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        <title>Der Zasiusübersetzer Lauterbeck. Ein Beitrag zur frühneuhochdeutschen
                    Übersetzungstechnik.</title>
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        <title ref="http://gams.uni-graz.at/repat">Repertorium.at - Archiv des Repertorium
                    digitaler Quellen zur österreichischen und deutschen Rechtsgeschichte in der
                    Frühen Neuzeit von Heino Speer</title>
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              <forename>Lutz</forename>
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          <title>Der Zasiusübersetzer Lauterbeck. Ein Beitrag zur frühneuhochdeutschen
                        Übersetzungstechnik</title>. Aus: <series>Germanisch-Romanische
                        Monatsschrift XI (1923)</series>
          <date corresp="dcterms:created" when="1923">1923</date>, <biblScope from="304" to="313">304 - 313</biblScope>. <ref/>
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        <p>Teil von <ref target="info:fedora/context:repat" type="context">repat</ref>
        </p>
        <p>Das Projekt archiviert die digitalen Quellen zur österreichischen und deutschen
                    Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit, die Heino Speer seit 2007 gesammelt
                    hat.</p>
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          <p>Institutionelle und Personale Rollen taxonomie</p>
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          <p>Datums Taxonomie</p>
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        <head>Lutz Mackensen, Der Zasiusübersetzer Lauterbeck. Ein Beitrag zur
                    frühneuhochdeutschen Übersetzungstechnik. Aus: Germanisch-Romanische
                    Monatsschrift XI (1923) 304-313. Digitalisiert von Heino Speer im Rahmen des
                    Ergänzungsprojekts zu <ref target="http://drqedit.de">DRQEdit</ref>.</head>
        <p>
          <pb n="304"/> Über dem literarischen Deutschland des ausgehenden 13., des
                    beginnenden 14. Jahrhunderts liegt ein Ermüden. Die Ideale der höfischen Kunst,
                    die ein Jahrhundert lang die ritterliche Welt des Abendlandes zu einer großen
                    Kulturgemeinschaft verbunden hatten, waren Namen ohne inneren Klang geworden; es
                    fehlten die großen Persönlichkeiten, die ihnen Leben einhauchten, und die
                    Männer, die sie nun, z.T. sicher nicht ohne innere Begeisterung, auf ihre Fahnen
                    schrieben, konnten doch eben nur einen hundertmal betretenen Weg nachgehen, neue
                    Bahnen zu finden war von ihnen keiner berufen. So wurde, was einst Kunst war,
                    zur Technik; was schon das feine Gefühl eines <persName>Rudolf von
                        Ems</persName> mit leiser Wehmut bemerkt hatte, wurde stärker und stärker;
                    die farbenfrohe erste Blütenzeit deutscher Dichtung mußte einem schwächlichen
                    Epigonentum weichen. Was von andern Gesellschaftsschichten ausgehend, an die
                    Stelle trat, war, so schön und fein es sich auch gab, doch nicht imstande,
                    breitere Massen zu einen; Mystik und Predigt sind Gärten am Wege, aber die
                    Pforten waren zu schmal, als daß das ganze Volk durch sie hätte eingehen
                    können.</p>
        <p> Durch die ganze Zeit geht ein Suchen und Warten, ein Sehnen nach Anregung, die
                    doch nicht von innen herauskommen konnte, weil die innere Kraft fehlte. Diese
                    Sehnsucht hat der Humanismus erfüllt; wie stark sie gewesen sein muß, sehen wir
                    leicht aus der Flut der Übersetzungen, die im 14.-16. Jahrhundert mit fast
                    ängstlicher Hast bemüht waren, die neuen, von außen kommenden Gedanken der
                    breiten Masse zu vermitteln. Man hat oft über diese künstlerisch unproduktive
                    Zeit geseufzt oder sie gar gescholten, und doch birgt sie so viel des Schönen,
                    wenn man nur versteht, sie über die realen Werte, die sie geschaffen hat, hinaus
                    in ihren inneren Vorgängen zu erfassen.</p>

        <p> Das römische Recht trat mit Übersetzungen erst verhältnismäßig spät auf den
                        Plan<note
            n="304.1"
            place="foot">Stobbe, Geschichte der deutschen
                        Rechtsquellen. Braunschweig 1860ff. II 165.</note>; <persName>Jodocus
                        Pflantzmann</persName> war es, der 1493 mit seiner Übertragung der libri
                    feudorum den Reigen eröffnete. Das Interesse der Juristen war damals dem
                    Lehenrechte, das, lombardischen Ursprungs, in Deutschland zwar seit dem 13. Jhd.
                    bekannt war, aber doch erst in der zweiten Hälfte des 15. Jhd.'s die Bedeutung
                    eines subsidiären Rechtes erlangte<note
            n="304.2"
              place="foot">Stobbe, 1 600ff.,
                        654, II 133; Schröder-v. Künßberg, Lehrbuch der deutschen
                            Rechtsgeschichte<hi
            rend="sup">6</hi>. Berlin-Leipzig 1922. S. 758,
                        13.</note>, in bedeutendem Maße zugewandt; <pb
            n="305"/> kaum vierzig Jahre
                    nach Pflantzmann (1530) lieferte <persName>Lorenz Weidmann</persName> bereits
                    eine erneute Übersetzung, und es ist bezeichnend, daß die in usus feudorum
                    epitome des <persName>Ulrich Zasius</persName> (1535), durchaus nicht die beste
                    seiner Schriften, unter seinen Werken die häufigsten Auflagen erlebte<note
            n="304.3"
            place="foot">Stintzing, Ulrich Zasius (Basel 1857), S. 350; Neff,
                        Udalricus Zasius (Freiburger Gymnasialprogramm 1890/1); Schröder-v. Künßberg
                        S. 979.</note>. Zehnmal wurde sie neu gedruckt, darunter zweimal in
                    deutscher Sprache; <persName>Georg Lauterbeck</persName> war der Übersetzer
                    (1553 und 1576). Wer dieser Lauterbeck war, darüber sind uns nur dürftige
                    Notizen erhalten<note
            n="305.1"
            place="foot">Zedler, Großes Vollständiges
                        Universal-Lexikon XVI (Halle-Leipzig 1737), S. 1208; handschriftliche
                        Naumburger Chronik von Zader (nach freundlicher Mitteilung von Herrn
                        Gymnasialdirektor Dr. B. Kaiser in Naumburg). Jöcher, Allgemeines
                        Gelehrten-Lexikon II (1750), S. 2321 (wiederholt Zedler).</note>. Aus Bayern
                    gebürtig, bekleidete er seit 1550 als doctor juris die Stelle eines
                    Stadtschreibers in Naumburg; auf dem Titelblatt der Übersetzung von 1553 nennt
                    er sich "Syndicus zur Naumburg". Später wurde er Kanzler der <persName>Grafen
                        von Mansfeld</persName>, schließlich Kulmbachischer Rat; als solcher starb
                    er 1578. Alle seine Werke sind für den praktischen Gebrauch bestimmt; gelehrte
                    Forschung und wissenschaftliches Interesse scheinen ihm fern gelegen zu haben.
