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Bäuerliche Abgaben

Beschreibung:Drei Bauern mit Abgaben (Fischzehent) auf dem Weg zum Schloß des Grundherrn (Burggrafen). Die Abgabe stellt das Entgelt für die Überlassung von Liegenschaften in Form der bäuerlichen Leihe zum Zweck der Nutzung dar.
Datierung:15. Jahrhundert
Topographie:Österreich
Quelle:Buchmalerei (spätmittelalterlich)
Quellenart:Rechtstatsachenaufzeichnungen
Kategorie:Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht
Stichworte:Grundherrschaft, Bäuerliche Leihe, Abgaben, Zehent, Bringschuld
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.8863