<rdf:RDF xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#" xmlns:rdfs="http://www.w3.org/2000/01/rdf-schema#" xmlns:owl="http://www.w3.org/2002/07/owl#" xmlns:skos="https://gams.uni-graz.at/skos/scheme/o:oth/#" xmlns:t="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:dcterms="http://purl.org/dc/terms/" xmlns:gams="https://gams.uni-graz.at/o:gams-ontology#" xmlns:qhod="https://gams.uni-graz.at/o:qhod.ontology#"><qhod:Source rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827"><gams:isMemberOfCollection rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/context:owip" /><qhod:subProject xml:lang="de">Die Großbotschaften Wolfgang IV. zu Oettingen-Wallersteins und Elçi İbrahim Paşas (1699–1701)</qhod:subProject><qhod:title xml:lang="de">Reskript Kaiser Leopolds I. an Wolfgang IV. zu Oettingen-Wallerstein, Wien, 27. August 1700</qhod:title><qhod:title xml:lang="en">Rescript of emperor Leopold I for Wolfgang IV zu Oettingen-Wallerstein, Vienna, August 27, 1700</qhod:title><qhod:title xml:lang="tr" /><qhod:creator>Wolfgang IV. Oettingen-Wallerstein</qhod:creator><qhod:language>de</qhod:language><qhod:date /><qhod:type xml:lang="en">instruction</qhod:type><qhod:type xml:lang="de">Befehl</qhod:type></qhod:Source><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.1"><gams:text>theilweise Graf v. Ottingen Leopoldt</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.2"><gams:text>1. Septembris per cursorem Admiraldi Wir haben nach der neulich auß Croa- then zuruckgelangten augenscheinß commission, und unß deine unß gehorsamst vertragen lassen, deine under unterschidliche indessen zusamb gekombene und in conferentialiter uberlegte und unterthänigiste bericht schreiben vom 14. sibenzehenten undt sechs und zwanzigsten Junii ingleich wie auch den dan vom dritten und zwanzigsten undt auch per sechs undt zwanzigsten nechst abgewisenen monaths Julii, undt unß d auf die vill faltig darin enthaltene puncten folgender gestalten gnädigst resolvirt. Und zwar 1. Deiner gebettenenWollen wir dir von der die von dirdeine gehorsamst angesuchte abforderung, halber, welcheSo dermahlen der noth vorderiste und der termin wegen enge der Zeit das nothwendigste ist, hetten wir wohl gerne sehen mögen, wann solche ehender hette geschehen könne, und nit wegen der so aber so lang verzogenen zuruk kunfft eingangs gedachter augen scheinß commission biß anhero ver- schoben worden wäre. Nachdeme Indeme der herbst vor ist, indeme der herbst vor der thur, der weeg weith, und die reiße</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.3"><gams:text>im winterspathen jahr beschwärlich, über winter die bottschaften aber über winter an den höffen zu behalten allzu unge- legen, und der darauf gehenden grossen unkosten halber allzu kostbar ausser deme der krieg allzu dispendirt wäre. Ihr thuen wollen wir Dir darselbst hiermit gnädigst bewilligett haben haben, dergestalten und befehlen dir diesemnach gnädigst also das du also gleich bey nach ankunft gegen- wertigen couriers, deme wir welcher allen menschen mögligsten fleiss, damit er bald bey dir anlang mögethue, vorzukehren beordert ist. Du also gleich deine urlaubs audienz bey dem vezir und groß sultan undt vezir gewöhnlicher massen begehen, undt nach deren der so baldt selbige vorbey ist, deine herauf reiß ohnverzuglich antretten, auch solche so vill seit der umweek du immer komst, beschleunigen sollest. Undt zwar dergestalten, daß du die zwischen dem zwanzigsten undt lezten nechsten künfftigen monaths Octobris zu eventualiter projec- tirte außwexlung deiner mit allhiesigen botts türkischen bottschaffter auf deren graniz bey Salanka- ment dann vollzogengebührend gepflogen werde, undt ein jeder von euch darnach so forth noch in Novembri vor dem hechsten stärkesten winter an seinen hoffe zuruckge- tragen möge sich widderumben einstellen möge.