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Originärer Eigentumserwerb

Beschreibung:Der Richter weist mit seiner rechten Hand belehrend auf die originären Erwerbsmöglichkeiten: Jagd und Fischerei. Der Mann mit dem Fischnetz steht rechts, in der Mitte der Jäger, der einen Falken auf der Hand bereit hält und zu seinen Füßen ein Jagdhund. Im Hintergrund über einem Getreideacker ein Vogel, der wohl für das durch die Jagd originär zu "erwerbende" Tier steht.
Datierung:14. Jahrhundert
Topographie:Italien
Quelle:Miniatur: Corpus iuris civilis, Digestum novum XXXXI,1, Bologna
Quellenart:Rechtsquelle
Kategorie:Privatrecht
Stichworte:Privatrecht, Sachenrecht, Eigentumserwerb, Richter, Gebärden
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.4501