Der Reichstag zu Regensburg 1576

Ortsregister

Verfasst von: Eva Ortlieb, Florian Zeilinger

Ortsregister

Im Ortsregister werden alle in der Archivdokumentation (in den Feldern Titel, Vermerke und Ergänzungen), den transkribierten Texten sowie den inhaltlich erschlossenen Quellen aufgefundenen geografischen bzw. im geografischen Sinn verwendeten Toponyme (Orte, Städte, Länder, Flüsse, Meere, Kontinente usw.) genannt: z. B. wenn jemand „in Ulm“ war oder „aus Ulm“ kam, nicht aber, wenn jemand im Namen der Reichsstadt Ulm handelte. „Bürgermeister und Rat von Ulm“ zählen nicht als Nennungen einer geografischen Stadt, sondern als Gruppe/Körperschaft, wie auch andere Gebietskörperschaften, Territorien und Verwaltungseinheiten.

Details zum Ortsregister:

Bei Orten, die im Lauf der Geschichte mehrere Namen besaßen, wird wie folgt normalisiert: NAME IN HEUTIGER LANDESSPRACHE / GGF. NAME IN ANDERER HEUTIGER LANDESSPRACHE (HISTORISCHER DEUTSCHER NAME) (z. B. Brussel / Bruxelles (Brüssel)).

Toponymen, die es noch heute gibt (z. B. Regensburg), werden die jeweiligen GeoNames-Identifier zugewiesen, historischen Staaten, die es so nicht mehr gibt (z. B. dem Hst. Verdun), nicht.

Versammlungsorte von Reichsversammlungen (z. B. Speyer anno 1570) werden nicht als Orte getaggt, sondern über Sachbegriffe erfasst.

Die besonders häufigen Erwähnungen von Regensburg als Versammlungsort 1576 werden nicht getaggt.

Versammlungsorte in Regensburg (z. B. Regensburg, Stadt, Rathaus, Kurfürstenstube) werden dagegen aufgrund editorischer Zuweisung getaggt und im Register geführt.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Taggingregeln und Verlinkungen zwischen den Registern.