</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.4"><gams:text>Zu welchem ende dan ferners nottig sein wirdt, daß du gleichfallß ohnver- längt wiederumben mit eigenen courir aufs geschwindeste herauf berichten thuest, an welchen tag du eigentlich von Constantinopel aufzubrechen um an so wohl nit allein den tag deines aufbruchs von Constantinopel undt auch wo eß die zeit anderst die zeit leydet, die zeit (so du so wohl zu deiner alß leydet (die du so beederseits wohl außzurechnen wollen haben wirdest) leydet) den verloren den erfolg deiner beurlaubungs audienzien. alß Sondern auch wan du vor wass für einen tag du beylaufig Belgrad beylaufig den tag, wan du Belgrad zu erreichen vernemen ist gedenckest. Auf daß man mit entlassung allhiesigen bottschafters, undt geschwinder, oder längsamben anordnung desselben herabreiße die rechte mesur inzu nemben, wissen könne. Inmassen wann eß anderst Inmassen jez besagter bottschaffter, wie dir bekant, von hierauß umb ein gutten theil weegs nahender auf Salankement hatt, und wan eß anderst thunlich wäre, man noch gerne vor desselben abfer- tigung man nach gerne die</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.5"><gams:text>wie gemeldt, die nachricht wie es mitvon dem succehs deiner beur- laubung an der Porthen erwarten wolte. Waß aber wer noch undt dem du Welchemnach du die zeit und reiß dan wohl zu combiniren auch 2. Waß aber Vor jez erwehntem dei- nem aufbruch du annoch zu ver- richten oder in der audienz beym groß vezir zu negotiiren habest, solcheß ist die theilß auß der mithabender instruction ohne daß bewust. Und theilß auß deme, waß folget hiermit beygerucket wird. Zu vor- in diser ein hier nachgehends aufdirin ein undt andern dir zum zum bescheidt gegeben wirdt, daß mehrern zu vernemben. Inson- derheit wirdestu 3. Wegen erlößung der armen gefangenen ist ob zu bey dein v groß vezier nochmahlen eine sehr beweglich, undt nach- drucksambe instanz machent, der und dich mit allen kräften dahin bearbeiten sollest damit, selbte weillen daß erstere universal project mitdeß alhiesigen bottschaffter nicht zu werck gerichtet werden können, wie dir scharff lezt unterm siben undt zwanzigsten Julii bedeutet worden, wenigst selbten wirdest nach dem inhalt der friedens capitulation undt dem seither mit dem vor türkh. ihme botschafter allhir gemachten weiteren vergleich (aber wan du hirbey ein so wohl noch zeit wehrend deine anwesenheit, so vill du richten komst, alß nach hernacher durch unsern künftig an der Porthen bestellenden residenten, (abwan hierunter ein</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.6"><gams:text>dißen armen leuthen auß ihrem ellend geholffen weitres) fortgesezt werde werde, mann auch die biß hieher in der execution von dir verspührte difficultäten auß dem weege raumben möge, so man dissorthß durch den leztern accord mit dem bottschafter zimblich zu heben, gesucht worden. Gestalten du Aauß hir der sub A und B hiebey ligenden abschrifft, daß von ihme bottschafter zu handen unsres hoff kriegs raths praesidenten einge- reichten turkischen aufsazes zu zu ersehen, und dargegen, wofern da der jenige, den wir dir leztlich jüngsthin zugeschickt, noch nit übergeben, B daß sub B auß beeden zusamb getragene instrumentum ehe dem groß vezir zustellen vorhin erin- derter massen zustellen copi in copia zu zu stellen und must dessen punctuale genaue befolgung anstendig zu recommendiren. Daß originale aber mit dem bott- schaffter wie es veranlasset worden, bey der außwexlung dem bottschafter einzuhandigen und das seinige dargegen vom von ihme zu empfangen hast hast. haben wirdest du Nebst deme können wir 4. anderst nit alß in kay. gnade mit gnädigstem wohlgefallen hoch rühmben, deinen in disem heil christlichen erlößungs werck bißhehr mit so guttem progress er angewendten absonderlichen fleiss ungemeinen fleiss</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.7"><gams:text>undt eyffer. Wormit du noch also fort und erachten umb so überfleyssig dich jenen Wormit du noch ferners von un- aussezlich also fortfahren, und alle an den deme, waß hierin nur mög- lich ist wie auch undt so wohl de praesenti als futuro, die umb die sach in gutt gang zu erhalten, dienlich sein mag, nichts erwinden lasen wollest. Gestalten Zu dem ende wir dan dich hiermit gnädigst versichern, das wir an der der von die von dir die bißhero zu erledigung mehr bedeuter