                    Daß er auch sonst als Übersetzer tätig war, bezeugt seine <ref target="http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:3:1-124749">"teutsche
                        Übersetzung der Platonischen Lehre"</ref>; sie ist das einzige seiner Werke,
                    das keinen juristischen Charakter trägt. Ein Mann des praktischen Lebens,
                    schrieb er für dieses; von diesem Standpunkt aus machte er sich auch an die
                    Übertragung der epitome.</p>

        <p> Es ist bezeichnend, daß er sich Zasius wählte, daß er nicht wie seine Vorgänger
                    auf die libri feudorum zurückgriff. <persName>Ulrich Zasius</persName> aus
                        Konstanz<note
            n="305.3"
            place="foot">Vgl. R. Schmidt, Zasius und seine
                        Stellung in der deutschen Rechtswissenschaft (Freiburger Rektoratsrede
                        1903), S. 41ff.</note>, erst in reiferen Jahren von der juristischen Praxis
                    zum Lehrfach übergetreten, "war der erste Deutsche, der es wagte, sich dem
                    überlieferten Ansehen der Italiener und Franzosen gegenüber, und, wo es ihm
                    recht schien, entgegenzustellen"<note
            n="305.4"
            place="foot">Stintzing, Zasius
                        148. Stobbe II 41 nennt ihn ungerecht "ohne Herz und ohne Verstand für das
                        deutsche Recht". Bezeichnend für Zasius' deutsche Gesinnung ist einer seiner
                        Briefe von 1518, s. Stobbe II 12.</note>; fremdes Recht, lautete sein
                    Grundsatz, darf nicht benutzt werden, wo es mit den deutschen mores in
                    Widerspruch steht. Er, der Verfasser des deutschen Freiburger Stadtrechtes,
                    zieht auch in der epitome wiederholt deutsche Wörter zur Erläuterung der
                    lateinischen heran, so, wenn er schreibt: "ex quaestu lusorio vulgo scholder";
                    "vasallo et haeredibus suis feudalibus vulgo im und seinen lehenserben"; "curia
                    dominicalis vulgariter dingkhof"; "feudum reale vulgo dingklehen"<note
            n="305.5"
              place="foot">Das Wort "dinglehen" ist sonst nicht überliefert[Anm.
                        HS: Auch das DRW führt das Wort nicht. <ref target="#Note307.8">Vgl. unten
                            307 Anm. 8.</ref>]; Lauterbeck übernimmt es an der betreffenden
                        Stelle.</note> usw. Er wollte in der epitome ein Lehrbuch des Lehnsrechtes,
                    eine Erklärung und praktische Nutzanwendung der lehnrechtlichen Regeln und
                    Gebräuche bieten; nichts anderes beabsichtigte Lauterbeck mit seiner
                    Übersetzung. Gelehrsamkeit oder gar rein ästhetischer Genuß lag allen diesen
                    Übersetzern fern; sie wollten vermitteln, belehren, wollten wirken.</p>

        <p> Lauterbeck lebt ganz in den Übersetzungsidealen seiner Zeit. Im Vorwort tut er
                    kund, worauf es ihm bei seiner Arbeit ankommt: er will "aufs kürzste
                    verdeutschen, doch nicht von Wort zu Wort, sondern dasjenige, so zu wissen von
                    nöthen geacht." Mit diesem "Von Wort zu Wort" zitiert er eine Regel, die auf
                        <persName>Horaz</persName> (de arte poetica 133) und
                        <persName>Cicero</persName> fußend, durch <persName>Petrarkas</persName>
                    Vorrede zur Griseldis erneut Geltung gewonnen hatte ("nec verbum verbo curabis
                    reddere fidus interpres" heißt es dort), die durch den damals viel gelesenen
                    Brief des heiligen <persName>Hieronymus</persName> ad Pammachium (von verbum e
                    verbo, sed sensum experimere de sensu) weiteren Kreisen geläufig und bald zur
                    Formel geworden war, <pb n="306"/> mit der sich fast jeder Übersetzer im Vorwort
                    brüstet, angefangen bei <persName>Johann von Neumarks</persName> Soliloquien und
                        <persName>Heinrich von Mügelns</persName> Valerius Maximus bis zu
                        <persName>Niklas von Wyle</persName>, der es an fünf Stellen beteuert, bis
                    zu <persName>Albrecht von Eyb</persName> (Dramen),
                        <persName>Steinhöwel</persName> (Aesop), <persName>Heimburg</persName>
          <note n="306.1"
            place="foot">Vgl. Joachimson, Frühhumanismus in Schwaben
                        (Württembergische Vierteljahrshefte für Landesgeschichte, Neue Folge V,
                        1896), S. 81.</note>, <persName>Schwarzenberg</persName> ("Von dem Alter",
                    1522) und all den kleineren Übersetzern. Was uns bei diesen programmatischen
                    Worten der Vorrede interessiert, ist die energische Betonung der angestrebten
                    Kürze: "aufs kürzste verdeutschen", "dasjenige, so zu wissen von nöthen geacht".
                    Vorsätze, die deutlich genug die Absicht des Werkes verraten: ein lesbares
                    Handbuch auch für Nichtgelehrte zu bieten. Er läßt denn auch ganze Abschnitte
                    aus, die ihm unwesentlich oder vielleicht falsch erscheinen, so gleich im
                    Anfange den Absatz feudum unde dictum, da ihm nichts daran liegen konnte, das
                    lateinische Wort etymologisch zu erklären, so durchgängig Vergleiche mit dem
                    römischen Recht, meist auch Zitate anderer Gelehrten; wo Zasius praktische
                    Beispiele bringt, beschränkt er sich auf die Hauptfälle; wo jener einmal neun
                    Möglichkeiten aufführt, bringt er nur deren sieben. In dieser Freiheit seiner
                    Vorlage gegenüber erinnert er sehr an Steinhöwel<note
            n="306.2"
            place="foot">F.
                        Kraft, Heinrich Steinhöwels Verdeutschung der Historia Hierosolymitana des
                            <persName>Robertus Monachus</persName> (Quellen und Forschungen 96,
                        Straßburg 1905), S. 135.</note>; die pedantische Genauigkeit eines Wyle, dem
                    Verkürzungen oder gar Auslassungen unfaßbar sind<note
            n="306.3" place="foot">B.
                        Strauß, Der Übersetzer Nicolaus von Wyle (Palästra 118, Berlin 1912), S.
