<rdf:RDF xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#" xmlns:rdfs="http://www.w3.org/2000/01/rdf-schema#" xmlns:owl="http://www.w3.org/2002/07/owl#" xmlns:skos="https://gams.uni-graz.at/skos/scheme/o:oth/#" xmlns:t="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/" xmlns:dcterms="http://purl.org/dc/terms/" xmlns:gams="https://gams.uni-graz.at/o:gams-ontology#" xmlns:qhod="https://gams.uni-graz.at/o:qhod.ontology#"><qhod:Source rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027"><gams:isMemberOfCollection rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/context:owip" /><qhod:subProject xml:lang="de">Die Großbotschaften Wolfgang IV. zu Oettingen-Wallersteins und Elçi İbrahim Paşas (1699–1701)</qhod:subProject><qhod:title xml:lang="de">Reskript Kaiser Leopolds I. an Wolfgang IV. zu Oettingen-Wallerstein, Wien, 27. Oktober 1699</qhod:title><qhod:title xml:lang="en">Rescript of emperor Leopold I for Wolfgang IV zu Oettingen-Wallerstein, Vienna, October 27, 1699</qhod:title><qhod:title xml:lang="tr" /><qhod:creator>Wolfgang IV. Oettingen-Wallerstein</qhod:creator><qhod:language>de</qhod:language><qhod:date /><qhod:type xml:lang="en">instruction</qhod:type><qhod:type xml:lang="de">Befehl</qhod:type></qhod:Source><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.1"><gams:text>N. 1 Leopold etc. (Titl) Waß auf unseres obristens und zu der türkischen grainz- scheidung bevollmächtigten commihsarius conte Marsigli mit letzteren exprehsen eingelangtes gehorsamstes, dier noch vor deiner abraiß in copiam zuegestelltes vom 12. huius, auch seithero unterm 16. deto nachgekhommenes hiebeyligendes berichtschreiben wür in dem annoch strittigen croatischen grainz weßen ferner gnedigst resolviret, und ihme Marsigli auf zu tragen, für unseren dienst befunden haben. Sol- ches wirdet dier in beykommenden abschrifften unseres von heutigen dato an denselben hierüber erlassenden gnedigsten rescripts zu deiner nach- richt, und weiteren direction hiermit communiciret. Und zumahlen um dier auf anzeig der mediatoren mit dem bahsa von Bosnien dißfals ange- stelte handlung auß der ursachen fruchtloß ab- geloffen, daß besagter bahsa keinen genugsamen gewalt zu verwexlung, demolir- oder abtret- tung jeniges plazes, auf denen grainzen zu ha- ben, noch einiges arbitrium in denen streittigen puncten nehmen zu khönnen, vorgegeben, und deme zu folge sich in nichts verfängliches einlassen wollen. Ingleichen auch der effendi alß mit ihme der obrist Marsigli die interrumpirte lineam über das gebürge von Plehsinizza, und hinter der Corana forth zu führen verlangt, un- geachtet er, das von denen türkischen grainzen bey dem pahs Luberdenik an dem in der mappa bemerkhten orth, über die pro termino verac-</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.2"><gams:text>cordirte höhe des gebürgs, umb eine halbe stundt zu weith hinein, wo der pahs in die Licca und Corbania gar zu offen stunde, zu besagter landen höchsten schaden, gefahr, undt unsicherheit formirete ganz unbefuegt, undt unbilliges begehren. Selbst erkhennet, gleichwohlen aber endtlich nichts darinnen für sich thuen zu khönnen, noch mit benötigter voll- macht dißfals versehen zu sein, frey herauß bestan- den hat. Mithin, da weder einer noch der andere der erfordernus nach gevollmächtiget zu sein, be- khennen wollen, ermelter obrister Marsigli eine weille über nichts zu vorgehabten intent beförderliches außrichten können, biß auf die vermög lezteren erhaltene etwas bessere hofnung er mit ihme effendi, die noch unaußgemachte lineam zu vollenden (darvon der succehs zu gewarten stehet) aufs neue zu reahsumiren einiger massen in standt gesezt worden, sondern auf solche weiß, man greiffe es an, wie man wolle, nimmermehr in sachen forthzukommen sein wirdt. So erachten wür derohalben höchstnötig zu sein, daß du nit allein bey deiner ankhunfft an der Porten denen türkischen ministris in unseren nahmben, sondern auch in antecehsum zu gewinnung der zeith durch die mediatores (denen du deshalben zuschreiben kanst) per modum gravaminis beschwärlich, und bewöglich vorstellen sollest, wie daß nach