der ge- fangenen von dir biß anhero anhero von dir angew ausgeborgten summa der zwey und zwanzig taußend zwey hundert und funfzig gulden. Und waß du etwa noch mehres noch dißfallß anticipirt haben mögtest. Von deme, auß denen landen nach und nach eingehenden subsidio charitativo richtig widde rumben ersetzen. Solches pro rata der verlangter massen dir anweissen und dich, wan auch widder allem alles verhoffen ermeltes subsidium nit zu reichete, allerdings so vill du in hanc piam causam ausgege außgegeben zu haben zeigen wirst, allerdings schadloß halten wollenwerden, wornach du dich zu richten. Und waß du nit wurcklich bezahlen könntest mit beyhilffen kannst vermagst, weil unmöglich, die gelder so geschwind alß der courir abgeht, zusamb zu bringen, ein weiters mit credit zu bestreitten suchen kannst. Und ob zwar noch zur zeit/ ausserdenen von diesem unseren erz- herzogthumb unter der Enns der schon bereits belegten sechß tausend gulden von diesen unseren erzherzog- thumb unter der Enns undt bewilligten drey tausend gulden von unseren markgrafthumb Mahren bewilligten drey tausend gulden die erklärung der ubrigen lander wegen und deß darzu ihres darzu beytragenden ihres quanti noch dato nit eingekomben und wir</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.8"><gams:text>demnachen noch zur zeit die eigen- tliche summam, wie hoch seit das chari- tativum subsidium betr von unsern sambtlichen ubrigen erbkonigreichen undt landen erstrecken werde, positive wil determiniren können können. So hoffen wir doch gnädigst, daß noch solches auf die durch unsere hofcanzley in widderholte nachdrucksambe an- mahnungen, nach proportion dessen, waß von Nider Österreich undt Mahren abgereicht worden, noch wohl ergäbig, und nit allein dich zu indemn besagter massen zu indemnitiren, sondern auch ein mehres zu thun mehrern zulanglich noch ein mehres zu thuen zu langlich sein werde. Zu deme auch aliunde gantz ohnvermuthet ein gewisser wexel von zehen tausend gulden so innerhalb vierzehen tagen ohnfehlbar eingehen solle. Von einer gottesfürchtigen person auß christlichem wil bey der zu diesem weiter verdienst dahero geg heilig intento dahin destinirt destinirt worden. Der w So wir gleichfallß Zu deme gestalten auch aliunde mit einem wechsel z eine summe gewiesse summa so inner vierzehen tagen ohnfehlbar zu mihr allhero eingehen sollen wirdt, bereit doch Zu deiner contentirung indessen ett anweißen haben anweißen lassen. angewießen wird. So wirdt worden. Darbey jedoch nit zu vergessen, daß du uber alle die gelder, für wem in specie? undt wie vill für jeden gefangenen aus auch sonst zu d ausgegeben worden und sonst zu worden? Eine ordentliche rechnung halten lassest thuest, die man denen ländern, weillen sie eß verlangen, undt umb des willen, daß die dem graff Leslie vormahlß zu eben diesem ende gegebene gelder nit</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.9"><gams:text>ordentlich verrechnet worden, anjezo umb desto so vill difficiler geweßensein, solche z bey deiner widderkunfft commu- niciren könne. Sonsten wirdt man auch wollen wir auch gegen hiesigen bottschafter das jenige, waß du wegen deß turkischer seits begehrende daß übermässige lössgeld lasten gemeldt und sonst den gefangenen halber, daß die sie Türken nit aufrecht darmit verfahren, gegen ihme v gegen hiesigem bottschafter zu anthen, nottig gemeint hast. Ungeachtet eß schon das meiste eß schon eß schon ber einmahl geschehen, undt in dem darüber lezt aufgerichten oben sub A &amp; B allegirten angefügten vergleich dem in mehristen bereits vorsehung gethan worden, zu mehreren grösseren nachdruck vor weillen aufs neue vorher zubringen wird derhalben vorstellen vorhalten lassen. 