                        220.</note>, ist ihm fremd; schon der Zweck seines Unternehmens macht ihm
                    ein solches Vorgehen, das schlecht genug zu dem oft zitierten "nicht von wort zu
                    wort, sondern von sinn zu sinn" stimmt, unmöglich.</p>

        <p> Will man die Bedeutung des Wortes eng fassen, so übersetzt Lauterbeck eigentlich
                    gar nicht. Er hält sich lediglich an den Gedankengang der epitome, dies nun
                    freilich in weitgehendstem Maße. Seine Methode erinnert an <persName>Albrecht
                        von Eyb</persName>, der in der Übersetzung eines seiner eigenen
                    Rechtsgutachten durch mannigfaltige Zusätze und Umschreibungen deutlich die
                    Tendenz zeigt, seinen Stoff dem populären Verständnis näher zu bringen<note
            n="306.4" place="foot">M. Herrmann, Albrecht von Eyb und die Frühzeit des
                        deutschen Humanismus (Berlin 1893), S. 263.</note>; bei <persName>Johann von
                        Neumark</persName>
          <note n="5" place="foot">F. Wenzlau, Zwei- und
                        Dreigliedrigkeit in der deutschen Prosa des 14. u. 15. Jhd.'s (Hermäa IV,
                        Halle 1906), S. 73ff.</note>, <persName>Steinhöwel</persName>
          <note n="6" place="foot">W. Borvitz, Die Übersetzungstechnik Heinrich Steinhöwels
                        (Hermäa XIII, Halle 1914), S. 113ff., 122ff.; Kraft, Steinhöwels Historia
                        Hierosolymitana 135f., wo dieser Zug fälschlich als ein spezifisches Merkmal
                        Steinhöwelscher Übersetzungstechnik bezeichnet wird.</note> und dem
                    Dekameronübersetzer <persName>Arigo</persName>
          <note n="7" place="foot">H.
                        Möller, Arigo und seine Dekameroneübersetzung (Diss. Leipzig 1895).</note>
                    bemerkt man ähnliche Züge. So schiebt Lauterbeck seine eigene Meinung da ein, wo
                    er es für nötig erachtet; er berichtet z. B. über den Zug des <persName>Appius
                        Clausus</persName> mit 5000 Clienten gegen Rom, um zur Entstehungsgeschichte
                    der Lehen einen weiteren Baustein beizubringen, oder er setzt das Wesen der
                    unadligen Lehen, mit denen sich Zasius nicht näher befaßt, eingehend
                    auseinander. Erklärende Zusätze kleinerer Art finden sich häufig, wie er etwa
                    den Satz <emph>successio temperari debet</emph> mit "mag auch die volge
                    gemessiget vnd nach dem siebenten grade abgeschnitten werden" wiedergibt. Die
                    von Zasius reichlich angeführten Quellen zieht er, wo es ihm gut scheint, zur
                    Darstellung mit heran, exzerpiert sie zuweilen und gibt so auch dem
                    Nichtgelehrten die Möglichkeit, die Ansicht bedeutender Rechtsgelehrter über
                    besonders schwierige Fälle kennenzulernen. Besonders verbreitert er da, wo es
                    das Verständnis erfordert; indem er das einfache <emph>ex quaestu lusorio</emph>
                    durch "von eyner wechselbank, da offendtlicher wucher ahn getrieben würde" oder
                    das bloße <emph>legitimare</emph>
          <pb n="307"/> des Zasius mit "kinder ehlichen, welche unehlich geboren seyn"
                    wiedergibt, gewinnt seine Darstellung an Anschauungskraft und Deutlichkeit.
                    Selbst Änderungen scheut er nicht, wo sie zur Klarheit verhelfen; in einem
                    Beispiele, das Zasius zur Veranschaulichung einer Regel bringt und in dem er die
                    eine Person Valeria, die andere gar nicht benennt, setzt er die Namen Julia und
                    Portia ein und hat wiederum den Vorzug größerer Anschaulichkeit für sich.
                    Schwierige lateinische Konstruktionen gibt er durch kurze, klare Sätze wieder,
                    dagegen verfehlt er nicht, bestehende Gebräuche, wo es sich ergibt,
                    einzuschieben. Wir sehen: allzu ernst ist es ihm mit der verheißenen Kürze
                    nicht, das Schwergewicht jener Worte aus der Vorrede liegt auf dem "verdeutschen
                    dasjenige, so zu wissen von nöthen geacht"; er will verständlich schreiben,
                    danach richtet er seine Art zu übertragen.</p>

        <p> Es hängt mit derselben Absicht zusammen, wenn er sich an manchen Stellen
                    wiederum ganz eng an die Vorlage anschließt, wenn er nun wirklich hie und da von
                    Wort zu Wort übersetzt: das sind die sachlich abstrakten Stellen, die
                    Definitionen, Grundregeln, Leitsätze und Fachausdrücke, die er fast wortgetreu
                    eindeutscht, um in diesen Brennpunkten seiner Darstellung nur ja nichts Unklares
                    zu sagen. Dieses Bestreben verführt ihn zuweilen zur Übernahme der lateinischen
                    termini technici, zum Gebrauch von Fremdwörtern, so, wenn er
                        <emph>instrumentum</emph> durch instrument, <emph>feudi fructus</emph> durch
                    usufruct wiedergibt. Doch sind das Ausnahmen; in der Mehrzahl der Fälle sucht er
                    ein deutsches Wort einzufügen, das in Bildung wie Bedeutung dem lateinischen
                    völlig entspricht. Die Grammatik hat für solche Wortbildungen den Namen
                    "Übersetzungs- oder Bedeutungslehnwörter" geprägt<note
            n="307.1" place="foot">Eine genaue Definition des „Bedeutungslehnwortes" gibt H. Marti, Beiträge
                        zu einem vergleichenden Wörterbuch der deutschen Rechtssprache (Bern 1921),
                        S. 13ff.</note>, und es ist nun interessant zu beobachten, wie Lauterbeck
                    hier teils in schon lange begangenen Bahnen wandelt, teils, unbefriedigt mit dem
                    bisher Gebotenen, nach neuem Ausdruck ringt. Das Bestreben ist hier wie dort das
                    gleiche: er will eine deutsche Arbeit, nicht nur die Übersetzung einer
                    ausländischen bieten, will das fremde Gedankengut, das er seinem Hörerkreise
                    vermittelt, in deutsche Form bringen, um ihm so eher eine leichte Aufnahme zu
                    ermöglichen. Auch das ist ein Zug, der für die gesamte Übersetzungsliteratur
                    jener Jahrhunderte von maßgebender Bedeutung ist; auch Wyle will lieber "guter
                    lands tütsch zierlich gebrauchen" als "fremder sprachen worte suchen", bei
                        <persName>Albrecht von Eyb</persName>
          <note n="307.2" place="foot">Herrmann,
                        Eyb 385, 389.</note>, <persName>Steinhöwel</persName>
          <note n="307.3" place="foot">Borvitz, Steinhöwel 25; Joachimson, Frühhumanismus 121.</note>,
                        <persName>Hutten</persName>
          <note n="307.4" place="foot">Szamatólski, Die
                        deutschen Schriften Ulrichs von Hutten (Quellen und Forschungen 67,
                        Straßburg 1891), S. 8.</note>, <persName>Schwarzenberg</persName>
          <note n="307.5" place="foot">W. Scheel, Johann Freiherr zu Schwarzenberg (Berlin
                        1905), S. 303.</note>, <persName>Fischart</persName>
          <note n="307.6" place="foot">Frantzen, Kritische Bemerkungen zu Fischarts Übersetzung von
                            <persName>Rabelais</persName> Gargantua (Alsatische Studien III,
                        Straßburg 1892), S. 11.</note> und <persName>Hieronymus
                        Boner</persName>
          <note n="307.7"
            place="foot">G. Wethly, Hieronymus Boner.
