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Römisches und deutsches Recht

Beschreibung:Der Ausschnitt zeigt eine Gegenüberstellung von heimischem und römischem Recht,repräsentiert durch den Prätor (links) und den Comes (rechts). Hinter dem Prätor im Regal Hinweise auf die römischen Rechtsquellen, hinter dem Grafen auf die heimischen. Zu Füßen der beiden, fast als eine Brücke aufzufassen, liegen verstreut der Sachsenspiegel, ein Stammbaum, eine nordische Rechtsaufzeichnung, eine Ausgabe der Volksrechte und der Schwabenspiegel. Der Schreiber zwischen den beiden ist wohl eine Anspielung auf den praktizierenden Juristen (vielleicht auf den Autor?), der sozusagen vereinigend zwischen den beiden Rechtsbereichen fungiert. Im Hintergrund als weiterer rechtsvereinigender Aspekt Allegorien der Gerechtigkeit.
Datierung:18. Jahrhundert
Topographie:Deutschland
Quelle:Kupferstich: Repertorium reale practicum iuris privati, Johann August Hellfeld, Jena 1753-1762
Quellenart:Rechtsliteratur
Kategorie:Prozessrecht, Gerichtsverfassung, Verfassungsrecht
Stichworte:Rechtsquellen, Prätor, Graf, Schreiber, Volksrechte, Sachsenspiegel, Schwabenspiegel, Gerechtigkeitsdarstellung, Justitia, Pax
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.16529