5. Im granitz weßen wirdt bleibt dir zur nachricht mitteilung nit verborgen habt gefast, daß zwar, die nach deme die evacuationes an der Unna von Lohn Dubizza, Jessenovitta u und Doboy beschehen b ingleichen auch die demolitiones der brucken, schanz und redouten auf die insul bey Brod vollzogenen, auch das disseit gan instrumentum über die ganzen disseithige linea biß auf den einzig punct von Novi ausgefertigt worden. Die graniz scheidung einenihnen gutten fortgang und gewonnen, also daß der graff Marsigli derzeit würklich die Donau schon passiert und nechster tagen bey Lippa an der Maros, umb an jenseits gegen an deren siebenbürgischen denen an zu sein wirdt, umb die lineam auch daselbst an dem siebenburgischen gebürge mit mögligster beschleunigung außzustecken. Welcher bey fertigung d jez besagtes disseitigen instrumenti nochmahlen die vorhin bekomte protestation solennissime</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.10"><gams:text>schrift- und mündtlich mündtliche undt schriftliche eingelegt hatt. Daß nemblichen er man mann das mann nemblichen keine an demolition jenseits über der Donau und Theiss thuen werde wolle, ehe und bevor nit die vollige graniz scheidung gleichmässig jenseits, biß an den triplex confinium Mol- daviae et Podoliae vollendet, undt das graniz instrumentum darüber außgehandigt w sein werde. So manwir auch dahin dem botschafter also vorhaltenbeybringen und so wohlnit weniger dafür alß bey der Porthen allerdings darob halten zu lassen, zu halten gnädigst gemeint seind, umb hirdurch alle occasion umb damit nirgends auf der graniz etwaß unaußgemacht oder disput undt mithin disputirliches über bleiben möge. 6. WegenDer punct von Novi aber ungeachtet von wann die gren augenscheins commihsion beed mit anfang dises monaths zuruckgekombenlangt, hatt der punct wegen unsererder dar- zwischen gekombenen anhero anhero ad neustatter reiße zwar annoch nit ver ganzlich abgethan abgehandlet gleichen werden können. Man wirdt aber jezo bey unserer nechster tagen vorhabend zuruckkunft auf Wien und Eberstorff mit dem bottschafter weitere handlung darüber pflegen undt e die in deßhalben noch obhandene difficultät auf ein oder</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.11"><gams:text>die hiebevor erinderte weiße, bey inligen mithin wider wo anderst wan selbter anderst mit d der ehre eines außgemachten negotii von hinnen scheiden will, moglich dahin abzuthuen, lieber lieber lieber beyzulegen alß bemüht sein alß solche biß zu ende der graniz scheidung wohin es sonst ankomben müste anstehen, oder undt mithin widder an die Porthen zuruckfallen zu lassen worvon der Erfolg zu mit nechsten zu erwarten steht. Sonsten hatt 7. die in Croathen geweste augen scheins commission daselbst in Saw nicht allein die umb nach besichtigung Neu Jessenoviz undt der andern fünf schlösser Pernia, Petrowacz, Cristina, Glogocz, undt Kremen, widder welche der bahsa von Bosnien, alß ob sie den friedens zu schluss zu gegen bevestigt worden wären, sich so hoch so grösste beschwärden klag gemacht gefuhrt gehabt. Alldar in loco befunden, daß so thane klagen ganz unge- gründt geweßen. Wohl aber hingegen undt disseits auß Neu Jessenoviz mit mehr widder die ergiessung der gewässer, und verwahrung vor widder dieb undt wölfen alß in speciem einer warhafften forti- fication gebaut, in denen schl übrigen schlössern aber (so da man, daß sie mehr alß funfzehen, ihr jahr her in continuirlich mit wachten von dessen von den unsrigen granizen besetzt gehabt geweßen, in beysein der</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.12"><gams:text>graniz Türken unwigbar erwißen) anderst nichts als etwa ein thor, eine schawaken oder ein neues dach über das wachthauß reparirt zu gericht worden sey, wohl aber dargegen sich gezeigt. Und man in gewisse erfahrnuß gebracht, daß ermelter bahsa, die drezwei in verlittenen krieg ganz eingeäscherte palanken Cosaracz undt Liuba in Bosnie nicht allein von neuen erbaut und in jede mit fünf hundert mann beseztgelegt, sondern auch in die zwischen vermög vergleich derdenen graniz com- missarien w un wüst und unbe- wohnt zu lassen verglichene schlösser Dresnik, Furian,Lapacz undt Boristhovaz, theilß mit neuen palanken umbgebenfangen, und theilß sonst reparirt, und mit besazung versehen, mithin das jenige, waß er disseits fur ohnverantwort- lich angeklagt angegeben gehalten, zum ersten selbst gethan, und umb eß zu beschönigen durch seine unfundirten klagen denen unsrigen aufbürden wollen. Welcheß wie es gegen hiesigen bolttschafter