Zitiervorschlag: Anonymus (Hrsg.): "II.", in: Leipziger Spectateur, Vol.3\002 (1723), S. 107-118, ediert in: Ertler, Klaus-Dieter / Doms, Misia Sophia / Hahne, Nina (Hrsg.): Die "Spectators" im internationalen Kontext. Digitale Edition, Graz 2011- . hdl.handle.net/11471/513.20.2547 [aufgerufen am: ].


Ebene 1►

II.

Zitat/Motto► ‒ Immo id genus est hominum pessimum
In denegando modo queis pudor est paullulum
Post ubi jam tempus est promissa perfici,
Tum coacti necessario se aperiunt & timent
Et tamen res cogit eos denegare
. ◀Zitat/Motto

Terent. Andr. Act. 4. Sc. 1.

Zitat/Motto► Der ist gewiß von schlimmer Art,
Wer erst aus Scham die Wahrheit spart,
Wann ihn des bittenden erhitzte Sehnsucht drücket:
Und endlich wann er ihn mit Hoffnung hat erquicket,
[108] Gezwungen sich entdeckt, und spricht:
Jch wolte wohl, doch kan ich nicht.
◀Zitat/Motto

Ebene 2► STeckt nach dem Ausspruch Syrachs zwischen denen Käuffern und Verkäuffern die Sünde, wie ein Nagel in der Wand, so düncket mich daß sie zwischen dem, der etwas bittet, und dem von welchen etwas gebeten wird, eben also anzutreffen sey. Man kan diese Handlung auf zweyerley Weise ansehen, einmahl nach den Reguln der Gerechtigkeit, und dann nach den Reguln der Klugheit. Jene sind viel wichtiger als diese, dann diese müssen sich nach jenen richten, allein wieder jene verstöst man viel eher, als wieder diese. Man kan ferner dabey sehen auf diejenigen welche etwas bitten, zum andern, auf diejenigen, von denen man etwas bittet, und endlich auf die Sache welche zwischen beyden abgehandelt wird. Was die Reguln der Klugheit hierbey anbetrifft, so will ich von selbigen vorjetzo eben nichts erwehnen, da Gracian in seinem Oracul in der Cent. I. Maxim. 70. und Herr . Müller in denen gelehrten Anmerckungen darüber, mich dieser Arbeit zum Theil überheben. Nach den Reguln der Gerechtigkeit muß man zuförderst seine Betrachtung auf die Sache, welche gebeten wird, richten, dann nach Beschaffenheit derselben reguliren sich die Schuldigkeiten, des bittenden so wohl als des Gebetenen. Die Sache kan entweder vernünfftig, oder boßhafftig, oder eitel seyn. Eine vernünfftige Bitte hat allezeit die Ehre GOttes, oder den Nutzen der menschlichen Gesellschafft und un-[109]sers Nächsten, oder unsern eigenen wohlerlaubten Nutzen zum Endzweck. Was der Ehre GOttes, unsers Nächsten und der menschlichen Gesellschafft, auch uns selbst geistlicher Weise zuträglich sey, solches muß, nach dem geoffenbahreten Worte GOttes und der reinen Gottes-Gelahrtheit, nach der orthodoxen Theologie untersuchet werden, und wenn man befindet, daß eine Bitte nach dieser Richtschnur richtig ist, so muß selbige alsofort zugestanden werden. Was den leiblichen und bürgerlichen Nutzen, unser selbst, unsers Nächsten und überhaupt der menschlichen Gesellschafft befördert, muß man an die Norm des Rechts der Natur und der Bürgerlichen Rechte halten. Kommt eine Bitte dieser Art zum Vorschein, die nemlich mit ietzt-benannten Normen überein kommt, da muß sie ohnstreitig ebenfalls bey allen und jeden Statt finden. Hingegen boßhafftige Bitten, welche wider die Ehre GOttes, den Nutzen des Nechsten und unsere eigene Wohlfarth streiten, müssen ohne Verzug und Wiederreden abgeschlagen werden. Bey denen Bitten welche eitel sind, das ist welche nicht mit der Richtschnur unsers Thun und Lassens mit der Theologie, mit dem Recht der Natur, und mit denen wohlgegründeten Bürgerlichen Rechten übereinkommen, aber auch nicht wieder dieselbe streiten, und also nicht vernünfftig, aber auch nicht unvernünfftig und boßhafftig sind, haben wir völlige Freyheit zu thun und zu lassen, was uns gefällig. Denn da GOtt von Mittel-Dingen