Graf v. Ottingen×
Leopoldt×
Wir haben nach der neulich auß Croa-
then× zuruckgelangten augenscheinß
commission, und unß deine unß
gehorsamst vertragen lassen, deine
under unterschidliche indessen zusamb
gekombene und in conferentialiter
uberlegte und unterthänigiste bericht
schreiben vom 14. sibenzehenten
undt sechs und zwanzigsten Junii
ingleich wie auch den dan vom dritten und zwanzigsten undt
auch per sechs undt zwanzigsten nechst
abgewisenen monaths Julii, undt
unß d auf die vill faltig
darin enthaltene puncten folgender
gestalten gnädigst resolvirt. Und
zwar 1. Deiner gebettenen Wollen wir dir von der die von dir deine gehorsamst angesuchte
abforderung,
halber, welche So dermahlen der noth
vorderiste und der termin wegen
enge der Zeit das nothwendigste
ist, hetten wir wohl gerne sehen
mögen, wann solche ehender hette
geschehen könne, und nit wegen der
so aber so lang verzogenen zuruk
kunfft eingangs gedachter augen
scheinß commission biß anhero ver-
schoben worden wäre. Nachdeme
Indeme der herbst vor
ist, indeme der herbst vor der thur,
der weeg weith, und die reiße [91v]
im winter spathen jahr beschwärlich, über winter
die bottschaften aber über winter
an den höffen zu behalten allzu unge-
legen, und der darauf gehenden
grossen unkosten halber allzu kostbar
ausser deme der krieg allzu
dispendirt wäre. Ihr thuen wollen wir
Dir darselbst hiermit gnädigst bewillig et t haben
haben, dergestalten und befehlen dir diesemnach gnädigst
also das du also gleich bey nach ankunft gegen-
wertigen couriers, deme wir welcher allen
menschen mögligsten fleiss, damit er bald
bey dir anlang möge thue , vorzukehren
beordert ist. Du also gleich deine
urlaubs audienz bey dem vezir
und groß sultan× undt vezir×
gewöhnlicher massen begehen, undt
nach deren der so baldt selbige
vorbey ist, deine herauf reiß
ohnverzuglich antretten, auch solche
so vill seit der umweek du immer
komst, beschleunigen sollest. Undt
zwar dergestalten, daß du die
zwischen dem zwanzigsten undt
lezten nechsten künfftigen monaths
Octobris zu eventualiter projec-
tirte außwexlung deiner mit
allhiesigen botts türkischen bottschaffter×
auf deren graniz bey Salanka-
ment× dann vollzogen gebührend gepflogen werde, undt
ein jeder von euch darnach
so forth noch in Novembri vor dem hechsten
stärkesten winter an seinen hoffe zuruckge-
tragen möge sich widderumben
einstellen möge. [92r]
Zu welchem ende dan ferners nottig
sein wirdt, daß du gleichfallß ohnver-
längt wiederumben mit eigenen courir
aufs geschwindeste herauf berichten
thuest, an welchen tag du eigentlich
von Constantinopel aufzubrechen
um an so wohl nit allein den tag deines
aufbruchs von Constantinopel×
undt auch wo eß die zeit anderst
die zeit leydet, die zeit (so du so wohl zu deiner
alß leydet (die du so beederseits
wohl außzurechnen wollen haben wirdest)
leydet) den verloren den
erfolg deiner beurlaubungs
audienzien. alß Sondern auch wan
du vor wass für einen tag
du beylaufig Belgrad
beylaufig den tag, wan
du Belgrad× zu erreichen
vernemen ist gedenckest.
Auf daß man mit entlassung
allhiesigen bottschafters×, undt
geschwinder, oder längsamben
anordnung desselben herabreiße
die rechte mesur in zu nemben,
wissen könne. Inmassen wann eß anderst
Inmassen jez besagter bottschaffter×,
wie dir bekant, von hierauß umb ein gutten theil weegs nahender
auf Salankement× hatt, und wan
eß anderst thunlich wäre, man
noch gerne vor desselben abfer-
tigung man nach gerne die [92v]
wie gemeldt, die nachricht wie es mit von dem succehs deiner beur-
laubung an der Porthen erwarten
wolte. Waß aber wer noch undt dem du
Welchemnach du die zeit und reiß
dan wohl zu combiniren auch
2. Waß aber Vor jez erwehntem dei-
nem aufbruch du annoch zu ver-
richten oder in der audienz beym groß
vezir× zu negotiiren habest, solcheß
ist die theilß auß der mithabender
instruction ohne daß bewust.