granitzbeschihet, resentirt wirdt also auch an der Porthen zu resentirenremon- striren ist, mit dem zusaz, daß daß, wessen wie man disseits waß sich der bahsa v. Bosnien dishierinfalls unterfangt, solches aber auchnit weniger disseits</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.13"><gams:text>erlaubt sein undt u zu forderist wegen der w zwischen neuen vestungen oder undt de palanken und wachthäusern wachten oder undt darzu ver erforderlichen auch zu disen leztern nöttigen wachthäußern der ehemahls schon erinderte unterschidt gemacht werden müsse. Indeme die wachten auf den gränizen zu bestellen, die allgemeine ruhe und sicher- heit zu abwendung der sonst v ohnverwährlicher raubereyen unumb- gänglich erforden thue. Wie Inmassen es solche auch allhiesigenvon deren bottschafter selbst fur also erkennten thuet werden. 8. Den Thekely belangend ist dir ver ohne das sattsamb bewußt, waß wegen dessen amoseiner amovirung über das Schwarze Mer an ein orth, wo er der gemeinen ruhe nit so viell schaden könne, allzeit unser gnädigstes intentionabsehen geweßen. Auch waß die türkische plenipotent- arii auf den congress zu Carlowiz per modum articuli secreti dest- halben ad prottocollum mediato- rum gegeben, und versprochen haben, ihme Thekely über das Schwarze Meer in ein oder sonst weit entlegenes land oder insul zu confisciren verschicken ferner weg zu schaffen. Dan welcher du sie dessen gebührend zu erindern und auff die bewirkung so thanes ihres versprechenß damit dieser die Porthen und ihme nit an der Porthen bey sich in angesicht der alldar anwesenden meisten represen- tanten von den Europa, wo er leicht an mehr alß anderwertig die gemeine ruhe verstören kann. Solcher gestalt zur der friends intention zu widder gedulden wolle, noch weiter starck zu insistiren</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.14"><gams:text>vor allem aber dem groß vezier mit ernst vorzustellen haben wirdest. Wie das unlängst euer von ernantes Tekely anfang ein zimbliche anzahl Corruzzen oder rebellen wircklich zu auf Temisvar angelangtgekomben, und oder daselbst aufgehalten werde. Welches immediate den friedenß articuli zu widder lauft im immediate zu widder aufgehalten werden. Der gleichmassige baldige und weiter wegschaffung amotion von fortschaffung von den grainzen du in conformitat der capitulationen in alle weg aufs nachdrucksambste urgirt werden muß, mit angehengter protestation, daß man sonsten im widdrigen falldiese erdeute Coruzzen und die jenigen, so mit ihnen angetroffen werden, alß feinde zu tractiren, sich auch gegen Temisvar mit besezt- behaltung der sonst zu demoliren kombenden örther, so lang alß diser beschwärde nit abgeholffen, sich vorzu zu verw vorzusehen und auf solcher weißegestalt die ruhe auf den granizen so gutt man kan, zu erhalten geruth jez zu conteniren suchen gezwungen sein werde. Welches eben massig an hiesigen botschafter in eidem terminis gebracht wirdt. Nun Sonsten widder auf die beantwor- tung deiner relationen zu komben, ist uns hatten wir</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.15"><gams:text>9. Wohl wüntschen mogen, da du die copiam articulorum des zwischen der Porthen undt Moscau, deinen bericht nach, nun mehro geschlossenen und publice unterschribenen friedens ehender hettest zur hand bringen undt unß dessen inh conditiones zeit- lich undt verlesslich einschicken können umb auch d zu unserer nach- richt und weiteren nembenden mesurdirection einschicken können, ohne an- sehung eineß auch weit grössern regals. Umb so mehr, alß man glaubt darfür haltet, daß dergleichen mit geldt bey den Türcken gar wohl zu wege zu richten sey. Werden Wollen jedoch gedachte copiam von dir ein alß andern weeg m mit nechsten gewartig sein. d Dann ist unß 10. Der mit dem französischen pottschaffter gehabte aufstoß ist eine geschehene sach, und darbey anderß nichts übrig zu erindern, ausser daß man dahier geglaubt, die von dem groß vezier angebottene wie ver- mittlung, wann sie anderst also gemaint gewesen, hetten jener vom holländtischen gesandten alß reputirlicher auch vorgezogen werden khönnen. Ist und unlieb zu