman zu Steinheim“) werden nicht als Ort getaggt.

Die Editoren/innen taggen und referenzieren sinngemäß: Nur wenn Begriffe wie z. B. „Sachsen“ als geografisch-räumliche Bezeichnungen verwendet werden, werden sie als Orte getaggt; stehen sie für den persönlich agierenden Herrschaftsträger, werden sie als Person getaggt.

2 Sachbegriffe

Die Sachbegriffe werden, als moderne Suchbegriffe, jeweils zu Beginn eines Textabschnitts als <term> genannt und mit dem Sachregister (Erläuterung) verlinkt.

Nähere Informationen zu den Grundsätzen der inhaltlichen Erschließung der Quellen, die nicht transkribiert wurden, finden sie hier.

3 Kommunikationen

3.1.1 Archivdokumentation- und editionübergreifendes Kommunikationen-Tagging

Das Datenmodell kommt bei drei verschiedenen Arten des Kommunikationen-Taggings zum Einsatz: In der Archivdokumentation, in den edierten Protokollen und in den ausgewählten edierten Texten, die der exemplarischen Erprobung des Datenmodells zugrunde gelegt wurden, (s. unten), in welcher die detaillierteste Erfassungsart erprobt wurde. Das entsprechende Markup wurde in den Daten exemplarisch angebracht (XML/TEI-Attribut ana="ppac:CommunicationPartner") und kann maschinell weiterverarbeitet werden, aus pragmatischen Gründen wird es in der Darstellung des Webinterface jedoch nicht berücksichtigt.

Bei Quellengattungen in der Archivdokumentation, die eine/n definierbare/n Sender/in und Adressaten/in haben, d. h. bei Berichten, Korrespondenzen und Weisungen, werden diese als Kommunikationspartner/innen getaggt. Wo vorhanden wird der Ausstellungs-Ort als Kommunikationsort (ppac:Place) und das Ausstellungs-Datum als Datum der Kommunikation (ppac:Date) getaggt. Der Kommunikationskanal ist ein verbal-schriftlicher.

Während Kommunikationspartner/innen im Fall der in der Archivdokumentation nachgewiesenen Aktenstücke automatisch ausgewiesen werden (Sender/in, Adressat/in), erfolgte für die Textsorte Protokolle innerhalb der edierten Texte ein händisches Markup. Dabei handelt es sich insofern um ein nur sehr eingeschränktes Tagging, da dieses ausschließlich für die Protokolle erfolgt und innerhalb der Protokolle ausschließlich (männliche) Kommunikationspartner im unten definierten Sinn berücksichtigt. Die gewählte Vorgangsweise folgt einerseits aus dem besonderen Interesse des Projekts an Kommunikation, anderseits erschien eine entsprechende Erschließung bei den Protokollen angesichts ihres Umfangs besonders dringlich. Das Auszeichnen von Kommunikationspartnern in den Protokollen stellt eine Minimalvariante des Erfassens von Kommunikationen dar; die Bereitstellung der Daten in XML ermöglicht Benützer/innen aber ein eigenes, auf die jeweilige Fragestellung zugeschnittenes detailliertes Markup, wie es im Rahmen des Projekts nur für die Texte, die der exemplarischen Erprobung des Datenmodells zugrunde gelegt wurden, geleistet werden konnte.

