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Gefängnisturm

Beschreibung:Ein großer runder Turm mit vergitterten Fenstern ist das Gefängnis, wohin gerade von Gerichtsdienern neue Häftlinge angeliefert werden. Hinter den Gittern sieht man schon einige Gefangene. Fast jede mittelalterliche Stadt hatte im Rahmen ihrer Befestigung einen Turm diesen Zwecken gewidmet. Aus der ursprünglich nur vorübergehenden Verwahrung wurde im Laufe der Neuzeit dann die Haftstrafe, wobei auch die im römischen Recht wurzelnde Verurteilung zur öffentlichen Arbeit hereinspielt.
Datierung:16. Jahrhundert
Topographie:Deutschland
Quelle:Holzschnitt: Praxis rerum criminalium, Joost Damhouder, Johann Wolff, Frankfurt 1565, fol. 38v
Quellenart:Rechtsliteratur
Kategorie:Strafrecht
Stichworte:Strafvollzug, Untersuchungshaft, Gefängnis, Freiheitsstrafe, Gerichtsdiener
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.16239