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Wahrung des inneren Friedens

Beschreibung:Die vom mittelalterlichen Herrscher im Rahmen seiner Verpflichtung zur Wahrung des inneren Friedens gebotenen Sonderfrieden konnten zeitlicher, persönlicher (oder sachlicher Natur sein. Hier die sachlichen Sonderfrieden: Der Mühlenfriede, der Pflugfriede und die Kirche als besonders befriedeter Ort. Der Friedbruch stand hier unter höherer Bußandrohung als an einem anderen Ort.
Datierung:14. Jahrhundert
Topographie:Deutschland
Quelle:Buchmalerei: Sachsenspiegel, Heidelberger Bilderhandschrift, Landrecht II,66,1 Satz 2
Quellenart:Rechtsquelle
Kategorie:Verfassungsrecht, Strafrecht
Stichworte:Sonderfrieden, Landfriede, Mühlenfriede, Pflugfriede, Kirchfriede
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.5271