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Soziale Randgruppen

Beschreibung:Vor dem Tor einer mittelalterlichen Stadt steht ein Mann und weist mit ablehender Gebärde zwei sich nähernde Personen zurück. Es handelt sich um einen Aussätzigen, der vorschriftsmäßig eine Klapper führt, damit man sich ihm nicht unbeabsichtigt nähert, und um einen Krüppel. Die Betreuung dieser Randgruppen der Gesellschaft erfolgte, wenn überhaupt, in "Spitälern" außerhalb der Stadt.
Datierung:14. Jahrhundert
Topographie:Frankreich
Quelle:Buchmalerei (französisch)
Quellenart:
Kategorie:Privatrecht
Stichworte:Rechtsfähigkeit, Sozialstruktur, Stadt
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.6721