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Herrschaftsübertragung

Beschreibung:König Harold hat die Herrschaft angetreten und hält in der rechten Hand einen überarmlangen Stab, der mit stilisierten Blattansätzen versehen ist. Mit der linken Hand führt er den mit einem Kreuz überhöhten Reichsapfel. Das Zusammenwirken geistlicher und weltlicher Faktoren beim Herrschaftserwerb wird durch die zwei, ein Schwert überreichenden Gefolgsleute, die mit den Zeigefingern auf ihn (als Zeichen der Wahl ?) weisen, und den links stehenden Erzbischof angedeutet. Der Erzbischof scheint wiederum mit seinen weisenden Handflächen seinerseits eine Verbindung zwischen dem Herrscher und dem außerhalb des Gebäudes stehenden (im Bild nicht sichtbaren) Volk herzustellen.
Datierung:11. Jahrhundert
Topographie:Frankreich
Quelle:Wandteppich: Museum von Bayeux, Frankreich
Quellenart:Chronik
Kategorie:Verfassungsrecht
Stichworte:König, Thron, Krone, Szepter, Stab, Reichsapfel, Schwert, Gefolgsleute, Bischof, Gebärden, Herrschaft
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.2670