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Bestellung eines Koadjutors

Beschreibung:Am Bett des erkrankten und teilweise amtsunfähigen Bischofs wird ein Koadjutor bestellt. Der Formalakt geht so vor sich, daß der kirchliche Obere den Bischofstab als eine Art Legalisierung des Vorganges hält. Zugleich ergreifen diesen mit beiden Händen der Erkrankte als Übergeber der Gewalt und der künftige Koadjutor als Gewaltempfänger. Die Delegation rechtlicher Gewalt am Stab ist auch in anderem Zusammenhang üblich.
Datierung:16. Jahrhundert
Topographie:Italien
Quelle:Holzschnitt: Sextus decretalium liber, Venedig 1514
Quellenart:Rechtsquelle
Kategorie:Kirchenrecht
Stichworte:Delegation, Gewaltübertragung, Kanonisches Recht, Bischof, Koadjutor, Amtsunfähigkeit, Bischofsstab, Gebärden
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.4296