Und theilß auß deme, waß folget
hiermit beygerucket wird. Zu vor-
in diser ein hier nachgehends
auf dir in ein undt andern dir
zum zum bescheidt gegeben wirdt, daß
mehrern zu vernemben. Inson-
derheit wirdestu
3. Wegen erlößung der armen gefangenen
ist ob zu bey dein v groß vezier×
nochmahlen eine sehr beweglich, undt nach-
drucksambe instanz machent, der
und dich mit allen
kräften dahin
bearbeiten sollest
damit, selbte weillen daß erstere
universal project mit deß alhiesigen
bottschaffter× nicht zu werck gerichtet
werden können,
wie dir scharff
lezt unterm siben
undt zwanzigsten Julii
bedeutet worden,
wenigst
selbten wirdest nach dem
inhalt der friedens capitulation
undt dem seither mit dem vor türkh.
ihme botschafter× allhir gemachten weiteren
vergleich (aber wan du hirbey ein
so wohl noch zeit wehrend deine
anwesenheit, so vill du richten
komst, alß nach hernacher durch unsern
künftig an der Porthen bestellenden
residenten, (abwan hierunter ein [93r]
dißen armen leuthen auß
ihrem ellend geholffen weitres) fortgesezt werde werde, mann auch die
biß hieher in der execution von dir
verspührte difficultäten auß dem
weege raumben möge, so man
dissorthß durch den leztern accord
mit dem bottschafter× zimblich zu
heben, gesucht worden. Gestalten du
Aauß hir der sub A und B hiebey
ligenden abschrifft, daß von ihme
bottschafter× zu handen unsres hoff
kriegs raths praesidenten× einge-
reichten turkischen aufsazes zu zu ersehen,
und dargegen, wofern da der
jenige, den wir dir leztlich
jüngsthin zugeschickt, noch nit übergeben,
B daß sub B auß beeden zusamb
getragene instrumentum ehe dem
groß vezir× zustellen vorhin erin-
derter massen zustellen copi in
copia zu zu stellen und must dessen
punctuale genaue befolgung
anstendig zu recommendiren.
Daß originale aber mit dem bott-
schaffter wie es veranlasset worden,
bey der außwexlung dem bottschafter×
einzuhandigen und das seinige dargegen
vom von ihme zu empfangen hast hast.
haben wirdest du Nebst deme können wir
4. anderst nit alß in kay. gnade
mit gnädigstem wohlgefallen hoch rühmben, deinen in disem heil
christlichen erlößungs werck bißhehr
mit so guttem progress er angewendten absonderlichen fleiss
ungemeinen fleiss [93v]
undt eyffer. Wormit du noch also fort
und erachten umb so überfleyssig dich jenen
Wormit du noch ferners von un-
aussezlich also fortfahren, und alle
an den deme, waß hierin nur mög-
lich ist wie auch undt so wohl de praesenti
als futuro, die umb die sach in
gutt gang zu erhalten, dienlich sein
mag, nichts erwinden lasen wollest.
Gestalten Zu dem ende wir dan dich hiermit
gnädigst versichern, das wir an der der von
die von dir die bißhero zu erledigung mehr bedeuter der ge-
fangenen
von dir biß anhero
anhero
von dir angew ausgeborgten
summa der zwey und zwanzig
taußend zwey hundert und funfzig
gulden. Und waß du etwa noch mehres
noch dißfallß anticipirt haben
mögtest. Von deme, auß denen
landen nach und nach eingehenden
subsidio charitativo richtig widde
rumben ersetzen. Solches pro rata der
verlangter massen dir anweissen
und dich,
wan auch widder allem
alles verhoffen ermeltes
subsidium nit zu reichete,
allerdings so vill du
in hanc piam causam ausgege
außgegeben zu haben zeigen wirst,
allerdings schadloß halten wollen werden ,
wornach du dich zu
richten. Und waß du nit
wurcklich bezahlen könntest
mit beyhilffen kannst vermagst, weil
unmöglich, die gelder so geschwind
alß der courir abgeht, zusamb zu
bringen, ein weiters mit credit zu bestreitten
suchen kannst.