vernemben geweßen, dein mit dem franzos. bottschafter zu Constantinopel g v gehabter aufstoss. Undt haltet man dahier welchen bereits nach geschehener sacheman dahier darfür haltet, daß besser geweßen wäre, oder nie in finen solchen gewesst impegno anwachsen zu lassen oder doch da solches nit zu verhüttet werden können, wenigst zu dessen beylegung mit mehrer reputation vermittelung anzunemben den dir von dem groß vezier angebottene media und nicht länger alß deß hollandischen gesandten interposition</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.16"><gams:text>interposition sich zu gebrauchen. Hingegen haben wir haben wir 11. hatt unß absonderlichen erfreuet b haben wir thuen wir unß billig erfreuen Erfreuet unß billig die nach mit viller unerspahrter deiner mühe endlich so glucklich erhaltene restitution deß patriarchen von Aleppo in sein vorigen sitz, so hoffent- lich nebst mit göttlicher hilfe hoffentlich zu guttem aufwenden der wahren kirchen in selbigen landen gedeyen wirdt. Ingleichen daß auch der groß vezier die vorigen frey- heiten der catholischen geistlichen und religion aller orthen im ottoman tur- kischen Reich zu bestattigen geneigt ist. Dessen protection dan du noch weiter so wohl umb dem von ihro pabstliche heiligkeit neulich nach Scio verordneten bischof Justiniani bei seiner dahin kunft damit zu widder erlangung der catholischen vorhin allda gehabten immuni- täten nach unßerer anzeig lit. C zu attistiren an hand zu stellen, alß zu forderist und haubtsächlich in solch heiligen zu heilsamber befördering solch gutter inclination heiligen wercks respectu deß heiligen grabß und anderer heiligen orthe auf ein solche bestandige weiß zu sollicitiren dir alles fleisses angelegen sein lassen wirdestwollest. Damit auf dasWormit ermelte heilige örther denen patribus Franciskanis wo gleich sie eß selbte defacto haben, oder noch mit fueg praetendiren können, in ruhigeren besitz gelassen. Und nicht etwa</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.17"><gams:text>denen griechischen schismaticis unter ha unter schutz deß tzar von Mokau, wie man weiß, daß sie starck darumb anhalten, einge- geben werden mogen. Zumahlen wir unß vest vorgenomben haben, zu solcher bey behaltung alles, waß nur in unseren k moglich sein mag unserers orths hechsten orthsin unseren cräfthen undt vermogen ist, zu vorzukehren. Auch unßerer hochsten repuation nit weing daran gelegen, daß diese heiligen orther besiz undt in protection in dender besiz undt beschützung dieser heiligen orther sich keine frembde cron oder nation prevaliren möge. Worbey 12. Der Mauro Cordato umb der griechischen religion willen undauch deß bey der Porthen derzeit habenden grossen ansehenß vermögenß credits willen, billig suspect, undt derohalber mit so grossersonderbahrer attention und dexterität zu menaggiren sein wirdt. Damit aber derselbe, umb desto mehrer nachdem er sich in dem negotio deß patriarchen so willig favorabel gezeigt (undt dahero worbey sehr wohl an der regalirung desselben sohnes seines sohnes mit ein hochzeit prae- sent gar wohl geschehen) noch bey weitter und umb so mehrs bey guttem willen erhalten werden möge, hatt man fur gutt undt nottig erachtet, dir</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.18"><gams:text>allermassen wie hierdurch beschiket, gnädigst auffzutragen, daß du beede der dessen schuldt forde- rungen, so wohl der Deb respectu der Debreziner, alß Siebenbürger die (welche sich k wohl die summam zuzwar, waß sie noch den am capital schuldenrestiren zu bezahlen die erbiettig, die inter- essen aber für ein neu verbürgtes und wie sie bekundigen vorgeben, nie erlegtes geldt nit geständig seind) alß der Siebenbürger halber, bey denen eß auch meist umb deßder interessen willen zu thun ist, annoch vor deiner abreiß etwa per pausch oder auf eine solcheandere weiß mit ihm Mauro Cordato der dergestalten zu zu vergleichen suchen sollest. Wormit Wornach derWormit man folgends die debitorii darnach solchemnach zur richtigen zahlung der von hierauß anhalten, und erst ihme creditori dardurch zu erkennen geben könne, wie man zuforderist die