so vielen bißherigen von der Porten</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.3"><gams:text>gethanen sincerationen des so heilig zu exequieren verlangenden fridens, es gleichwohlen noch immer forth an der realität erwinde, undt in effectu so- wohl denen vielfältigen contestationen, als dem fridens instrumento selbst beständig, und schnur gerad zu wider, in deme gehandlet werde, daß die bey- legung obberührter granitz difficulteten, welche wegen beederseits granitzer offt gegeneinander streittender informationen nicht wohl von ferne in- diciret werden khönnen, undt nothwendig in loco der billigkeit nach, abgethan werden müessen. Weder der effendi, noch bahsa von Bohsnien, noch jemand anderer mit genug- samber voll- macht instruirt zu sein, bekhennen wolle, undt ein folglich nit zu begreiffen seye, wie man eines theils den friden dem vorgeben nach, durch die gränitz scheidung, auff zu stellen ge- sinnet seyn könne. Da man andern theils das instrumentum, nehmblich die vollmacht (ohne deren es nit geschehen kann) denen grainz com- mihsarium entziehen, oder auf eine weiß, daß sie nichts für sich zu thuen vermögen, undt mithin die commihsion viel zeit aufgehalten werden könte, beschrenckhen thuet. Welchem ungleichen verfahren dann abzuhelfen, undt die zu beruhigung beederseits unterthanen, auch vollkommene fridens execution einig ab- zihlende heilsambe, und höchstnothwendige grainz scheidung in besseren und richtigen gang zu bringen,</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.4"><gams:text>du soforthen mit nachtrukh, haubtsächlich dahin dich zu bemüehen, und zu insistieren haben würdest, auf daß vor allem denen türkhischen grainz com- mihsarien, und da man das werkh disen allein nit überlassen will, zugleich denen grainz bas- sen und commendanten, nit weniger auch dem an unsern hoff herauf khommenden türkischen bottschaffter genugsambe vollmacht und instruction sowohl die bißherige, als etwo noch weiters entstehende granitz streittigkeiten nach denen fridens articuln zu vergleichen, zu vergleichen von der Porten erthailt, und zuegeschikt. Anbey auch das decoro insoweith erhalten werde, das es nit scheinen thue, als ob man alle difficultäten privative allain nach der Porten zihen lassen, undt derselbem gleich- samb nachgehen wolle, sondern wür auch da- hier, zumahlen die anligen, und interehsen beederseits in effectu gleich seindt, mit dem anwesenden türkischen bottschaffter an un- serm hofe, dißfals die notthurfften eben- mässig tractiren können. Sonsten ist dier auß denen bißherigen relationen, und beygefüegten landt carten des obristen Marsigli sowohl, alß unseren darauf erlassenen rescripten sattsamb bekhandt. In wembe ein- oder an- dere difficultät aigentlich bestehe, und zeiget die heute an besagten obristen wieder abgehende</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.5"><gams:text>expedition, waß bey solchen umbständen, da selb- ter auß obigen ursachen zu vorgehabten ver- gleich nit gelangen khönnen. Wür ihme wegen neu Novi, und dessen territorii, dan des unbe- fuegten begehrens der Türkhen, bey dem pahs Lubardenik auf dem gebürg Plehsonizza, wie auch wegen des territorii disseits der Corana und andern mehrers in utrumque casum, da er un- sere convenienz erhalten, oder auch nit erhalten kann, gnädigst anbefehlen. Nehmblichen was er mit dem effendi an der übrigen linea aus- machen kann, solches durch ein authentisches grä- inz-instrumentum in sicherheit zustellen, undt waß er wegen türkhischer seits ermanglender vollmacht, oder aber unserer landen allzu schädlich undt gefährlicher zuemuttungen halber nit eingehen kann, ebenfalß in ein beson- ders schrifftlich documentum zu verfassen, undt diß letztere an beede kay. höfe zu remittieren, wormit das jenige, was bis da- hero verglichen worden, khünfftighin nit etwa widerumb in zweiffel, oder gar zurukh gezogen werden möge. Nach dessen bewerkhstel- ligung so dann er Marsigli sich weiter der orthen mit der commihsion nit aufhalten, sondern der evacuation, und demolitionen halber, ausser waß ihm vorhin wegen der schantzen,</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.6"><gams:text>zu