[74r]
N. 4
Leopoldt× etc.
Wür errindern unß zwar gnädigst, dir unter
andern instructions puncten des cere-
monialis halber mit gegeben zu haben, das
du in allen darauf an khommenden occa-
shionen nebst der gewöhnlichen observanz zu-
vorderist unser kay. hochheit, und dann die
von alter zeith hergebrachte in neulichen
fridens schluß widerumben außgedrungene
parität pro norma halten. Und zu mehrer
gewißheit des türckhischer seits gleich schuldigen
erfolges mit dem von der ottomanischen Porten
herauf khommenden gross bottschaffter× wegen
des einzuges, und anderen curialien, wie
es beederseits zu beobachten verlangt wird,
dich bey bevorstehender außwexlung eigens
disses unterreden, und vergleichen, auch umb
das mann sich alhier darnach richten könne,
daß resultatum mit einen exprehsen un-
verlängt anhero gehorsamst berichten sollest.
Nachdeme aber inmittelst bey weitherer über-
legung, was hiebevor mit deme anno 1665
an unserm hoff gewesten türckhischen groß bottschaffter×
in einen und andern für ohnverhoffte diffi-
culteten, und widerwertigkheitten sich
eraignet haben, und in betrachtung, das solchem-
nach auch übermessige praecaution mit
[74v]
denen Türckhen zu gebrauchen nit schaden könne, mann
nit allein zu besserer scheinheit dienlich, sondern
zu gleich für eine sonderbahre notturfft erachtet
hat, dich über obangezogene generalia ferners
dahin zu instruiren, das bey jezt vermelter deiner
außwexlung du nachfolgendt particularia den
empfang, und einzug betreffend und was sonsten
in conformitet, das zu solchem ende hiebey in
abschrifft mit khombenden ceremonialis mehrers
nöttig sein mag, mit beruhrten türckhischen
bottschaffter×
verabröden, vest stellen, und durch
einem zuelänglichen revers zuversichern,
dir angelegen sein lassen sollest.
Alß beschihe ein solches hiermit und würdest
du erstlich wegen der fliegenden fahnen, und
klingenden spiles ungeachtet der mediatorn
die hierüber gegebenen schrifftlichen ver-
tröstung die sach mit ihme türckhischen bottschaffter×
selbst auf der gräniz in genugsambe sicher-
heit zu bringen trachten, damit deren keines
bey deinen einzug in Constantinopel× dir etwa
difficultiret werden möge. Jemahlen
ex ante actis dir nit unbekhandt, wie
der lezt von der Porten hier gewesene gross
bottschaffter×
das ein- und andere dem
graffen Leslie× damahls an türckhischen höffe
ebenmässig erlaubt werden solle, versprochen
[75r]
und seines orths zu recommendiren, sich zwar
erbotten keines weegs aber versicheren wollen.
Und mann dannenhero selbiges mahl sich dahier allein
bonae fide umb den einzug nit gar zu lang zu
verschieben, doch aber auch mit protestation, daß
solches nimmermehr einige consequens nach sich
ziehen könne, hierzue eingelassen habe. Zu dem
wirdt auch die anzahl der fahnen, die ein jeder
bottschaffter bey seinen einzug flichen lassen solle,
nit zu vergessen sein. Auß ursachen, das eben
damahls der türckhische bottschaffter× anfänglich nur
von zwey fahnen gemeldet, wie es aber zum
einzug gekhomben, sich deren fünfe hat vor-
tragen lassen.
Andertens findet sich, das auch mehr gedachter
vormahliger türckhischer bottschaffter× unser truck-
säss und cavallerie, so mit unseren obristen
hoffmarschalch ihme zu empfangen gekhomben
sein, nit wie sich es gehört hinter ihme raitten,
auch folgendts, wie er zur audienz abge-
holt worden, unseren ihme zugegebenen com-
mihsarium mit sich im wagen nit fort fahren
lassen wollen, da es doch die ordnung alßo
mit sich bringet. Und solches einig zu grösserer
ehre und decoro des bottschaffters× angesehen
gewesen, worüber dann der jezt herauf
kombende das er dißfals die ihme bezeugende
[75v]
ehre nach dem gewöhnlichen stylo unsers hoffes, wie
es auch vorhin allzeith gebräuchig geweßen,
empfangen, und sich demselben allerdings be-
quemben wolle, vor die unter einstens ca-
pace zu machen sein wirdt. So dann würdest du
drittens wegen der hand, welche offt ersagt ehe-
mahliger gross gesandter×
in sein eigenen zimmer
wider alle gebühr, unsern hoffmarschahlen nit
habe geben wollen, deme neu ankhommenden
bottschaffter× mit gezimlichen remonstrationen
zu erkhenen geben, wie solches ein bey allen höffen
durchgehender brauch seye, daß die bottschaffter
in ihren hauß den jenigen, der sie zu em-
pfangen geschikht wirdt, die ober handt
lassen. Und danenhero dich bemüehen, die
sach dahin zurichten, das er gleichfalls unserm
hoffmarschalch (wie diser bey dem empfang
und gräniz einzug) die handt geben wirdt,
ihme in seinen wohnhaus und zimmer hin-
widerumb die hand ohnwaigerlich lassen
thue.
Solte aber derselbe wider bessers ver-
hoffen auf deines nachdruckhsambe persua-
tiones sich ein- alß andern weege hier-
zue nicht verstehen wollen, so wüeßte
dargegen mit dem türckhischen commihsario,
welcher dich einzuhollen, und zu bewill-
[76r]
komben geschükht wirdt, es auf gleiche weiß
zu halten, praetendiren, und folgendts auch
disem die handt in deinen hauß keines weegs
gestatten können. Wessen du nun so wohl über
jezt erwehnte drey puncta alß andere
mehrers die zu beobachtung beederseits gleich
beehrungen und tractaments nach oben-
geführter ceremonial oder sonst abzu-
handlen nöttig, und dir beyfallen mögten
mit öffters angeregten türckhischen bottschaffter×
vermittels gepflogene abrede, dich ver-
gleichen, und mit dienlichen reversalibus
die sichere beobachtung vest gestellet haben
würdest. Darüber wollen wür umb
auch dahier das gleiche dargegen anzu-
ordnen, von dir eingangs erwehnter
massen mit eigenen courier die ungesaumbte
nachricht gewertig sein, annebens dich
zu gleich nochmahlen gnädigst erinneret haben,
daß du über das völlige ceremoniale, und
alles, waß zeith wehrend deiner gross
gesandschafft darinnen vorgeht, ein ordent-
liches diarium halten, und bey deiner
künfftig, ob Gott will, glaublichen zu-
ruckh kunfft unß darvon eine außfuhrliche
[76v]
schrifftliche relation getrösten abstatten
sollest, die wür ubrigens dir mit kay. etc.
Wienn×, den 10. Novembris 1699.
An
gross bottschaffter graff
zu Öttingen×
etc.
[]
10. Novembris 1699.

Copia.
Nachweis und Zitiervorschlag zu diesem Dokument: Siehe hier.