Und ob zwar noch zur zeit/ ausserdenen von diesem unseren erz-
herzogthumb unter der Enns
der schon bereits belegten sechß tausend
gulden von diesen unseren erzherzog-
thumb unter der Enns undt
bewilligten drey tausend gulden von unseren
markgrafthumb Mahren×
bewilligten drey
tausend gulden
die
erklärung
der ubrigen lander wegen und deß
darzu ihres darzu beytragenden
ihres quanti noch
dato nit eingekomben und wir [94r]
demnachen noch zur zeit die eigen-
tliche summam, wie hoch seit das chari-
tativum subsidium betr
von unsern sambtlichen ubrigen
erbkonigreichen undt
landen
erstrecken
werde, positive wil determiniren können können.
So hoffen wir doch gnädigst, daß noch solches
auf die durch unsere hofcanzley in
widderholte nachdrucksambe an-
mahnungen, nach proportion dessen,
waß von Nider Österreich× undt
Mahren× abgereicht worden, noch wohl
ergäbig, und nit allein dich zu
indemn besagter massen zu
indemnitiren, sondern auch ein mehres
zu thun mehrern zulanglich noch
ein mehres zu thuen zu langlich
sein werde.
Zu deme auch aliunde gantz
ohnvermuthet ein gewisser
wexel von zehen tausend gulden so innerhalb vierzehen
tagen ohnfehlbar eingehen solle.
Von einer gottesfürchtigen
person auß christlichem
wil bey der zu diesem weiter
verdienst dahero geg
heilig intento dahin destinirt
destinirt worden. Der w
So wir gleichfallß
Zu deme gestalten auch aliunde mit einem wechsel
z eine summe gewiesse summa so
inner vierzehen tagen ohnfehlbar
zu mihr allhero eingehen sollen wirdt, bereit doch
Zu deiner contentirung indessen
ett anweißen haben anweißen lassen.
angewießen wird. So wirdt
worden. Darbey jedoch
nit zu vergessen, daß du uber alle
die gelder, für wem in specie?
undt wie vill für jeden gefangenen
aus auch sonst zu d ausgegeben
worden und sonst zu worden?
Eine ordentliche rechnung halten
lassest thuest, die man denen ländern,
weillen sie eß verlangen, undt
umb des willen, daß die dem graff
Leslie× vormahlß zu eben diesem
ende gegebene gelder nit [94v]
ordentlich verrechnet worden, anjezo umb
desto so vill difficiler geweßen sein , solche
z bey deiner widderkunfft commu-
niciren könne. Sonsten wirdt
man auch wollen wir auch gegen hiesigen
bottschafter das jenige, waß du wegen
deß turkischer seits
begehrende
daß übermässige lössgeld lasten gemeldt und sonst den
gefangenen halber,
daß die sie Türken nit aufrecht
darmit verfahren,
gegen ihme v gegen
hiesigem bottschafter×
zu anthen,
nottig gemeint
hast. Ungeachtet eß schon das meiste
eß schon eß schon ber einmahl geschehen,
undt in dem darüber
lezt aufgerichten oben
sub A & B allegirten angefügten
vergleich dem in mehristen
bereits vorsehung
gethan worden,
zu
mehreren grösseren nachdruck vor weillen
aufs neue vorher zubringen wird
derhalben vorstellen vorhalten lassen.
5. Im granitz weßen wirdt bleibt dir zur nachricht mitteilung nit verborgen habt gefast, daß zwar,
die nach deme die evacuationes
an der Unna von Lohn Dubizza×,
Jessenovitta u und Doboy× beschehen b
ingleichen auch die demolitiones der brucken,
schanz und redouten auf die
insul bey Brod× vollzogenen,
auch das disseit gan
instrumentum über
die ganzen disseithige linea biß
auf den einzig punct
von Novi× ausgefertigt
worden.
Die graniz scheidung einen ihnen gutten
fortgang und gewonnen, also daß der graff
Marsigli× derzeit würklich die
Donau schon passiert und nechster
tagen bey Lippa× an der Maros, umb an
jenseits gegen an deren siebenbürgischen denen
an zu sein wirdt, umb die
lineam auch daselbst an dem
siebenburgischen gebürge mit mögligster
beschleunigung außzustecken.
Welcher bey fertigung d jez
besagtes disseitigen instrumenti
nochmahlen die vorhin bekomte
protestation solennissime [95r]
schrift- und mündtlich
mündtliche undt schriftliche eingelegt hatt.
Daß nemblichen er man mann das mann nemblichen keine an demolition jenseits
über der Donau und Theiss thuen werde wolle,
ehe und bevor nit die vollige graniz scheidung
gleichmässig jenseits, biß an den triplex confinium Mol-
daviae× et Podoliae× vollendet, undt das
graniz instrumentum darüber
außgehandigt w sein werde.