Für das Auszeichnen von Kommunikationspartnern in den Protokollen wird grundsätzlich jeder protokollierte Tag als eine gesonderte Kommunikation gedeutet, definiert durch Kommunikationspartner, Ort, Zeit und Themen. Dass eine solche Protokollierung inhaltlich gesehen mehrere Kommunikationen erfassen kann (z. B. Kuriensitzung, Sitzung des Reichsrats, Einzelgespräch), bleibt unberücksichtigt. Als Kommunikationspartner der jeweiligen Kommunikation gelten alle Akteure, die proponierten, votierten, sich in und außerhalb der formalen Umfragen argumentativ äußerten, als Sprecher für eine Gruppe auftraten oder beispielsweise Schriftstücke verlasen. Erfasst sind auch Akteure, auf deren Äußerungen innerhalb derselben Kommunikation sich andere Akteure bezogen; das gilt insbesondere, wenn sich Akteure dem Votum anderer Akteure anschlossen. Bloße Anwesende oder die Gremien, in denen der Austausch stattfand (z. B. Kurfürstenrat, Fürstenrat), gelten nicht als Kommunikationspartner. Im Fall des Protokolls des kaiserlichen Geheimen Rats und in den Texten der Fallstudie (siehe unten) allerdings werden grundsätzlich alle Personen als Kommunikationspartner gedeutet, die in den Präsenzlisten vor den jeweiligen Sitzungen aufscheinen, unabhängig davon, ob der Text des Protokolls zu erkennen gibt, dass sie sich in der jeweiligen Sitzung auch wirklich zu Wort meldeten.

Es ist zu beachten, dass das Ausweisen von Kommunikationspartnern in derartigen protokollierten Kommunikationen nur erfolgen kann, wenn die Formulierung der Quellen dies zulässt. Wählte der Protokollant, wie in Verlaufs- und Ergebnisprotokollen üblich, passive Formulierungen (z. B. "Es wird beschlossen..."), können die Kommunikationspartner nicht ausgezeichnet werden. Die aufscheinenden Kommunikationspartner sind daher häufiger nur ein Teil der tatsächlichen Partner in den jeweiligen Kommunikationen.

Für die Auszeichnung von Kommunikationspartnern in den Protokollen gelten folgende Regeln:

  • Der sich äußernde Akteur bzw. der Akteur, auf dessen Äußerung Bezug genommen wird, ist jedes Mal als Kommunikationspartner ausgezeichnet, wenn er sich äußerte bzw. auf seine Äußerung Bezug genommen wurde (z. B. in mehreren Umfragen am selben Sitzungstag). Es wird aber nicht jede sich auf ihn beziehende Zeichenfolge berücksichtigt (z. B. Selbstbezug in einer Äußerung). Da auch Akteure ausgezeichnet sind, auf deren Äußerungen innerhalb derselben Kommunikation (protokollierter Tag) sich andere beziehen, müssen gelegentlich auch Formulierungen, die den Sprecher nur indirekt zum Ausdruck bringen, berücksichtigt werden (z. B. trierisches Votum = Votum der kurfürstlich-trierischen Gesandten). Bezieht sich ein Kommunikationspartner auf Äußerungen, die in einer anderen Kommunikation erfolgten (z. B. am vorhergehenden Tag), wird der Akteur, der diese Äußerungen getätigt hat, nicht als Kommunikationspartner der gegenständlichen Kommunikation ausgezeichnet.
  • Erscheint der sich äußernde Akteur bzw. der Akteur, auf dessen Äußerung Bezug genommen wird, als Reichsstand, wird ein Bezug zur Gruppe der Gesandten des betreffenden Stands hergestellt, und zwar auch dann, wenn der betreffende Stand nur über einen einzigen Gesandten verfügte. Auf das Erschließen der sprechenden Einzelperson wird grundsätzlich verzichtet. Geht aus dem Text hervor, dass es sich bei dem als Stand bezeichneten Sprecher um den (persönlich anwesenden) Herrschaftsträger selbst handelt, ist er ebenfalls als Kommunikationspartner ausgezeichnet, aber als Person erfasst und dementsprechend im Personenregister nachgewiesen. Dasselbe gilt für sonstige namentlich genannte Sprecher bzw. Personen, auf deren Äußerungen Bezug genommen wird.
  • Gibt der Protokollant sowohl den Stand als auch den sprechenden Gesandten an, werden aus Gründen der Einheitlichkeit beide Vorkommnisse ausgezeichnet. Der Stand erscheint als Gruppe der Gesandten im Gruppen-/Körperschaften-Register, der Gesandte als Person im Personenregister.
  • Lässt sich eine Bezeichnung nicht eindeutig einem Stand zuordnen, da das betreffende Haus in mehrere Linien geteilt war (z. B. Braunschweig, Hessen), wird als Sprecher die Gruppe aller Gesandten des jeweiligen Hauses erfasst.
  • Sammelbezeichnungen (z. B. die sechs kurfürstlichen Räte) werden nicht als Kommunikationspartner erfasst. Lässt sich kein Sprecher für ein Gremium ermitteln, erfolgt keine Auszeichnung. Nur die Reichsgrafen sowie die Reichsprälaten, die über keine Virilstimmen verfügten, sind, sofern sich ihre Gesandten äußerten, als Kommunikationspartner ausgezeichnet und als Gruppe ihrer Gesandten im Gruppen-/Körperschaften-Register nachgewiesen.
  • Es werden ausschließlich Akteure erfasst, die Kommunikationspartner der jeweiligen Kommunikation waren. Berichtet ein solcher Akteur über weitere Kommunikationen, gelten die in diesen berichteten Kommunikationen auftretenden Akteure nicht als Kommunikationspartner. Dasselbe gilt, wenn der Protokollant Vorgänge außerhalb der protokollierten Abläufe erwähnt (z. B. Inzwischen sein die österreichischen vom Reich gehört worden...).
  • Die Übergabe von Schriftstücken, sofern keine begleitenden Äußerungen protokolliert wurden, Ansagen, Terminnennungen, Einzüge, das Lesen einer Messe, die Einnahme einer Session, das Auflisten von Teilnehmern etc. gilt nicht als Äußerung, die den betreffenden Akteur zu einem Kommunikationspartner im vorliegenden Sinn macht, und wird dementsprechend nicht ausgezeichnet. Spricht ein Akteur für einen anderen, wird nur der sprechende Akteur als Kommunikationspartner erfasst. Protestiert ein Akteur gegen Äußerungen eines anderen, ohne dass letzterer, soweit der Text zu erkennen gibt, anwesend gewesen wäre oder sich geäußert hätte, wird nur der protestierende Akteur als Kommunikationspartner gewertet.