Brodt, undt Doboy, in gewissen supposito aufge- tragen worden, alles in statu quo lassen, und nach dem Temisvarer Banat seinen rukhmarsch be- schleunugen solle. Die haubt rationes, undt fundamenta, worauf unsere praetensiones beruehen, und warumben wür von neu Novi, und hinter selbigen platz gelegenen territorio, auch von der ersteren linea bey dem pahs Lubaridenik keines weegs abzuweichen beschlossen haben, seindt dier auß bißherigen actis vorhin bewußt, auch an sich selbst sowohl vermög des darvor militirenden fundamenti, alß instrumento pacis dermassen unwidertreiblich, daß wür keinen zweiffel trafen, wann die selbste mit dier beywohnender dexterität, und gueten manier, denen Türkhen beybringen, undt von ihnen capiren machen würdest, sie die für unß so hell am tag ligende rechten (gleich von dem bahsa von Bosnien, undt effendi ge- schehen) selbst erkhennen, undt mithin dier die gelegenheit geben werden, das jenige, was bis anhero auß widdrigen impehsionen undt berichten, beeden höfen soviel ver- drießlichkeit verursacht, undt die fridens</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.7"><gams:text>execution verhindert hat, auf einmahl auß dem weeg zu raumben. Worbey wür dich jedoch gnädigst erinnert haben wol- len, daß du in obangeregter graniz differentien undt deren beylegung dier kein anderes arbitrium nahmben, noch dich in einen tractat, oder ver- gleich auf andrer weiß, oder weither einlassen wollest, alß was dier unsrer bißherige in sachen geschöpfte gnedigste resolutiones vorschrei- ben, welche in allweeg pro norma zu halten. In andern sachen, undt punctis aber, worü- ber noch nichts positives von unß resolviert worden, die negotiation zwar in generalibus nach denen fridens articuln, undt unserer höchsten convenienz austellen, doch aber zu kheinen verfänglichen schluß nit schreit- ten, sondern zuvor die umbständt anhero berichten, undt unseren gnädigsten befelch darüber einholen sollest. Damit es dier so dann auch an benöthigter special information über daß granitz wesen nit ermanglen möge, seindt wür nach des Marsigli gethanen vorschlag, gnädigst gesinnet, den ober ingenieur Hollstain, so von allen den augenschein eingenommenen, undt</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.8"><gams:text>guette wissenschafft hat, dier gleichfalß hinnach zuschicken, auf daß du dich seiner zu unsern diensten nutzlich gebrauchen mögest. Wie- wohlen vermeint wirdt, daß es darmit noch etwas wenig anstehen khönne. In deme man glaubt, daß ehe du zu Constantinopel er- reichest, und in einem standt daselbst zu ne- gotieren seyest, der obrist Marsigli in- mittels in dem temisvarer district, wohl einen guten theill seiner commihsion ver- richten, undt da villeicht der orthen, wie besorgt wirdt, noch einige andrer difficul- täten sich eraigneten. Der Hollstein zu- gleich deren gründlichen bericht mitbringen undt alßo mit desto vollkommener undt zum ganzen werkh ledigernöthigen gnug- samen information umbso mehrers gefaster zu dier expediret werden khönte. Undt dises ist, was in dem grainz weesen auch conformitet des jenigen, so an den Marsigli rescribirt wirdt, dier unter ainstens gnädigst anzufügen für nötig gehalten worden. Wor- nechst wür im übrigen darzur geherigen puncten und motiven, welche umb</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.9"><gams:text>verhüetung grösserer weithweitlaüffigkeit willen dahir nit wiederholt werden, und dier ohne daß in fruher gedächtnus von denen conferentien unentfallen sein, dich auf die mitgegebene acta und beylagen ver- weisen wollen. Undt schließlichen in er- warthung, wie deine reyß biß anhero abgeloffen, und wie baldt die außwechßlung vorgenommen werden solle. Dier mit kay. gnaden wohlgewogen verbleiben.</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text><qhod:Text rdf:about="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027#ab.10"><gams:text>An den kay. großbottschaffter nach Constantinopel graffen von Öttingen.</gams:text><qhod:isPartOf rdf:resource="https://gams.uni-graz.at/o:owip.in.hbg.16991027" /></qhod:Text></rdf:RDF>