[30r]
An grafen z. Ötting×.
den 27. Julii 1700.

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Leopoldt× etc.
Wür haben deine zwey gehorsamste
bericht schreiben, daß erstere
von siben zehenden, und das andere
vom sechs und zwainzigsten
Junii
, sambt vier postscriptis,
wovon daß leztere vom
dritten Julii, den achtzehenden
jezt besagten anoch lauffenden
monaths
durch den courier
Admiraldi×
wohl eingelieffert
empfangen. Und werden auf
die darin enthaltene puncten,
sobaldt man selbte in der
darzue verordneten conferenz
der notturfft nach überlegt haben
wierdt, unsere fernere gnädigste
antwortt dir mit nechsten zu-
khomben lassen. Welches
darumben noch zur zeith nit
geschehen können, weillen vor
zuruckhkunfft des zur augenscheins
commihsion in Croathen× abge-
schickten chehaya so erst mit
ende dieses monaths von dannen
erwartet wierdt. Mann in
dem gräniz streitt von Novi×
mit alhiesigen türckhischen bott-
schafter×
nichts zu handlen, und
mithin keine vollständige re-
[30v]
solution darüber zu fassen ver-
mag, zu deme wür auch wegen
forthsetzung der gräniz scheidung,
von unserem (titl) Marsiglio×
uber das jenige, so er jüngst
von dem bahsa auß Bosnien,
daß selbter deme hießigen
concluso sich entlich bequemben
wolle, berichtet hat, zuvor
den weiteren erfolg zu ver-
nemben stündlichen gewär-
tig sein.
Damit du aber umb dessentwil-
len nicht allzulang ohne nach-
richt von hinnen gelassen werdest,
so haben wür mit dieser ge-
legenheit, da der türckhische
bottschaffter×
umb erlaubnuß
einen courier (wie er vor-
gibt) theils mit antwortt auf
die bekhombene schreiben, und
theilß in seiner eigenen an-
ligenheit, schleinig zuruckh
zu schickhen angehalten, zu forderist
den empfang eingangs gemelter
deiner gehausten schreiben accesiren,
und dir annkomst gnedigst
mit bringen wollen. Waßmahlen
[31r]
sovill daß hiebevor mit dem
bottschafter× dahier abgeredte,
und dir in copia überschickte
project eurer durch daß cerarium
publicum, vermeinter universal
erledigung beederseits gefangenen
antrifft. Wür solches auß deren
von dir angeführten ursachen
und umbständen gleichfals für
eine verpracticirliche sache
halten, auch von anfang bereits
darfür angesehen, und nun
utiliter sovill möglich denen
armen leuthen dardurch zu
nuzen, angenomben haben.
Nun aber, da mann auf die
mit jüngsten courirer angekhombene
brieffe dem bottschafter×, das er
sein erbietten bewürckhen mögte,
zuo sprechen lassen, derselbe
hingegen mit vorwandt, alß ob
diß werckh noch bey der Porthen
nit ausser hoffnung wäre, in
deme es der groß vesier× po-
sitive nit improbirt noch für
unmöglich declarirt hette, die
vorige außflichte, daß nemb-
lichen mann disseits mit er-
[31v]
füllung der ersteren außwex-
lungs tractaten saumbig, und
hinterlich wäre, widerumb auf
die bahn gebracht, und mithin
anlaß gegeben, das man dem
ungrundt sothanen praetexts,
und wie scheinen thäte, alß ob
unter selbten daß werckh nur
in die weithe gespillet, und ela-
ziret werden wolte, zu zeugen
bemüssiget worden. Mit bey-
fügung, daß man unseren
bottschafter an der Porthen die
impracticabilitet des vor-
schlags genugsamb zu erkhenen
gegeben hatte, ist er entlich
still worden, und selbst dar-
auf gefallen, das, wo mann
daß erstere nit abwartten
zu khönnen vermeinte, kein
anderes mittel übrig wäre,
alß die erledigung der ge-
fangenen nach dem innhalt
des fridens instrumenti ent-
weder durch außwexlung
oder durch lössgeldt zu be-
werckhstelligen. Und
[32r]
disemnach, umb auß der ungewiss-
heit zu khomben, auch wenigst einige
mehrere facilität zu erledigung
der armen gefangenen an zu ge-
winnen, der in copia hiebey liegende
vergleich per modum einer er-
leütter- und erweiterung des
zwölften fridens articuli,
so favorabl alß man gekönt,
mit ihme bottschaffter× aufge-
richtet, worinen zu beobachtung
der parität du an der Porthen
ein gleichlauttendes instrumen-
tum verfertigen, und ihr so-
dan beede bey künfftiger auß-
wexlung auf denen gränzen
die originalia einander be-
händigen, biß dahin aber au-
thentische copien. Er dahir un-
seren hoff kriegs raths prae-
sidenten×
, und du an der Porthen
dem groß vezier× zue ställen,
und inmittelß dem inhalt ge-
mäß mit erlößung der ge-
fangenen beederseits forth-
fahren sollet, und du dan diß-
fallß dich hiernach zu richten
weist.