                        Leben, Werke und Sprache (Alsatische Studien IV, Straßburg 1892), S.
                        51.</note> bemerkt man gleiches Bemühen. Wenn Lauterbeck z. B.
                        <emph>publicus usus</emph> mit "gemeyner nutz" übersetzt, so gebraucht er
                    damit unstreitig ein Übersetzungslehnwort, aber eines, das bereits seit dem Ende
                    des 13. Jhd.'s stehende Formel geworden war; 1287 taucht es zum ersten Male im
                    Wirtenbergischen Urkundenbuch<note
            n="307.8"
            place="foot">Hrsg. Kgl.
                        Staatsarchiv Stuttgart (1849ff.) IX 165. Die Belege sind mit den Beständen
                        des Deutschen Rechtswörterbuches verglichen, was hier mit großem Dank
                        erwähnt sei.</note> auf, um in rascher Zeit zur ständig gebrauchten Formel
                    zu werden. Deutlicher noch liegen die Verhältnisse bei der Übertragung von
                        <emph>in capillo esse</emph> durch "in haaren gehen, d. h. noch jungfraw
                    seyn". Der lateinische Fachausdruck findet sich bereits in der Lex Luitprandi
                    (MGLL. IV 134); seit dem 15. Jhd. wird "in Haaren <pb
            n="309"/> gehen" oder "in
                    Haaren sein" häufig auf unverheiratete Mädchen angewandt<note
            n="308.1"
              place="foot">Eine ältere holsteinische Verordnung, die die Formel benutzt, bei
                        Krünitz, Ökonomisch-technische Enzyklopädie (Berlin 1773ff.), XX 498;
                        Fastnachtsspiele aus dem 15. Jhd. ges. von A. v. Keller (Stuttgart 1853),
                        495, 33; Luther (Weimarer Ausgabe), II 242a; VIII 129b; J. Grimm, Deutsche
                            Rechtsaltertümer<hi
            rend="sup">4</hi> (Leipzig 1899), I 612.</note>. Das
                    lateinische <emph>panes hebdomarii</emph> gibt Lauterbeck durch "wuchenbrodt" (=
                    Wochenbrot), ein seltenes Wort, das nur einmal, vom Jahre 1366, belegt ist<note
            n="308.2"
            place="foot">Urkundenbuch der Stadt Werningerode bis 1460; hrsg.
                        E. Jacobs (Geschichtsquellen der Provinz Sachsen XXV, Halle 1891), S.
                        79.</note>. <emph>Portio</emph> durch "anpart" zu übersetzen ist eine
                    niederdeutsche Sprachschöpfung des 16. Jhd.'s<note
            n="308.3" place="foot">Früheste Belege: 1514 Kock, Schwansen (Heidelberg 1912), S. 618; 1527 J.
                        Henningsen, Das Stiftungsbuch der Stadt Husum (Husum 1904), S. 282f.; vgl.
                        Schiller-Lübben, Mnd. Wb. I 99; Gutzeit, Wörterschatz der deutschen Sprache
                        Livlands, I 42.</note>; "hinderziehen", womit er das lateinische
                        <emph>retractare</emph> überträgt, tritt in rechtlicher Bedeutung zuerst in
                    der Übersetzung der Goldenen Bulle (14. Jhd.) auf; im Nhd. fehlt diese
                    Bedeutungsabschattung noch völlig.</p>
        <p> Andere Fälle stehen diesem gegenüber, Fälle, in denen Lauterbeck auf Anlehnung
                    an Vorgänger verzichtet und neue Wortschöpfung wagt. Zwar bei "frankenlehen" für
                        <emph>feudum francum</emph>, für das sich sonst überhaupt keine Belege
                    finden, mag es dahingestellt bleiben, ob wir es hier mit Fremd- oder Lehnwort zu
                    tun haben. Anders jedoch bei "altlehen" für das <emph>feudum antiquum</emph> der
                    Vorlage; in der rechtlichen Literatur taucht das Wort 1738 in Haymes
                    Teutsch-Juristischem Lexikon (S. 9) zuerst auf, zwanzig Jahre später (1756)
                    finden wir es im Codex Maximilianeus Bavaricus civilis (IV 18 § 5) wieder; es
                    ist sehr wohl möglich, daß unser Naumburger Stadtschreiber es geprägt.
                        <emph>Vitae periculum</emph> durch "leibsfehrlichkeit" zu übersetzen, heißt
                    nicht gerade eine sprachschöpferische Tat vollbringen, wenn das Wort auch sonst
                    unbekannt gewesen zu sein scheint; jedenfalls ist es in keinem der von mir
                    benutzten Wörterbücher verzeichnet. Eine seltsame Bedeutung legt er einmal dem
                    Worte "soldat" unter, mit dem er das <emph>soldata</emph> des Zasius wiedergibt:
                    "einem soldaten (das ist eynem vom adel welcher in armut kommen)"; er hätte hier
                    besser getan, den lateinischen Fachausdruck, den auch Du Cange in dieser
                    Bedeutung nicht bucht (VII 518), durch ein unzweideutiges und herkömmliches Wort
                    zu übertragen. Diese Fälle eigener wortschöpferischer Tätigkeit sind naturgemäß
                    in der Minderheit.</p>

        <p> Wir sprachen von der Betonung deutschsprachlichen Geistes. Lauterbeck übersetzt
                    etwa Gallia durch Frankreich, setzt für Titus die deutsche Abkürzung Titz, und
                    wieder werden wir an <persName>Albrecht von Eyb</persName> erinnert, der in
                    seinen Komödienübersetzungen mit besonderer Vorliebe deutsche Personennamen an
                    die Stelle der fremden setzt. Weiteren Spielraum, deutsches Sprachgut
                    einzumischen, gewinnt Lauterbeck nun aber in seinen erklärenden Zusätzen, die er
                    der Übersetzung einfügt. Wenn er da z. B. von "fanenlehen" spricht, so erwähnt
                    er einen Begriff, der in Deutschland seit Jahrhunderten geläufig war; im
                    Parzival (II 28) finden wir zum ersten Male die Tatsache, in einer nur ein
                    Jahrzehnt jüngeren Urkunde <persName>Kaiser Friedrichs II.</persName> für Passau
                    (1217) das Wort erwähnt. Älter noch scheint "landsasse", das bereits in den ahd.
