[127r]

Allerdurchleuchtigst großmächtigst unndt
unüberwindtlichster römischer kayßer×, auch zu
Hungarn× undt Böheimb× könig.
Allergnädigster herr!

1
Weillen ich diesen morgen erfahren, daß der schon mehr, alß vor
14 tägen abzuschickhen resolvirt geweste türckhische courrier
(mir ohnwissendt, aus was ursachen) dato noch allhier, undt diesen
abendt, oder gahr erst morgen fruhe abrayßen solle, so habe nicht
ermanglen wollen, damit allerunderthängist zu berichten, daß ich vor ge-
stern
vormittag die gelegenheit gehabt all' incognito, jedoch mit etlich
20 persohnen, zu dem gros vesier× in seinen an dem canal× deß
Schwartzen Meer ligenden gartten (allwo er mich undt die beyde
englisch×, undt holländtischen ambahsadeurs× auch vor etlichen wochen
tractiret) zu khommen, undt ihme nicht nur allein deß patriar-
chen×
von Alleppo× angelegenheit, sondern auch die in euer kay.
May.×
nahmen vor einiger zeith übergebene petita zu recommendiren,
undt umb deren respective enderung, undt fürderliche erledigung anzusu-
chen. Wie ich dann verhoffe, das erste dergestallten eingerichtet
zu haben, daß der guette mann damit zu friden, undt auch dabey
schon werdte gesichert seyn khönnen, wann nur anjezo die resolution
undt erklährung der wortten, undt versprechen gleich expediret, undt
nicht zu lang auffgehalten wirdt, so ich zu sollicitiren undt
zu treiben umb so vill weniger underlassen werdte, alß der Lako-
wiz×
nuhnmehr, Gott lob! wider besser, undt auß aller gefahr,
undt ich ihme negster wochen wider werdte brauchen khönnen. Be- [127v]
langendt die schrifftlich übergebene puncta, da verhoffe ich gleichmessig, daß alle,
ausser der drey jüngst berührter nach euer kay. May.×
allergnädigsten verlangen außfallen sollen, weillen in den übri-
gen alle wortt guett gewesen, deren erfolg gleichwohlen noch erst
erwarttet werden mues. Allein in den drey ermelten puncten
sonderlich wegen Scio× sihe ich nicht möglich dermahlen, undt so lang
gegenwärttiger vesier× in der regierung verbleibet, etwas favora-
bles zu erhalten, weillen er nicht ohnrecht gethan haben will, sich
selbsten einer injustiz beschuldtigen, oder das jenige retractiren müe-
ßte, so er selbsten gethan, gestallten er mir dann (mit weith-
läuffiger vorstellung, deren von Scio× vorgebenden verbrechen, wie
sie mit denen venetianern correspondiret, das landt denenselben
in die handt gespihlet, er selbes wider recuperiret, undt in gegen-
wärttigen standt gesezet) zu iudiciren übergeben, mit was
reputation, undt gefahr er dem sulthan× anjezo contra pro-
prium factum eine andere vorstellung thuen khönne, oder solle,
alß er anfänglich gethan. Er habe alles mit reiffen bedacht
überleget, undt exequiret. Das hiesige reich habe zwey gesetz,
das geistliche, undt weldtliche, die khönnen nicht gebrochen
werdten. In dem leztern seye versehen, daß, wann es eine
provinz oder statt mit gewaldt überwindte, es daselbst die re-
ligion
[128r]
ligion, undt kirchen lassen, oder wegg nehmen khönne. Weillen nuhn
die catholische erwisen, undt männiglich bekhannter massen, schuldt
an den abfall gewesen, seye es in seiner macht gestandten, ja
deß kayßers× befelch gewesen, selbe gahr zu vertreiben. Sie hetten
aber gebetten, sie under denen Griechen zu lassen, damit er ihnen
gratificiret (undt was dieses dings mehr lang undt breith gewesen, so all-
zu vill zeith brauchete, euer kay. May.× particularius
vorzustellen, undt mit allen umbständten zu überschreiben) alßo
mues es darbey verbleiben. Ob ich ihme nuhn darauff geandtworttet,
daß, so vill das geistliche gesetz anbelange, ich es gehrn dabey lisse,
so vill aber das weldtliche, so seye ihme bekhanndt, daß der, so
ein gesetz geben, es wider enderen khönne, undt gahr offt, sonderlich
in großen reichen die gesetz denen zeithen undt leuthen nach geen-
dert werden müessen, undt pflegen, auch nie kheinem gesätz ge-
ber verbotten, eine gnadt auch in schuldtigen fällen zu ertheillen.
Auch in übrigen seinen anführungen das entgegen gesezet, was
mir hiesige Sciotten weithläuffig an die handt gegeben, undt
nichts underlassen, insonderheit, daß sie nur bitten, selbe anzu-
hören, da sie dann clahr vorstellen wollen, daß er vesier× dah-
mahls allein von ihren feindten fälschlich informiret wordten,
undt wann sie einigen defensorum gehabt, er ihre ohnschuldt selbst [128v]
würdte erkhennet, undt dergleichen nicht verordnet, oder gethan haben,
so hatt doch alles nichts geholffen, undt selber mehr davon nichts
hören wollen, sondern vorgeben, daß sie genugsamb gehöret,
undt er auch sattsamb informiret, mithin die sach völlig außge-
machet wordten, undt daß sie weither nicht zu hören, sondern
daß es dabey bleiben werdte, undt müesse, noch geendert werden
khönne, undt daß auch diese sach sich nicht auff den carlowitzer
friden qualificiren lasse, bey welchen umbständten euer kay.
May.×
ich in underthänigkheit versichere, daß, so lang nicht ein
enderung mit gegenwärttigen vesier× geschieht, für diese arme leuth
ohnmöglich etwas zu erhalten, sondern alles vergebens seyn
wirdt. Wie dann derentwegen auch nicht rathsamb gehalten,
dermahlen euer kay. May.× weithers vergebens zu engagiren,
sondern mit ersuchung umb bessere resolution davon abge-
brochen. Bey dieser beschaffenheit auch von denen Sciotten mit
so vill grösserer meiner, nicht weniger alß ihrer aigenen
verwunderung vernohmen, daß ihro päbstl heyligkheit× sich
eines besseren so versichert gehalten, daß sie (ohnwissend,
aus was für einen fundament) allschon dahin einen bischoff×
sollen resolviret haben, solcher auch würckhlich auff der
dahin rayß begriffen seyn, welchem, wo dem alßo, in der wahr-
heit
[128ar]
heit wohl geschehen wurdte, daß er fermiret, undt zuruckh gehal-
ten wurdte, damit er nicht nur nicht prostituiret, sondern auch
nicht gahr in gefahr seines leben gesezet werdte.