So man wir auch dahin dem botschafter×
also vorhalten beybringen und so wohl nit weniger dafür
alß bey der Porthen allerdings
darob
halten zu lassen,
zu halten gnädigst gemeint seind,
umb hirdurch alle occasion umb
damit nirgends auf der graniz etwaß
unaußgemacht oder disput
undt mithin disputirliches über
bleiben möge.
6. Wegen Der punct von Novi× aber ungeachtet
von wann die gren augenscheins commihsion
beed mit anfang dises
monaths zuruckge komben langt , hatt
der punct wegen unserer der dar-
zwischen gekombenen anhero
anhero ad neustatter reiße zwar annoch nit ver
ganzlich abgethan abgehandlet gleichen werden können. Man wirdt
aber jezo bey unserer nechster
tagen vorhabend zuruckkunft
auf Wien× und Eberstorff×
mit dem bottschafter× weitere
handlung darüber pflegen undt e die
in deßhalben noch obhandene
difficultät auf ein oder [95v]
die hiebevor erinderte weiße,
bey inligen mithin wider wo anderst
wan selbter anderst mit
d der ehre eines außgemachten
negotii von hinnen scheiden will,
moglich dahin abzuthuen, lieber
lieber lieber beyzulegen alß bemüht sein alß solche
biß zu ende der graniz scheidung
wohin es sonst ankomben müste
anstehen, oder undt mithin widder
an die Porthen zuruckfallen zu
lassen worvon der Erfolg zu
mit nechsten zu erwarten steht.
Sonsten hatt
7. die in Croathen× geweste augen
scheins commission daselbst in
Saw nicht allein die umb nach
besichtigung Neu Jessenoviz× undt
der andern fünf schlösser Pernia,
Petrowacz×, Cristina, Glogocz, undt
Kremen, widder welche der bahsa
von Bosnien, alß ob sie den friedens
zu schluss zu gegen bevestigt
worden wären, sich so hoch so grösste
beschwärden klag gemacht gefuhrt gehabt.
Alldar
in loco
befunden,
daß so thane klagen ganz unge-
gründt geweßen. Wohl aber hingegen
undt disseits auß Neu Jessenoviz×
mit mehr widder die ergiessung
der gewässer, und verwahrung
vor widder dieb undt wölfen alß in
speciem einer warhafften forti-
fication gebaut, in denen schl
übrigen schlössern aber (so da man,
daß sie mehr alß funfzehen, ihr jahr
her in continuirlich mit wachten
von dessen von den unsrigen granizen besetzt gehabt geweßen, in beysein der [96r]
graniz Türken unwigbar erwißen)
anderst nichts als etwa ein
thor, eine schawaken oder ein
neues dach über das wachthauß reparirt
zu gericht worden sey, wohl aber dargegen
sich gezeigt. Und man in gewisse
erfahrnuß gebracht, daß ermelter
bahsa, die dre zwei in verlittenen krieg
ganz eingeäscherte palanken
Cosaracz× undt Liuba× in Bosnie
nicht allein von neuen erbaut
und in jede mit fünf hundert
mann besezt gelegt , sondern auch in die
zwischen vermög vergleich der denen graniz com-
missarien w un wüst und unbe-
wohnt zu lassen verglichene schlösser
Dresnik×, Furian×,Lapacz× undt
Boristhovaz×, theilß mit neuen
palanken umb geben fangen , und theilß
sonst reparirt, und mit besazung
versehen, mithin das jenige, waß
er disseits fur ohnverantwort-
lich
angeklagt angegeben
gehalten, zum ersten selbst
gethan, und umb eß zu beschönigen
durch seine unfundirten
klagen denen unsrigen aufbürden
wollen. Welcheß wie
es gegen hiesigen bolttschafter× granitz beschihet ,
resentirt wirdt also auch an der Porthen zu resentiren remon-
striren ist, mit dem zusaz, daß
daß, wessen wie man disseits waß sich der
bahsa v. Bosnien dis hierin falls
unterfangt, solches aber auch nit weniger disseits [96v]
erlaubt sein undt u zu forderist
wegen der w zwischen neuen vestungen
oder undt de palanken und wachthäusern
wachten oder undt darzu ver erforderlichen
auch zu disen leztern nöttigen wachthäußern der ehemahls schon
erinderte unterschidt gemacht
werden müsse. Indeme die wachten
auf den gränizen zu bestellen,
die allgemeine ruhe und sicher-
heit zu abwendung der sonst v
ohnverwährlicher raubereyen unumb-
gänglich erforden thue. Wie
Inmassen es solche auch allhiesigen von deren bottschafter×
selbst fur also erkennten thuet werden.