                    Glossen auftaucht: <emph>rustica</emph> lantsaza, <emph>inquilinus</emph>
                    lantsazo, <emph>coloni</emph> lantsezan<note
            n="308.4"
            place="foot">Hrsg.
                        Steinmeyer-Sievers (1879ff.) II 42, 10; II 609, 3; III 423, 1; vgl. Grimm,
                        Rechtsaltertümer I 404 Anm.; Gallee, Vorstudien zu einem altniederdeutschen
                        Wörterbuch (Leiden 1903), S. 189; Richthofen, Altfriesisches Wb. (Göttingen
                        1840), S. 912.</note>, <emph>causa</emph> in der Bedeutung "Rechtsstreit,
                    Prozeß" durch "krieg" wiederzugeben, heißt dieses Wort in einer
                    Bedeutungsabschätzung gebrauchen, die bereits Gottfried von Straßburg (v. 11243)
                    und Konrad von Würzburg (Trojan. Krieg v. 1854, 1872 Schwanritter v. 523, 555,
                    579, 589, 625) kannten. Für das lateinische <emph>soror</emph> setzt Lauterbeck
                    einmal <pb
            n="309"/> "bluthsfreundin", ein Wort, das zwar in der rechtlichen
                    Literatur nicht gebräuchlich ist, aber die genaue Parallele zu
                        <emph>frater</emph> - blutsfreund, einer seit 1345 üblichen
                        Verwandtschaftsbezeichnung<note
            n="309.1"
              place="foot">Altes Landbuch von
                        Glarus, hrsg. J. J. Blumer (Zeitschrift für schweizerisches Recht V, VI), S.
                        190. Luther gebraucht blutsfreund - Landsmann; vgl. Pranke, Luthers
                        Schriftsprache II<hi
            rend="sup">2</hi> 48, 113.</note>, bildet. An anderer
                    Stelle erwähnt er in erklärendem Zusatze "laßgüter", ein Wort, das 1176 in einer
                    Kölner Urkunde (<emph>bona censualia, quae vulgo</emph> ... laz guot
                        <emph>dicuntur</emph>) auftaucht und seither in Urkunden und Rechtsbüchern
                    ständig wiederkehrt. Neben solchen einheimischen Rechtswörter, die sich auch z.
                    B. in Steinhöwels<note
            n="309.2"
            place="foot">St. übersetzt etwa
                            <emph>consules</emph> durch "ratgeben"; weitere Beispiele bei Borvitz,
                        Steinhöwel 25.</note> und Boners<note
            n="309.3" place="foot">
            <emph>consul</emph>: burgemeister; <emph>as</emph>: dickpfennig usw.,
                        vgl. Wethly, Boner 51.</note> Übersetzungen finden, flicht Lauterbeck oft
                    volkstümliche Redensarten in rechtlicher Beziehung ein, z. B. "durch die finger
                    sehen" oder "ihre fräulein außgeben" = verheiraten, diese letzte Wendung findet
                    sich bereits in einem Gedicht des 12. Jhd.'s (MSD. XXVIII C1/2, S. 67);
                    ursprünglich bedeutete "ausgeben" nichts mehr als "aus dem Haus geben" und wurde
                    daher auch von Söhnen gebraucht, so 1294 im Alten Lübeschen Recht (hg. J. F.
                    Hach, 1839; III).</p>
        <p> Schon die Beobachtung dieser Eigenarten unseres Übersetzers zeigt, wie sehr er
                    Kind seiner Zeit ist, wie er sich bemüht, anerkannten stilistischen Vorbildern
                    nachzueifern, und wie Übersetzungsideale seiner Umgebung auch die seinen sind.
                    Diese Ideale waren nicht unausgesprochen, sie zu erfüllen lag nicht im Belieben
                    des einzelnen; sie waren vielmehr in feste Formen gefaßt und hatten
                    Allgemeingültigkeit. Es ist wie in der Ritterzeit: mâze und milte gehören zum
                    echten Ritter wie Harnisch und Lanze; Stilvorschriften zu übersehen ist für
                    einen Übersetzer des 15. und 16. Jhd.'s eine Unmöglichkeit. So ist er, so frei
                    er im Innern seinem Stoff gegenüberstehen mag, gebunden; er kann keine eigenen
                    Wege gehen, weil er dann nicht für voll, für unzünftig angesehen würde;
                        <persName>Luther</persName>, der einzige Gewaltige unter den Übersetzern,
                    ist auch der einzige, der es wagte, im Sendbrief vom Dolmetschen ganz neue
                    Lehren aufzustellen, und selbst er kann sich von den stilistischen Forderungen
                    seiner Zeit nicht ganz frei machen. Ein kräftiges Geschlecht schafft sich seine
                    Formen selbst und täglich neu; ein Epigonenzeitalter klammert sich an
                    feststehende Ideale, ein für allemal festgelegte Begriffe, und übt diese
                    handwerksmäßig aus. So findet das Minnelied im Meistergesang sein Grab, so
                    verebbt die byzantinische Kunst in der Überwucherung der Form. Das beherrschende
                    Stilideal jener Tage ist die "geblümte Rede" und eine seiner Hauptforderungen
                    die schmückende Anwendung von Synonymen.</p>

        <p> Man hat sich oft den Kopf darüber zerbrochen, woher diese Flut der Synonyma, die
                    ein Hauptmerkmal der frühneuhochdeutschen Prosa ist, stamme, und hat gemeint,
                    ihren Ursprung einzig und allein in der Kanzlei finden zu können, jener Kanzlei,
                    die nach der Übernahme des Römischen Rechtes auch stilistisch lateinischen
                    Vorbildern, bes. <persName>Cicero</persName> nacheiferte<note
            n="309.4"
            place="foot">So Szamatólski, Hutten 19ff.; H. Wunderlich, Unsere Umgangssprache
                        in der Eigenart ihrer Satzführung (Weimar -Berlin 1894), S. 155; Borvitz,
                        Steinhöwel 44.</note>. Es ist das Verdienst von <persName>Edward
                        Schröder</persName>, zuerst nachdrücklich darauf hingewiesen zu haben, daß
                    zu allen Zeiten Leute, denen es um eine unmittelbare rednerische Wirkung zu tun
                    war, nach Fülle und Variation des Ausdrucks strebten<note
            n="309.5"
            place="foot">E. Schröder, Jacob Schöpper von Dortmund und seine deutsche Synonymik
                        (Marburger Universitätsschrift 1889), S. 27.</note>. Was wir in der
                    altgermanischen Poesie beobachten, diese "Verbindungen zweier Worte gleicher
                    Kategorie, die einen einheitlichen Sinn ergeben und auch durch ein einzelnes
                    Wort derselben Kategorie (schwächer) wiederzugeben werden können"<note
            n="309.6"
            place="foot">R. M. Meyer, Die altgermanische Poesie nach ihren
                        formelhaften Elementen beschrieben (Berlin 1889), S. 240; vgl. S. 251
                        (Literatur) und 433f.</note>, ein Stilmoment, ohne das <pb
            n="310"/> eine