[32v]
Sonsten ist unß sehr lieb, und
angenemb zu hören gewesen, deine
zu beförderung dises christlichen
guetten werckhs biß hieher an-
gewendte so grosse müehe, und
sorge, ingleichen, daß du von
denen so villen darzwischen ge-
kombenen beschwär- und hinter-
nissen dich nit abschräckhen lassen,
biß du eine so guette anzahl
diser armen leuthe erledigt,
auch zu wasser, und landt her-
auß geschikt hast. Zu denen
ubernamb auf denen gränizen
auch benöttigten unterhalt, und
forthbringung sowohl in Siben-
bürgen×
alß zu Peterwardein×
die erforderliche anstalten be-
reits angeordnet sind.
Mit deren zu besagten Peter-
wardein×
vormahls aufgehaltenen
türckhischen gefangenen aber,
die allhiesiger bottschafter× theils
geschenkt bekhomben, und theils
umb geldt erlöset, auch auf
seine eigene unkosten mit
schüffen hinab geschikt hat, ist
leider der fehler geschehen,
[33r]
daß der jenige, so von des cardi-
nalens von Kollonitsch×
liebden zu
solcher abführung bestellet ge-
wesen, sich bey unserem hoff kriegs
rath umb die gewöhnliche päss
und befelch an die commendanten,
der ordnung, und gebühr nach
nit angemeldet gehabt, wormit
die gefangenen vor der abfahrt
dahier nit visitirt und ohne
pass von dem commendanten zu
Peterwardein× nit fort pahsiert
haben werden können. Es seindt
aber, sobaldt die nachricht deß-
halben hier eingeloffen, die
nöttige ordres alsogleich dahin
abgeschikt, und die gefangenen
ohn anständig darauf entlassen
worden. Ausser etlicher bey vor-
genombener visitation darunter
gefundenen würckliche Christen,
die man qua tales zuruckh ge-
nomben, sie auch auß zu gangener
reue die meisten selbst zuruckh
verlangt haben. So von dem
bottschafter× ebenfals nit un-
billig verkhent worden, bey
welcher beschaffenheit dan, wie
mann sich keines solch unver-
[33v]
hofften incidentis dahier nicht vor-
sehen, also in unseren vorigen gnädigsten
rescript dessentwegen auch gegen
dir keine meldung geschehen können.
Wiewohlen dem commandanten von
Peterwardein× in abwesenheit
unsers (titl) de Nehem× dich dessen
zu benachrichten gebühret hette,
so demselben hieführo in allen
derley begebenheiten zu thuen
unter einstens anbefohlen wierdt.
Und ist seithero widerumben
ein anderes schüff mit etlich und
funffzig derley erlösten Türckhen
von hiesigem bottschaffter× abge-
schickt, selbstes aber zuvor dahier
visitirt, und mit ordentlichen pass
brieffe versehen worden.
Ubrigens werden wür wegen der
verlangten cimehre, auf das die
ex subsidia charitativo der länder
darmit richtig zuegehalten werden,
und auf alles andere, was du
mehrers angeführt, oder verlangt
hast, dich wie oben erwehnt, mit
nechstem zu deinem ferneren
verhalten gnädigst und außführlich
zu verbescheiden nicht ermanglen.
Verbleiben dir anbey mit etc. Wienn×,
den 27. Julii 1700.
Nachweis und Zitiervorschlag zu diesem Dokument: Siehe hier.








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