8. Den Thekely× belangend ist dir ver
ohne das sattsamb bewußt, waß
wegen dessen amo seiner amovirung über
das Schwarze Mer an ein orth, wo er
der gemeinen ruhe nit so viell schaden
könne, allzeit unser gnädigstes intention absehen geweßen.
Auch waß die türkische plenipotent-
arii auf den congress zu Carlowiz×
per modum articuli secreti dest-
halben ad prottocollum mediato-
rum gegeben, und versprochen haben,
ihme Thekely× über das Schwarze Meer
in ein oder sonst weit entlegenes land
oder insul zu confisciren verschicken
ferner weg zu schaffen. Dan
welcher du sie dessen gebührend
zu erindern und auff die bewirkung
so thanes ihres versprechenß
damit dieser die Porthen
und ihme nit an der
Porthen bey sich in angesicht der
alldar anwesenden meisten represen-
tanten von den Europa, wo
er leicht an mehr alß anderwertig
die gemeine ruhe verstören kann. Solcher gestalt zur der friends intention
zu widder gedulden wolle,
noch
weiter starck zu insistiren [97r]
vor allem aber dem groß vezier× mit
ernst vorzustellen haben wirdest.
Wie das unlängst euer von ernantes
Tekely× anfang ein zimbliche anzahl
Corruzzen oder rebellen wircklich zu
auf Temisvar× angelangt gekomben , und oder daselbst
aufgehalten werde. Welches immediate
den friedenß articuli zu widder
lauft im immediate zu widder
aufgehalten werden. Der gleichmassige
baldige und weiter wegschaffung amotion von
fortschaffung von den grainzen du in conformitat
der capitulationen in alle weg
aufs nachdrucksambste urgirt
werden muß, mit angehengter
protestation, daß man sonsten
im widdrigen falldiese erdeute Coruzzen und die
jenigen, so mit ihnen angetroffen
werden, alß feinde zu tractiren, sich
auch gegen Temisvar× mit besezt-
behaltung der sonst zu demoliren
kombenden örther, so lang alß
diser beschwärde nit abgeholffen,
sich vorzu zu verw vorzusehen
und auf solcher weiße gestalt die ruhe
auf den granizen so gutt man
kan, zu erhalten geruth jez zu
conteniren suchen gezwungen sein werde.
Welches eben massig an hiesigen
botschafter× in eidem terminis
gebracht wirdt.
Nun Sonsten widder auf die beantwor-
tung deiner relationen zu komben,
ist uns hatten wir [97v]
9. Wohl wüntschen mogen, da du die
copiam articulorum des zwischen
der Porthen undt Moscau×, deinen
bericht nach, nun mehro geschlossenen
und publice unterschribenen friedens
ehender hettest zur hand bringen undt
unß dessen inh conditiones zeit-
lich undt verlesslich einschicken können
umb auch d zu unserer nach-
richt und weiteren nembenden
mesur direction einschicken können, ohne an-
sehung eineß auch weit grössern
regals. Umb so mehr, alß man
glaubt darfür haltet, daß dergleichen mit
geldt bey den Türcken gar wohl
zu wege zu richten sey. Werden
Wollen jedoch gedachte copiam
von dir ein alß andern weeg m mit
nechsten gewartig sein. d
Dann ist unß
10. Der mit dem französischen
pottschaffter× gehabte aufstoß
ist eine geschehene sach, und darbey
anderß nichts übrig zu erindern, ausser
daß man dahier geglaubt, die von
dem groß vezier×
angebottene wie ver-
mittlung, wann sie anderst also
gemaint gewesen, hetten
jener vom holländtischen gesandten×
alß reputirlicher auch vorgezogen
werden khönnen.