                    Stabreimdichtung undenkbar wäre, geht durch die ganze mittelhochdeutsche
                    Literatur hindurch, von den kleinen Gedichten der Übergangszeit<note
            n="310.1"
            place="foot">Es seien nur kurze Hinweise gegeben, z. B. "vom
                        jüngsten gericht" (hrsg. Leitzmann, Klein. geistl. Gedichte) v. 13, 2 owe
                        der schandin un*~ des leides; v. 13, 8 weinin un*~ we; v. 13, 27: weininde
                        un*~ scriende; im "scopf von dem lône"(ebd.) IIIb 49 eben unte gnvc IIIc 49
                        fröude unde wirtschaft; IIId 9 roubete unde brande usw.</note> an über
                        Wolfram<note
            n="310.2" place="foot">Vgl. etwa Parz 310, 6 âne gedrenge und
                        âne strît; 312, 13 tiwer unde rîche; 315, 22 suone oder vride usw.</note>,
                        <persName>Gottfried</persName>
          <note n="310.3" place="foot">Vgl. G. Tauber,
                        Die Bedeutung der Doppelformel für die Sprache und den Stil Gottfrieds von
                        Straßburg (Diss. Greifswald 1912), S. 26ff.</note> bis zu <persName>Konrad
                        von Würzburg</persName>
          <note n="310.4"
              place="foot">Vgl. z. B. Lied I 231
                        blüemen unde roesen, Trj. Kr. 24, 478 ebso, usw. Vgl. Grimm,
                            Rechtsaltertümer<hi
            rend="sup">4</hi>, I. 28ff.</note>. Zwischen der
                    Synonymik in diesen Zeiten und der der Übersetzungsliteratur besteht nun
                    freilich ein großer innerer Unterschied: dort ist es ein oft nur zu
                    gedankenloses Nachahmen fester Formen, das nun einmal zum guten Stile gehört,
                    hier ein wirkliches Ringen nach dem Ausdruck, nach Deutlichkeit, ein zunächst
                    unbewußt geübtes Stilmittel, das jeder Mensch anwendet, der sich bemüht,
                    verständlich zu werden; man beobachte nur Redner, die ganz frei sprechen, oder
                    Personen, die einen Vorgang, ein aufregendes Erlebnis deutlich darstellen
                    wollen! So zieht sich denn diese Art von Synonymik durch die ganze deutsche
                    Literatur, bis zu Goethes: "Meine Ruhe ist hin,<lb/> Mein Herz ist schwer,<lb/>
                    Ich finde sie nimmer<lb/> Und nimmermehr"<lb/> hinein, in unsere Tage<note
            n="310.5" place="foot">Zu Goethe vgl. Tippmann; Der Parallelismus in Goethes
                        dramatischem Prosastil (Goethejahrbuch XXIV), S. 224ff.; Roethe, Nachrichten
                        der Gesellschaft der Wissenschaften Göttingen (Phil.-hist. Klasse 1895), S.
                        492ff.; J. Weidmann, Parallelismus und Antithese in Goethes Torquato Tasso
                        (Diss. Greifswald 1911), S. 48; W. Ebrard, Alliterierende Wortverbindungen
                        bei Goethe (Programm des Kgl. Alten Gymnasiums in Nürnberg 1899); ferner R.
                        Draeger, Doppelformel und Wortwiederholung in Fritz Reuters Hanne Nüte
                        (Diss. Greifswald 1916).</note>. Sie bietet die Grundlage für die neuen
                    Einflüsse, die sie befruchten; ohne sie hätten jene nie eine so weitgehende
                    Bedeutung erlangt.</p>

        <p> Um so weniger, als auch sie von sich auch und ohne äußeren Einfluß in eine
                    Entwicklungslinie gerät, durch die sie Mode wird, und das just in der Zeit, die
                    dem Übersetzungszeitalter unmittelbar vorangeht. Nach dem Abtreten der großen
                    höfischen Dichter gewinnt die spaehe, das Streben nach Besonderheit im Ausdruck,
                    maßgebende Bedeutung; was ein <persName>Wolfram</persName>, ein
                        <persName>Gottfried</persName> in höchster Kunstvollendung jeder in seiner
                    Art geübt hatten, wird schematisch nachgeahmt; man hat verlernt, aufs Innere der
                    Dichtungen zu schauen und sieht nur das Äußere, das Ungewöhnliche, Fremdartige,
                    Gehobene der Sprache jener Meister. Die poetischen Denkmäler jener Zeit wollen
                    durch ihre Technik, durch ihre Apartheit glänzen; so entsteht das Ideal der
                    "geblümten Rede", dem Zierlichkeit und Gehobenheit des Ausdrucks alles ist<note
            n="310.6"
            place="foot">Vgl. O. Mordhorst, <persName>Egen von
                            Bamberg</persName> und "die geblümte Rede" (Berliner Beiträge zur
                        german. u. roman. Philologie 93; Germ. Abt. 30, Berlin 1911).</note>. Es ist
                    eine Zeit, unerfreulich wie die Tage des <ref target="http://de.wikipedia.org/wiki/Giambattista_Marino">Marinismus</ref>;
                    in ihrem Programm steht die Anwendung von Variationen und Doppelformeln, der
                    Pleonasmus als unumgängliches Erfordernis zur Erreichung des Stilideals mit an
                    erster Stelle. <persName>Albrechts</persName> jüngerer Titurel, die Lieder
                        <persName>Heinrichs von Meißen</persName> gehören dieser Richtung an; in
                        <persName>Egen von Bamberg</persName> und dem Gedichte von der Minneburg
                    findet sie ihr Extrem.</p>
        <p> Was hier in bizarrer, echt epigonenhafter Form zu Auswüchsen führt, finden <pb
            n="311"/> wir in der mittelhochdeutschen Predigt und der Mystik in
                    natürlicheren, ansprechenderen Grenzen wieder, eben jenen Grenzen, die wir oben
                    in kurzem Umrisse durch die ganze deutsche Literatur verfolgten und als
                    allgemein menschlich erkannten. Der Prediger muß, selbst wenn er völlig auf eine
                    rhetorische Wirkung verzichtet, nach Deutlichkeit streben, so entsteht ein
                    synonymischer Stil bei ihm ganz von selbst. Bilden sich nun Predigerschulen,
                    entsteht eine Tradition,so wird es an stereotypen Formeln nicht fehlen: das ist
                    der Fall bei der mhd. Predigt<note
            n="311.1"
            place="foot">Hasse, Beiträge zur
                        Stilanalyse der mhd. Predigt (Zeitschrift für deutsche Philologie 44), S. 5:
                        reduplizierende Wendungen bei Berthold, S. 19: stereotype
                        Doppelverbindungen, S. 35: formelhafte Wortverbindungen.</note>. Sie strebt
                    nach rhetorischer Breite, um genau verständlich zu werden; "gerade für die
                    altdeutsche Predigt ist die Verbindung synonymer Worte charakteristisch<note
            n="311.2"
            place="foot">Hasse, S. 23.</note>." Die Mystik folgt hierin der
