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Pranger

Beschreibung:Der Pranger mit dem ausgesteckten Schwertarm als Zeichen der Marktgerechtigkeit, aber auch der hochgerichtlichen Befugnisse. Der Pranger von Spittal stand ursprünglich vor dem Hause des Marktrichters und gleichzeitig vor dem Schloß, das Sitz des Landrichters war. Er befand sich also sozusagen im Schnittpunkt beider Gerichtsgewalten. Das permanente Ausstecken des Schwertarmes ist allerdings erst in der Neuzeit üblich geworden. Die ursprüngliche Vorgangsweise war das Ausstecken am Pranger während der Dauer des durch Privileg vom König gewährten Marktes. Hatte ein Markt nur die Niedergerichtsbarkeit, steckte man eine Fahne aus
Datierung:16. Jahrhundert
Topographie:Österreich
Quelle:Foto: Steinerner Pranger mit metallenem Schwertarm vor dem Schloß Porcia in Spittal a.d. Drau, 1529
Quellenart:Rechtsarchäologie
Kategorie:Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Privatrecht
Stichworte:Pranger, Schandsäule, Freiung, Freiungsarm, Schwertarm, Marktfreiheit
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.1403