Ist und unlieb zu vernemben
geweßen, dein mit dem franzos.
bottschafter zu Constantinopel
g v gehabter aufstoss. Undt
haltet man dahier welchen bereits nach geschehener sacheman
dahier darfür haltet, daß besser
geweßen wäre, oder nie in finen
solchen gewesst impegno anwachsen
zu lassen oder doch da solches nit
zu verhüttet werden können, wenigst
zu dessen beylegung mit mehrer reputation vermittelung anzunemben den dir von
dem groß vezier angebottene
media und nicht länger alß deß
hollandischen gesandten interposition [98r]
interposition sich zu gebrauchen. Hingegen
haben wir haben wir
11. hatt unß absonderlichen erfreuet
b haben wir
thuen wir unß billig erfreuen
Erfreuet unß billig die nach
mit viller unerspahrter deiner
mühe endlich so glucklich erhaltene
restitution deß patriarchen von
Aleppo× in sein vorigen sitz, so hoffent-
lich nebst mit göttlicher hilfe hoffentlich zu guttem aufwenden der
wahren kirchen in selbigen landen
gedeyen wirdt. Ingleichen daß auch
der groß vezier× die vorigen frey-
heiten der catholischen geistlichen
und religion aller orthen im ottoman tur-
kischen Reich× zu bestattigen geneigt
ist. Dessen protection dan
du noch weiter
so wohl umb dem von ihro
pabstliche heiligkeit× neulich
nach Scio× verordneten
bischof Justiniani× bei seiner dahin kunft damit
zu widder erlangung
der catholischen
vorhin allda gehabten immuni-
täten nach unßerer anzeig
lit. C zu attistiren an hand zu stellen,
alß zu forderist und
haubtsächlich
in solch heiligen
zu heilsamber befördering solch
gutter inclination heiligen wercks respectu deß
heiligen grabß und anderer heiligen
orthe auf ein solche bestandige
weiß zu sollicitiren dir alles
fleisses angelegen sein lassen
wirdest wollest . Damit auf das Wormit ermelte
heilige örther denen patribus
Franciskanis wo gleich sie eß
selbte defacto haben, oder noch mit fueg
praetendiren können, in ruhigeren
besitz gelassen. Und nicht etwa [98v]
denen griechischen schismaticis
unter ha unter schutz deß tzar
von Mokau×, wie man weiß, daß
sie starck darumb anhalten, einge-
geben werden mogen. Zumahlen
wir unß vest vorgenomben haben,
zu solcher bey behaltung alles, waß
nur in unseren k moglich sein
mag unserers orths hechsten orths in unseren cräfthen undt vermogen ist ,
zu vorzukehren. Auch unßerer
hochsten repuation nit weing daran
gelegen, daß diese heiligen orther
besiz undt in protection in den der besiz
undt beschützung dieser heiligen orther sich keine frembde cron oder nation prevaliren
möge. Worbey
12. Der Mauro Cordato× umb der
griechischen religion willen und auch deß
bey der Porthen derzeit habenden
grossen
ansehenß
vermögenß credits willen, billig
suspect, undt derohalber mit so
grosser sonderbahrer attention und dexterität
zu menaggiren sein wirdt.
Damit aber derselbe, umb desto
mehrer nachdem er sich in dem
negotio deß patriarchen× so willig
favorabel gezeigt (undt dahero worbey sehr wohl an
der regalirung desselben sohnes
seines sohnes× mit ein hochzeit prae-
sent gar wohl geschehen) noch
bey weitter und umb so mehrs
bey guttem willen erhalten
werden möge, hatt man fur
gutt undt nottig erachtet, dir [99r]
allermassen wie hierdurch beschiket, gnädigst auffzutragen,
daß du beede der dessen schuldt forde-
rungen, so wohl der Deb respectu
der Debreziner, alß Siebenbürger die
(welche sich k wohl die summam zu zwar , waß
sie noch den am capital schulden restiren zu
bezahlen die erbiettig, die inter-
essen aber für ein neu verbürgtes
und wie sie bekundigen vorgeben, nie
erlegtes geldt nit geständig seind)
alß der Siebenbürger halber, bey denen
eß auch meist umb deß der interessen
willen zu thun ist, annoch vor
deiner abreiß etwa per pausch
oder auf eine solche andere weiß mit ihm
Mauro Cordato×
der dergestalten
zu zu vergleichen suchen sollest.
Wormit Wornach der Wormit man folgends die debitorii
darnach solchemnach zur richtigen zahlung der
von hierauß anhalten, und erst
ihme creditori dardurch zu erkennen
geben könne, wie man zuforderist
die billigkeit zu verschaffen geschaffen werde und
dan auch seine r thalben person halber son-
derbahre consideration tragen thue.