billigkeit zu verschaffen geschaffen werde und dan auch seinerthalben person halber son- derbahre consideration tragen thue. Wegen der Siebenburger zu Constantinopel gehabten hauße aber wollen wir wird hatte man über den nach denen von dir angemerckten umbständen die etwa darauf gehabte privilegien oder freyheiten zu ediren von ihren Siebenbürgern ediren anbefohlen und zugleich ver- nomben worden lassen, auf waß weiße sothane türkischer seits g v die confisca- tion geschehen, und ob nit durch die mit dem frieden erfolgte</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.19"><gams:text>amnestia noch etwaß dieß dießfallßdessenthalber zu erholen sein möge. 13. Haben wir an unserer königl. hungar. hofcanzley die hiebevorvor dißen eingeschickte memorialien der vier bey dem The- kely, umb wegen der gegen ihren vorgab nach gegen unßumb daß sie ihren vorgeben nach bestän- digen stets coninuirter , bereidt willen willen unß getreu geblibengefangenen Hungarn, zu dem ende zustellen lassen, darmit selbte sie hoffcanzley gehöriger orth daru- ber inquiriren und den befundt auch auch ihrer deren supplicanten etwa noch verhanden, mittel halber die nottige infor- mationes einzihen solle. Umb so Wornach man so dan das weitere daruber verfügen zu könen wirdt. 14. Wegen Ragusa bleibt eß aller- dings bey unsern vorigen gnädigsten rescrip- ten und dir mitgegebenen instruction ermelter republique, darmit sie weder von Venedig unterdruckt noch von der Porthen über die craft mit ubermass unerschwinglichen tribut zu grund gerichtet werde. Wie du bereits gar wohl gethan hast, noch weiter mit diensamben praesenten, starcken officiis, doch ohne schaffung deshalben eines absonderlich so vill du kanst undt magst zu secundirenan hand zu gehen, doch ohne deßhalben dich in ein absonderliches impegno ein zu lassen. des Waß du 15. Von cumulierung beeder chargen von zu der vermeinter cumu-</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.20"><gams:text>lierung in einer person da unter- kunft beeder functionenämbter eines residenten ein und eines consulis com- merciorum. Und daß dises letztere unseren an der Porthen bestellenden residen- ten zu einer beyhülff mögte zu gelegt werden mögte, gemeldet hast. Darauf wolen wir dir gnädigst nit verhalten, wie daß man dahier solche cumulirung auß der ursachen für incompatibel halten ansihet sehr. Weillen der consul niemahlß solche immunitäten wie der resident ge- niessen kan, sondern aller orthen, wo er ist, vor gericht stehen, undt von dem residenten protegirt werden mueß. Weme wir aber zu solches consulat wer conferirt werden erwehntes consu- lat kunftigh conferirt werden solle, darüber werden wir unß, nachdeme der der nun metro nechst in delibera- tion zustellen anbefohlene puncten von commerciiorumen dahir außgear- beitet und mit allhiesigem bottschafter wie die unsere die gnädigste intention ist, concertirt abgehandlet oder wenigst in verlasslichen stand gesezt sein wirdt, unß ferner gnädigst resolviren.</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.21"><gams:text>16. So hab lassenhaben wir auch des wittib uns daß billige anligen der cleronomischen wittib wegen ausstand ihres mannß fünfjähriger besol- dung d v an unsere hoffcammer mit solch gewessten ernstlich befelch zu hir abgeben lassen, daß, nach deme von gehorigen orth abgeforderten bericht, mit nechsterster nach diß courir hereingehenden gelegenheit selbte ohnfehlbar contentirt werden solle. 17. DaßDer so genante Clawitsch so ist dahir auch bekannt umb seiner gefähr- lichkeit willen bekannt, indem er vorhin schon mit dem Thekely und in dem hungarischen rebellions weßen installirt, auch deßhalben vorig zu Coschau in arrest gehalten wordengeweßen. Wan eß dahero Eben derselbe ist Undt wird dahero vermeint, dahero es daß gutt sein wurde, wan du dich irgendt ohne sonderlichen geschrey ohnvermerckt in der stille seiner person versichern, undt selbigen mit herauß bringen köntest. Eß wirdt auch unser in Siebenbur generalen der cavalle- rie graff von Rabuttin von durch v unseren hofkriegsrath auß beordert, auf ernenten Clawitsch ein wachtsambes auge zu halten undt