                    Stiltradition der Predigt; verstärkend tritt bei ihr noch die Vorliebe gerade
                    des Mystikers für Wortfülle hinzu, die aus seinem schwärmerischen Gemüt, seiner
                    Sehnsucht, mit zarten Worten das Letzte, Heiligste zu umfassen, entspringt. So
                    ist <persName>Heinrich Seuse</persName> in seinen deutschen Schriften geradezu
                    ein Musterbeispiel für Synonymik; bei ihm finden sich neun- und mehrgliedrige
                        Wortverbindungen<note
            n="311.3" place="foot">Vgl. Heitz, Zur mystischen
                        Stilkunst Heinrich Seuses in seinen deutschen Schriften (Diss. Halle 1914),
                        S. 17ff.; Heyer, Studien über Heinrich Seuses Büchlein der ewigen Weisheit
                        (Zeitschrift für deutsche Philologie 46),S. 398ff.</note>.</p>

        <p> Wir erkennen: im Beginn des 14. Jhd.'s herrscht Synonymik bereits in starkem
                    Maße in der deutschen Literatur; in manchen Lagern ist sie geradezu gebotenes
                    Stilelement. Und nun kommt das Zeitalter der Kanzleiherrschaft, der
                    Sprachdiktatur der Amtsstuben, der unsere nhd. Schriftsprache ihre Geburt
                    verdankt, und eine der ersten und wichtigsten Lehren, die sie verkündigt, ist
                    die Kunst der Synonymik. Auch die Kanzleien haben hierin bereits eine Tradition;
                    es ist falsch zu behaupten, daß sie alle Anregungen durch den Humanismus
                    empfangen; schon die Arengen der deutschen Kaiser des 10. Jhd.'s sind durchaus
                    synonymisch und mögen ihrerseits auf den Stil gelehrter mhd. Dichter, z. B.
                    eines <persName>Gottfried von Straßburg</persName>, eingewirkt haben<note
            n="311.4"
            place="foot">Täuber, Diss. S. 102.</note>. Auch der Aktenstil der
                    Kanzlei <persName>Ludwigs des Baiern</persName> zeigt deutlich das Bestreben,
                    mehrgliedrige Wortverbindungen anzuwenden<note
            n="311.5"
            place="foot">Vgl. F.
                        Pfeiffer, Die Kanzleisprache Kaiser Ludwigs des Baiern (Freie Forschung,
                        Wien 1867), S. 362ff.; auch abgedruckt in Pfeiffers Germania 9,
                        159ff.</note>. Mit <persName>Johann von Neumark</persName> tritt nun aber
                    die Entwicklung in ein neues Stadium: was halb unbewußt bisher geübt wurde, wird
                    nun bewußt angewandt, <persName>Cicero</persName> wird feierlich als höchstes
                    Vorbild proklamiert, die <emph>copia verborum</emph> zum künstlerischen
                    Stilmittel erhoben<note
            n="311.6"
            place="foot">K. Burdach, Zur Kenntnis
                        altdeutscher Handschriften und zur Geschichte altdeutscher Literatur und
                        Kunst (Zentralblatt für Bibliothekswesen 8, 1891), S. 461ff.</note>. Die
                    neue Lehre findet nicht gleich williges Gehör; die mhd. Bibelübersetzungen
                    weisen nur wenig Synonyma auf<note
            n="311.7"
            place="foot">Th. Horny; Die mhd.
                        Übersetzung des Johannes- und des Matthäusevangeliums in dem Münchener Cod.
                        Germ. 746 (Diss. Greifswald 1909).</note>, in ihren Nachfolgerinnen kann man
                    jedoch deutlich eine Steigerung wahrnehmen<note
            n="311.8"
            place="foot">E.
                        Brodführer, Untersuchungen zur vorlutherischen Bibelübersetzung (Hermäa XIV,
                        Halle 1922), S. 98ff.</note>. Zu den Zeiten <persName>Albrechts von
                        Eyb</persName> ist bereits der von <persName>Johann von Neumark</persName>
                    angestrebte Zustand erreicht: es gehört nun zum guten Stil, reiche
                    Wortverbindungen anzuwenden; Albrecht selbst hat in seiner Margarita poetica
                    sich theoretisch über diesen Punkt ausgesprochen, in seinen eigenen
                    Übersetzungen ihn praktisch befolgt<note
            n="311.9"
            place="foot">M. Herrmann, Eyb
                        180ff., 395.</note>. Zahlreiche Synonymiken, Lehrbücher eines guten Stils,
                        <pb
            n="312"/> entstehen<note n="312.1"
            place="foot">Vgl. Szamatólski, Hutten
                        19ff.; Wenzlau, Zwei- und Dreigliedrigkeit 15; Joachimson, Frühhumanismus S.
                        107ff.; Germania 13, 207ff.; J. Meier, Eine populäre Synonymik des 16. Jhd.s
                        (Philologische Studien, Halle 1896), 401ff.; Joachimson, Aus der
                        Vorgeschichte des Formulare und Deutsch Rhetorica (ZDA. 37), S. 24ff.;
                        Schröder, Schöpper 20ff.</note>, eine feste Tradition wird geschaffen —
                    es bleibt unverständlich, wie man angesichts dieser Verhältnisse die
                    frühneuhochdeutsche Zeit eine "Ära der Formlosigkeit in Stoff und Sprache"
                    nennen kann<note
            n="312.2" place="foot">E. Dickhoff, Das zweigliedrige
                        Wort-Asyndeton in der älteren deutschen Sprache (Palästra 45, Berlin 1906),
                        S. 173.</note>.</p>
        <p>

          <persName>Nikolaus von Wyle</persName> nimmt in der Geschichte der deutschen
                    Synonymik eine maßgebende Stellung ein. Er, der wie später
                        <persName>Gottsched</persName> seinen Lebensberuf darin sucht, die
                    heranwachsende Jugend gutes Deutsch zu lehren, ermangelt wie jener des
                    umfassenden Geistes, der eigenen sprachschöpferischen Kraft, des Sprachgefühls,
                    das zu einem solchen Lehramt gehört; "keiner hat diesen Kanzleistil so
                    systematisch und geistlos angewandt.<note
            n="312.3"
            place="foot">Wenzlau, Zwei-
                        und Dreigliedrigkeit 29; vgl. ferner über Wyle Joachimson, ZDA. 37, 108;
                        ders., Frühhumanismus S. 79, 88; Strauß, Wyle S. 4, 87ff., 157ff.</note>"
                    Sein Einfluß ist bedeutend; die Synonymensucht der meisten Übersetzer jener Zeit
                    hat sich an ihm geschult<note
            n="312.4" place="foot">Vgl. Joachimson,
                        Frühhumanismus S. 115 (<persName>Walther von Hirnkofen</persName>);
                        Drescher, Arigo, der Übersetzer des Decamerone und des Fiore di virtu
                        (Quellen und Forschungen 86, Straßburg 1900), S. 80; Möller, Arigo 88;
                        Wethly, Boner 48; W. Vilmar, <persName>Dietrich von Pleningen</persName>.