Wegen der Siebenburger zu Constantinopel× gehabten hauße
aber
wollen wir
wird hatte man über den nach denen von
dir angemerckten umbständen die
etwa darauf gehabte privilegien
oder freyheiten zu ediren von ihren Siebenbürgern
ediren anbefohlen und zugleich ver-
nomben worden lassen, auf waß weiße sothane
türkischer seits g v die confisca-
tion geschehen, und ob nit durch
die mit dem frieden erfolgte [99v]
amnestia noch etwaß dieß dießfallß dessenthalber zu erholen
sein möge.
13. Haben wir an unserer königl. hungar.
hofcanzley die hiebevor vor dißen eingeschickte
memorialien der vier bey dem The-
kely×, umb wegen der gegen ihren vorgab nach
gegen unß umb daß sie ihren vorgeben nach bestän-
digen stets coninuirter , bereidt willen willen unß getreu geblibengefangenen
Hungarn, zu dem ende zustellen
lassen, darmit selbte sie hoffcanzley gehöriger orth daru-
ber inquiriren und den befundt
auch auch ihrer deren supplicanten etwa noch verhanden,
mittel halber die nottige infor-
mationes einzihen solle. Umb so
Wornach man so dan das weitere daruber verfügen
zu könen wirdt.
14. Wegen Ragusa× bleibt eß aller-
dings bey unsern vorigen gnädigsten rescrip-
ten und dir mitgegebenen instruction
ermelter republique×, darmit sie
weder von Venedig× unterdruckt
noch von der Porthen über die craft
mit ubermass unerschwinglichen
tribut zu grund gerichtet werde.
Wie du bereits gar wohl gethan
hast, noch weiter mit diensamben
praesenten, starcken officiis, doch
ohne schaffung deshalben eines absonderlich
so vill du kanst undt magst
zu secundiren an hand zu gehen, doch ohne deßhalben
dich in ein absonderliches impegno
ein zu lassen. des
Waß du
15. Von cumulierung beeder chargen
von zu der vermeinter cumu- [100r]
lierung in einer person da unter-
kunft beeder functionen ämbter eines
residenten ein und eines consulis com-
merciorum. Und daß dises letztere unseren
an der Porthen bestellenden residen-
ten zu einer beyhülff mögte zu
gelegt werden mögte, gemeldet
hast. Darauf wolen wir dir
gnädigst nit verhalten, wie daß man
dahier solche cumulirung auß der
ursachen für incompatibel halten
ansihet sehr. Weillen der consul niemahlß solche
immunitäten wie der resident ge-
niessen kan, sondern aller orthen,
wo er ist, vor gericht stehen, undt
von dem residenten protegirt
werden mueß. Weme wir
aber zu solches consulat wer
conferirt werden erwehntes consu-
lat kunftigh conferirt werden
solle, darüber werden wir unß,
nachdeme der der nun metro nechst in delibera-
tion zustellen anbefohlene puncten
von commerci iorum en dahir außgear-
beitet und mit allhiesigem
bottschafter× wie die unsere
die gnädigste intention ist, concertirt
abgehandlet oder wenigst in verlasslichen
stand gesezt sein wirdt, unß
ferner gnädigst resolviren. [100v]
16. So hab lassen haben wir auch des wittib
uns daß billige anligen der
cleronomischen wittib wegen ausstand
ihres mannß fünfjähriger besol-
dung d v an unsere hoffcammer
mit solch gewessten ernstlich befelch
zu hir abgeben lassen, daß,
nach deme von
gehorigen orth abgeforderten
bericht,
mit nechst erster
nach diß courir hereingehenden gelegenheit selbte
ohnfehlbar contentirt werden solle.
17. Daß Der so genante Clawitsch so
ist dahir auch bekannt umb seiner gefähr-
lichkeit willen bekannt, indem er vorhin schon mit
dem Thekely× und in dem hungarischen
rebellions weßen installirt, auch
deßhalben vorig zu Coschau× in
arrest gehalten worden geweßen . Wan eß dahero
Eben derselbe ist Undt wird dahero vermeint,
dahero es daß gutt sein wurde, wan du dich
irgendt ohne sonderlichen geschrey
ohnvermerckt in der stille seiner
person versichern, undt selbigen
mit herauß bringen köntest.