3.1.2 Fallstudie Kommunikationen-Tagging (in den Daten)

Am Reichstag 1576 verknüpften Teile der protestantischen Confessio-Augustana-Stände (CA-Stände) erstmals in der Geschichte ihre Zusage zu Steuern für den Krieg gegen die Osmanen (Türkenhilfe) kompensatorisch mit der Forderung, die Declaratio Ferdinandea von 1555 in den Reichsabschied aufzunehmen, sowie mit weiteren konfessionspolitischen Anliegen. Kursachsen markierte seinen Dissens mit dieser, maßgeblich von den kurpfälzischen Vertretern auf dem Reichstag verfochtenen politischen Strategie, indem es ab dem 4. September 1576 endgültig von den Beratungen der protestantischen Stände fernblieb, sich also handelnd distanzierte (s. Historische Einführung).

Der Fallstudie liegen deswegen die kursächsischen Berichte aus dem Zeitraum vom 21. August 1576 bis zum 11. September 1576 zugrunde sowie die diesen Zeitraum betreffenden Teile des kurpfälzischen Religionsprotokolls, das die Sonderverhandlungen der CA-Stände dokumentiert.

Hier gelten folgende Regeln, welche eine mögliche konkretisierte Anwendung des PPAC-Datenmodells darstellen:

  • Kommunikationen zeichnen sich durch mehrere Parameter aus: Kommunikationskanal (physisch verbal; physisch non-verbal; materiell schriftlich; materiell nicht-schriftlich), Kommunikationsform (regulär oder zufällig), Kommunikationspartner/in, Kommunikationsort, Kommunikationszeit und Kommunikationsgegenstand. Die entsprechende Textpassage wird dabei als Kommunikation getaggt, an deren Beginn die weiteren Elemente als Leerelemente gesetzt werden. Diese Leerelemente ermöglichen ein einheitliches Markup für all jene Fälle, in denen die entsprechenden Angaben nicht dezidiert im Text stehen und nicht mit umschließenden Tags daran festgemacht werden könnten, deren Anfang und Ende bei vorhandenem Text noch dazu diskussionswürdig wären.
  • Die vorliegenden Quellen und die praktische Anwendung des Modells machten das Aufstellen weiterer Regeln für getaggte Kommunikationen notwendig: Erschlossen wird die im "Ausführlichen Bericht wie es auf den Reichstagen pflegt gehalten zu werden" (= Traktat, mehr dazu in der Ontologie) beschriebene Anwesenheitskommunikation. Kommunikationspartner/in, -zeit und/oder -ort müssen bekannt sein: Der Ort muss (zumindest) innerhalb von Regensburg liegen und es müssen mindestens zwei Kommunikationspartner/innen, Einzelpersonen oder Gruppen, bekannt sein. (In aussagekräftigeren Fällen, in denen Ort oder Zeit fehlen oder nur ein/e Kommunikationspartner/in bekannt ist, wurde ein standardisierter Kommentar Kommunikationspartner unbekannt eingefügt, der das separate Auffinden dieser Stellen erlaubt.) Geplante oder erwartete, d.h. in der erzählten Zeit zukünftige Kommunikationen werden nicht getaggt. Auch wenn Ort und Zeit unscharf bleiben (wenn die einzelne Kommunikation unscharf bleibt oder, wenn unscharf bleibt, ob sie öfter und somit wiederholt stattfand oder wie oft sie stattfand), wird die Kommunikation trotzdem getaggt. Es kann daher auch möglicherweise in einem geschildertes, aber an sich wiederholtes Bitten etc. als eine Kommunikation getaggt werden.
  • Wenn nicht explizit angeführt, ist der Kommunikationsort von Sonderverhandlungen immer das Regensburger Quartier des Einladenden.
  • Als Kommunikationsgegenstand werden jeweils die Schlagwörter für die gesamte, übergeordnete Kommunikation angegeben. In den darin enthaltenen, als Tags genesteten Kommunikationen können einzelne dieser Schlagwörter wiederholt angegeben werden, um sie der jeweiligen konkreten (Teil-)Kommunikation zuordnen zu können. Jedes Schlagwort einer einzelnen Kommunikation ist notwendigerweise auch Schlagwort der übergeordneten Kommunikation.
  • Die Kommunikationsform gibt an, ob eine Kommunikation formal (formal) oder informal (contingent) ablief. Das Markup formaler Kommunikationen folgt dabei dem im, von 1569 aus der Mainzer Kanzlei stammenden, Traktat beschriebenen Reichstagsverfahren.
  • Bei formalen Kommunikationen wird der Kommunikationskanal nicht händisch getaggt, sondern kann automatisch zugeordnet werden. Die anderen Elemente, deren Werte variieren können, entfallen dagegen nicht. (Speziell bei den Sonderverhandlungen schlüpfen die konkreten Kommunikationspartner in die Rolle der im Traktat für formale Kommunikationen erwähnten, d. h. z. B. sie proponieren WIE Kurmainz, votieren WIE Kurfürsten, Fürsten oder Städte usw.) Das die Textpassage umschließende Element erhält, sofern es sich um eine formale Kommunikation handelt, ein @ref-Attribut mit einer ID, welche auf den jeweiligen Akt innerhalb der Formalstruktur verweist. Dies erlaubt den Vergleich zwischen der im Traktat beschriebenen und der praktischen Kommunikation. Dementsprechend können auch Religionsverhandlungen, die im Traktat so nicht vorkommen, als formale Kommunikationen getaggt werden.
  • Formalisierte Gruppen die im Traktat erscheinen sind der Reichsrat, Kurfürstenrat, Fürstenrat und Städterat sowie der interkuriale Supplikationsausschuss. Alle anderen Gruppen sind informell (z. B. Ausschüsse, Versammlungen der Konfessionsparteien usw.).
  • Erwähnte Berichte von den Bevollmächtigten an die Herrschaftsträger und Weisungen von den Herrschaftsträgern an die Bevollmächtigten werden nicht als eigene genestete Kommunikationen getaggt, sondern nur mit Verweisen auf die entsprechenden Stücke versehen.