                        Ein Übersetzer aus dem Heidelberger Humanistenkreis (Diss. Straßburg, 1896),
                        S. 45ff.</note>. Für die Folgezeit wird es geradezu zum Wertmesser eines
                    tüchtigen Übersetzers, wie er sich diesen mehrgliedrigen Wortverbindungen
                    gegenüber stellt, ob er sie beherrscht oder sich von ihnen beherrschen läßt;
                        <persName>Niklas von Wyle</persName> und
                        <persName>Steinhöwel</persName>
          <note n="312.5" place="foot">F. Kraft,
                        Steinhöwel 145ff.; Joachimson, Frühhumanismus 121.</note>, <persName>Michael
                        Christian</persName> aus Konstanz und <persName>Walther von
                        Hirnkofen</persName>
          <note n="312.6" place="foot">Joachimson, Frühhumanismus
                        S. 113, 115.</note>, <persName>Varnbüler</persName> und
                        <persName>Hutten</persName>
          <note n="312.7" place="foot">L. Kuchanny, Die
                        Synonyma in Ulrich v. Huttens Vadiscus. (Diss. Greifswald, 1915), S. 63ff.;
                        S. 111, 118, 121.</note> stehen sich so gegenüber: dort der Handwerker, hier
                    der Künstler.</p>

        <p> Lauterbeck gehört zu diesen. Es finden sich bei ihm alle Arten von Synonymen,
                    solche, in denen das zweite Glied eine Übersetzung des fremdsprachlichen ersten
                    bietet (<emph>capitanei</emph>: capitani oder hauptleuth; <emph>ex pacto</emph>:
                    durch ein pact oder geding; <emph>dignitas regalis</emph>: regalien oder
                    wirdigkeit), solche, in denen Wörter, die in verschiedenen Gegenden verbreitet
                    sind, verbunden erscheinen (<emph>pupillus</emph>: mündlein oder pflegsun; ein
                    alter Begriff ist mit einem anscheinend neuen vereinigt<note
            n="312.8" place="foot">"mündlein" zuerst im <ref
            target="/o:repat.ssp-tabelle#LR. II 16 §1">Sachsenspiegel II 16 § 1</ref> (Druck: Zobel 1582); es hält sich bis in
                        die Mitte des 18. Jhd.'s. pflegsohn seit 1508.</note>), und schließlich
                    herkömmliche Wortverbindungen (<emph>improprius</emph>: vnartig oder
                    vnnatümlich; <emph>limitanei praepositi</emph>: verwalter vnd beschirmer der
                    grenz; <emph>nova traditio</emph>: wirkliche einweisung und überantwortung;
                        <emph>iuramenti fidelitas praestatio</emph>: huldung oder lehenpflicht tun);
                    es findet sich sowohl zwei- wie dreigliedriger Parallelismus
                        (<emph>pensio</emph>: pension, zinß und gülten; <emph>propria feudi
                        natura</emph>: artig,recht vnd natürlich lehen; <emph>stirps</emph>: wurzel
                    oder stämm vnd nicht in häupten: die Anwendung des negativen Schlußsatzes
                    erinnert an ähnliche Stilmomente der älteren Rechtssprache<note
            n="312.9" place="foot">Grimm, Rechtsaltertümer<hi rend="sup">4</hi> I 37ff.</note>). Aber
                    nirgends wird er geschmacklos in der Häufung, nie aufdringlich durch den Prunk;
                    er hat Sprachgefühl und weiß es wohl zu üben.</p>

        <p> Das zeigt sich auch in seinem Streben nach plastischer Ausdrucksweise, das ihn
                    dahin bringt, wieder und immer wieder landläufige Fachausdrücke des Deutschen
                    Rechts zu benutzen; "nutzung" für <emph>fructus</emph>, "nachfare" für
                        <emph>successor</emph>, die Formel "in jar und tag" für das farblose
                        <emph>intra reliquum anni</emph>; "schnur", <pb n="313"/> "geding",
                    "beistewer", "gemeine landschaft", "liegende gründe" — fast jede Zeile bringt
                    solche Belege. Hier und da betont er ausdrücklich die Volkstümlichkeit seiner
                    Wendungen: wo in der Vorlage <emph>in contenti recuperare</emph> steht, setzt er
                    "so bald vnd auff dem fusse wie man saget wieder an sich bringen", oder er
                    schiebt, wo Zasius <emph>frater utrinque coniunctus - frater consanguinus et sic
                        ex parte patris tantum coniunctus</emph> schreibt, ein: "der sachs nennet es
                    brüder von halber ond gantzer geburt". Wenn er <emph>differre</emph> mit "das
                    widerspil halten", <emph>eligere</emph> durch "ins regiment verordnen", das
                    umständliche <emph>siquidem primus ad feudum nullum ius habet</emph> mit „der
                    mann muß daran auch gesettiget sein" verdeutscht, so bemerken wir bei ihm
                    dieselbe Vorliebe für einen sinnlich anschaulichen Stil, der auch Steinhöwels
                    Übersetzung und Wortwahl beeinflußt; die Prägnanz dieses Meisters erreicht er
                    freilich nicht.</p>
        <p> "Über<emph>setzen</emph> ist <emph>über</emph>setzen", sagt Jacob Grimm.
                    Lauterbeck hat diese goldne Weisheit wohl gekannt; er hat sich bemüht, den
                    gelehrten Text des Zasius zu beleben, ihn mit deutschem Geist zu durchtränken.
                    Dabei hat er sich von dem lästigen Zwang der Übersetzungstradition so wenig
                    knechten lassen, wie er als Kind seiner Zeit nur konnte; nirgends wirkt er
                    geschraubt, nirgends unnatürlich. So darf sich der bescheidene Naumburger
                    Stadtschreiber getrost in eine Reihe mit den Meistern der Übersetzungskunst,
                    einem <persName>Eyb</persName> und <persName>Steinhöwel</persName>, stellen; ist
                    er auch nicht so gewandt wie jene — er ist ja kein Schriftsteller, sondern
                    ein Mann des praktischen Lebens, für das er arbeitet —, so hat er doch den
                    ehrlichen Willen, gutes Deutsch zu schreiben. Er besitzt für den inneren
                    Rhythmus und den Geist seiner Muttersprache Sinn und Verständnis.</p>
        <p>Heidelberg.</p>
        <p>Lutz Mackensen.</p>
      </div>
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</TEI>
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