dafern er etwa durch oder in der nähend von Siebenbürgen vorbey wolte, selbigen der ends beym kopf zu bekomben zu trachten, wie man ihm des ends beym kopf bekomben moge und wieder</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#p.1"><gams:text>hinzu schaffen. Mit gutter hülff sein ihme graff von Rabutin von deßselbigen aufbruch waß alda ankunfft in der gegend Wallachey oder der gegend von Siebenbürgen zeitliche gnädigste communication zu thuen. zu communiciren 18. Ubrigens und leztlichen Übrigens sind wir gleichfallß vollig wohl wollen seind wir auch gnädigst gesinnet willen wohl denen nechst, nächster tag wegen deß einen res ministern oder residenten zu benennnen, welcher noch künfftig selbten die bottschafft anhero neget dollmetschen und negotiren an der ottomannische Porthen, nach unser weis wie es unser dienst erfordert erfordert mit sich bringt, beobachten solle welchen wir solchemnach darmit nach deiner abwesenheit abreiß allda nichts verabsäumbet werde. Und werden dir gnädigst hirüber auch exprehsen unsere gnädigste resolution sodann auffgeben alsogleich zuruckh machen. Welcher Welchem du so dan uber das jenige, waß ihnen vom herauß mitgegeben wirdt, daß jenige, auch von denen dir aufgeb welche dies denselben wie uber und werden wir demselben uber daß jenige so ihnen eben besonders von hier aus mitgegeben werden mechte dir der wichtigen informationen selber vom gegenwertigen umbstand deß türckhischen bst. und deren daselbst auß deiner nach</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.22"><gams:text>von deiner instruction noch über geblibenen verrichtungen an dich gebiehrend an dich weißen werden. Indessen sonsten nebst den den bey dir anwesenden dollmatsch Leopoldo Mammucca sembt nebst denen vier sprachknaben WanWan jez bedeute unsere gnädigste resolution über den wegen deß deß residenten halber, dich etwa in loco nit mehr zu Constanti- nopel nit mehr antreffete, den bey dir anwesenden dollmetsch Leopoldo Mam- mucca sambt denen sprachknaben, solle daselbst etwa unter b bey dem englischen oder holländischen gesandten, nach dein guttbefin- den hinterlassen sambt mit nebst einigen geldt mitteln zu ihrer subsistenz biß mit dem residenten resi- denten ingleich ihrenthalben daß weitere ihrethalben nachkombt alldaselbst hinterlassen. Welcheß Und dises ist, waß wir für dißmahl in eine aus so weitlaufige materien materias d dich dir zum b zu denen dir zur zur verbescheidung zu erindern zu antworten nottig geweß geweßen, die wir schli war geschinen. Die Wormit wir das jenige, so ihnen hierin nit bey einen bey deinen abzug noch ein undt andern etwa uber dieses du noch weiter in ein oder anderen noch etwaalß hierin angemerckt, hierin nit angemerckten punct zu unserem dienst vortraglich oder sonst vonnotten erachtenfinden.</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.23"><gams:text>Mogtest deiner unß bekan in villfaltig bekanten prud vorsichtigkeit, prudenz und dexteritet allerdings anheimb gestellt haben, so dan vor allem von deiner dem fortgang deiner reiß ortten man schleunige nachrichten gewertig sein erwarten wollen. Und dir schließlich wollen und deine anbey mit beharrlichen kay. hulden undt gnaden wohl zu gethan verbleiben wollen.</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827#ab.24"><gams:text>an herrn Grafen von OttingenP.S. Auch vernimbt man dahier das der franzosische gesandte die praetention deß degen in der audienz beim sultan zu behalten noch weiters behaubten wollen und darauf instruirt sein solle. Demnacher du damit uns dis- falls nichts nachtheiliges wu zu wachsendie aufgabe willfahren mochte den gros vezir ab hierüber clar zu zu verdeuten hab haben komst zu bedeuten haben wirdest, das wan ihm franzosischen gesandten disesein solches zu gegeben werden möchtewurde. Wie als das allerhochste haubt der Christenheit, die wir allen andern christlichen königen undt potentaten vorgehen, solches noch vor Frankreich also haben müsten. Und drvon auf keine weise einmahlen abstelen können wurden. Ut in literis.</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.17000827" /></qhod:Text></rdf:RDF>