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Amtseinsetzung eines Bischofs

Beschreibung:Auf einem Faltthron sitzt Kaiser Otto II. mit Reifkrone und dem Szepter in der rechten Hand. Hinter ihm steht der Schwertträger mit geschultertem Schwert. Vor dem Kaiser verharrt der hl. Adalbert in leicht gebückter Haltung und umfaßt mit beiden Händen den das Bistum repräsentierenden Stab, der vom Kaiser mit der linken Hand übergeben wird. Diese Form der Investitur, die sowohl die geistliche als auch die weltliche Seite umfaßte, entspricht noch nicht den Ergebnissen des Wormser Konkordates 1122, nach welchen der Kaiser in die weltlichen Güter nur mit dem Szepter einsetzen konnte. Die Investitur mit (Bischofs-)Stab und dem hier fehlenden Ring als Form der Übertragung in geistliche Funktionen war ihm untersagt. Nachdem das Bild aber auf ein zeitlich zurückliegendes Ereignis Bezug nimmt, war dieses Konzept wohl akzeptabel; ob politische Absicht dahinter stand, muß offen bleiben.
Datierung:12. Jahrhundert
Topographie:Polen
Quelle:Relief: Bronzetüre des Domes von Gnesen
Quellenart:Rechtsarchäologie
Kategorie:Vefassungsrecht, Kirchenrecht
Stichworte:Investitur, Amtseinsetzung, Gewaltübertragung, König, Thron, Kronze, Szepter, Schwertträger, Bischofsstab, Stabübergabe, Bischof, Gebärden, Körperhaltung
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.1777