Beschreibung: | Am Bett des erkrankten und teilweise amtsunfähigen Bischofs wird ein Koadjutor bestellt. Der Formalakt geht so vor sich, daß der kirchliche Obere den Bischofstab als eine Art Legalisierung des Vorganges hält. Zugleich ergreifen diesen mit beiden Händen der Erkrankte als Übergeber der Gewalt und der künftige Koadjutor als Gewaltempfänger. Die Delegation rechtlicher Gewalt am Stab ist auch in anderem Zusammenhang üblich. |
Datierung: | 16. Jahrhundert |
Topographie: | Italien |
Quelle: | Holzschnitt: Sextus decretalium liber, Venedig 1514 |
Quellenart: | Rechtsquelle |
Kategorie: | Kirchenrecht |
Stichworte: | Delegation, Gewaltübertragung, Kanonisches Recht, Bischof, Koadjutor, Amtsunfähigkeit, Bischofsstab, Gebärden |
Herausgeber: | Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen |
Permalink: | http://gams.uni-graz.at/o:rehi.4296 |