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Rechtserwerb durch Beilwurf

Beschreibung:Vor einem Waldstück stehen zwei Bergleute mit ihren charakteristischen Beilen. Der vordere hat seines zum Wurf erhoben, mit dem er den Grenzpunkt für die Ausweitung des Abbaugebietes unter Tag bestimmen will. In ähnlicher Funktion kam der Beilwurf bei der Ausweitung des individuell zu nutzenden Ackerlandes zu Lasten des allgemeinen Waldlandes in Anwendung.
Datierung:16. Jahrhundert
Topographie:Deutschland
Quelle:Tafelbild: Annaberger Bergaltar, Freiberg (Sachsen) 1521
Quellenart:Volkskunde
Kategorie:Privatrecht
Stichworte:Privatrecht, Sachenrecht, Rechtserwerb, Bergrecht, Beilwurf, Bergregal, Bergbau
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.4431