Eß wirdt auch unser in
Siebenbur generalen der cavalle-
rie graff von Rabuttin×
von durch v unseren hofkriegsrath
auß beordert, auf ernenten
Clawitsch ein wachtsambes auge
zu halten undt dafern er etwa
durch oder in der nähend von Siebenbürgen×
vorbey wolte, selbigen der ends
beym kopf zu bekomben zu trachten,
wie man ihm des ends beym
kopf bekomben moge und wieder [101r]
1
hinzu schaffen. Mit gutter hülff sein ihme
graff von Rabutin× von deßselbigen
aufbruch waß alda ankunfft
in der gegend
Wallachey× oder
der gegend von Siebenbürgen× zeitliche
gnädigste communication zu thuen.
zu communiciren
18. Ubrigens und leztlichen Übrigens sind wir gleichfallß
vollig wohl wollen seind wir auch
gnädigst gesinnet willen wohl denen nechst, nächster tag
wegen deß einen res ministern
oder residenten
zu benennnen,
welcher noch
künfftig
selbten die bottschafft anhero
neget
dollmetschen und negotiren an der ottomannische
Porthen, nach unser weis wie
es unser dienst erfordert
erfordert mit sich bringt, beobachten solle welchen wir
solchemnach darmit nach deiner
abwesenheit abreiß allda
nichts verabsäumbet werde.
Und
werden dir gnädigst hirüber
auch exprehsen
unsere gnädigste resolution
sodann auffgeben alsogleich
zuruckh machen.
Welcher Welchem du so dan
uber das jenige, waß ihnen
vom herauß mitgegeben wirdt,
daß jenige, auch von denen dir
aufgeb welche dies denselben wie uber
und werden wir
demselben
uber
daß jenige so ihnen eben besonders
von hier aus mitgegeben werden mechte
dir der wichtigen informationen
selber vom gegenwertigen umbstand
deß türckhischen bst. und deren
daselbst auß deiner nach
von deiner instruction noch über
geblibenen verrichtungen an dich
gebiehrend an dich weißen werden. Indessen sonsten
nebst den den bey dir anwesenden
dollmatsch Leopoldo Mammucca
sembt nebst denen vier sprachknaben
Wan Wan jez bedeute unsere gnädigste resolution
über den wegen deß deß residenten halber, dich etwa
in loco nit mehr zu Constanti-
nopel× nit mehr antreffete,
den bey dir anwesenden
dollmetsch Leopoldo Mam-
mucca× sambt denen
sprachknaben,
solle daselbst etwa unter
b bey dem englischen× oder holländischen
gesandten×, nach dein guttbefin-
den hinterlassen sambt mit
nebst einigen geldt mitteln zu ihrer
subsistenz biß mit dem residenten resi-
denten
ingleich ihrenthalben
daß weitere ihrethalben nachkombt
alldaselbst hinterlassen. Welcheß
Und dises ist, waß wir für dißmahl
in eine aus so weitlaufige
materien
materias d dich dir zum
b zu denen dir zur
zur verbescheidung zu erindern
zu antworten nottig geweß geweßen, die
wir schli war geschinen.
Die Wormit wir das jenige,
so ihnen hierin nit bey einen
bey deinen abzug noch ein
undt andern etwa uber dieses du
noch weiter in ein oder anderen noch etwa alß hierin angemerckt,
hierin nit angemerckten punct zu unserem dienst vortraglich
oder sonst vonnotten erachten finden . [103r]
Mogtest deiner unß bekan in
villfaltig bekanten prud
vorsichtigkeit, prudenz und
dexteritet allerdings anheimb
gestellt haben,
so dan vor allem von deiner
dem fortgang deiner
reiß ortten man schleunige
nachrichten gewertig sein erwarten wollen.
Und dir schließlich
wollen und deine
anbey mit beharrlichen kay.
hulden undt gnaden wohl zu gethan
verbleiben wollen. [103v] [102r]
P.S.
Auch vernimbt man dahier das
der franzosische gesandte× die
praetention deß degen in der
audienz beim sultan× zu behalten
noch weiters behaubten wollen
und darauf instruirt sein solle.
Demnacher du damit uns dis-
falls nichts nachtheiliges wu
zu wachsen die aufgabe willfahren mochte
den gros vezir× ab hierüber
clar zu zu verdeuten hab haben
komst zu bedeuten haben wirdest,
das wan ihm franzosischen gesandten×
dises ein solches zu gegeben werden möchte wurde .
Wie als das allerhochste haubt
der Christenheit, die wir allen
andern christlichen königen undt
potentaten vorgehen, solches
noch vor ×Frankreich also haben
müsten. Und drvon auf
keine weise einmahlen abstelen
können wurden. Ut in literis. [102v]