2
Gleiche beschaffenheit hatt es mit der republique von Ragusa×, we-
gen der auch gantz khein gehör vorhandten, dann ob ich schon dersel-
ben wegen alles das, was mir forderist euer kay. May.× wie
nicht weniger der allhiesige extra envoye (welcher sich aber con-
tinuirlich ambahsadeur nennen, undt ansagen lasset) weith-
läuffig schrifftlich zugestellet, umbständtig remonstriret, so wahre
doch alles vergebens, undt die andtwortt allein dahin außgefallen,
wann sie sich alß getreue leuthe bezeigen, undt ihr schuldigkheit
abstatten, selbe auch contra quemcunque manuteniret werden sollen.
Darauff ich zwahr repetiret, daß wann ihnen ihr commercium
wider frey verschaffet, undt nur eine erträgliche schuldig-
kheit auffgeleget, selbe darahn kheine ermanglung erscheinen
lassen werdten. Die jetzige seye einmahl ohnmöglich, diese
leuthe dörfften dardurch zu hiesiges reichs nicht weniger alß
euer kay. May.× aigenen schaden völlig zu grundt gehen,
oder in andere gewaldt, wie vormahlen mit anderen mehr geschehen,
fallen, undt der schadt zu spath bereüet werdten, sed
omnia frustra.

[128av]

3
Schließlichen habe den vesier× befraget, ob er von der erleütterung
deß instrumenti pacis ratione captivorum nachricht erlanget,
welche der pottschaffter× zu Wienn× gemachet, undt mich offeriret,
denselben vergleich meines orths außzuferttigen, undt dahin
zu extradiren, mit ersuchen, mir einen dergleichen entgegen zu ge-
ben. Darauff er, undt der effendi× vorgaben, nichts davon zu
wissen, noch etwas empfangen zu haben. Alß ich ihnen nuhn
eine abschrifft davon eingehändiget, fragte er gleich nach der
türckischen copia, welche daselbstiger pottschaffter× außgefertti-
get haben solle. Deme ich geandtworttet, daß mir selbe nicht mit-
geschickhet wordten. Er erbotte sich diesemnach, ihme den enthalt
der ihme zugestellten lateinischen copiae vortragen zu lassen,
undt sich weither darüber erklähren, womit wir von einan-
der geschiden. So alles hiermit, umb diese gelegenheit nicht zu
versaumben, in underthänigkheit nicht ohnverhalten, undt mich
anbey zu beharrlichen kay. huldten undt gnaden underthä-
nigst gehorsambst empfehlen wollen.


Eure rom. kay. may.×
allerundterthanigst gehorsambster


Wolff g. z. Öttingen× m. p.
.
Nachweis und Zitiervorschlag zu diesem Dokument: Siehe hier.