kein Recht gegeben, so sind [110] wir nicht schuldig, die auf Mittel-Dinge gegründete Bitten abzuschlagen, oder anzunehmen, sondern wir können uns dabey verhalten, wie wir wollen. Diese dreyerley Arten von Bitten unterscheiden sich auch darinn von einander: Bey denen erstern Beyden darff ich nicht deliberiren: Ob ich, z. E. die vernünfftigen zugestehen, oder die boßhafftigen abschlagen wolle, sondern jene müssen ohne Bedencken zugestanden, und diese hingegen abgeschlagen werden. Bloß allein wegen der Art und Weise, wie ich selbige zugestehe, oder abschlage, muß ich die Reguln der Klugheit zu rathe nehmen. Bey der dritten Art der Bitten, welche nemlich eitel sind, kan ich nicht allein die Reguln der Klugheit bey der Bitte selbst, sondern auch bey der Art und Weise, wie sie müssen zugestanden, oder abgeschlagen werden, als eine Richtschnur ansehen, und diese müssen mir den Ausschlag geben, ob und wie ich selbige zugestehen, oder abschlagen könne. Z. E. Joseph konte mit recht dem Weibe Potiphars ihre Bitte abschlagen; denn sie war gottloß und unvernünfftig, und es war ihm nicht erlaubt, deswegen erstlich eine lange Uberlegung anzustellen. Hingegen konte David der Abigail ihre Bitte nicht versagen; denn sie war höchst vernünfftig, und hätte er wider ihre Bitte gehandelt, so würde er Blut-Schulden auf sich geladen haben, wie er selbst gestehen muste. Allein Naboth konte nach meinem wenigen Bedüncken, noch deliberiren, ob er dem Ahab seinen Weinberg abtreten könne, oder nicht, denn das war ein Mittel-Ding ob er seiner [111] Väter Weinberg besessen, oder ob Ahab daraus einen Kohl-Garten gemacht hätte. Woferne ihn Ahab, wie er versprochen, hätte einen bessern gegeben, so hätte er sich noch besser als seine Väter dabey befinden, und sich einbilden können, es sey seiner Väter Weinberg der sich um ein merckliches verbessert habe. Doch entschuldiget dieses deswegen die nachfolgende Ungerechtigkeit der Jesabel keinesweges. Wären nun alle Menschen vernünfftig, so dürffte man nur bloß nach denen Reguln der Gerechtigkeit hierbey verfahren und die vernünfftigen Bitten zugestehen, die gottlosen aber abschlagen, allein da dieses nicht ist, so muß man auch bey den zu gestehen und abschlagen, seine Gedancken auf die Art und Weise richten, wie man selbige zugestehen oder abschlagen möge. Damit man nun hierinn den Reguln der Gerechtigkeit nicht zu nahe trete, so muß man die Person des Bittenden und desjenigen, der uns um etwas ersuchet, in genaue Uberlegung ziehen. Der da bittet ist entweder vernünfftig, oder unvernünfftig. Jenem kan ich so fort rund heraus nach den Reguln der Gerechtigkeit in seinem Bitten begegnen; ich nenne aber diejenigen vernünfftig in weitläufftigem Verstande, welche nur einigermassen vermögend sind, meine Gründe anzunehmen, die ich ihnen ohne viel Wesens zu machen eröffnen kan. Denen Unvernünfftigen muß ich auf eine solche Art begegnen, daß ich dadurch die Reguln der honneteté nicht verletze, und mich selbst oder andere nicht beunruhige, noch der menschlichen Gesellschafft einigen Schaden zufü-[112]ge. Also wann mich ein voller Mensch bäthe ihm zu Gefallen grosse Gläser auszuleeren, so wäre dieses eine unvernünfftige Bitte; dann ich schadete meiner Gesundheit, und nutzete meinen Nächsten nicht, diese müste ich ihm abschlagen. Weil er aber unvernünfftig ist, so müste ich ihm seine Bitte nicht gleich abschlagen, sonst bekäme ich Händel und grosse Ungelegenheit mit ihm, sondern ich müste alle meine Klugheit zusammen nehmen, sie ihm auf eine solche Weise abzuschlagen, welche ihn mit guter Manier von mir brächte. Wenn mich hingegen iemand ersuchet a l’ombre mit ihm zu spielen, ich hätte aber nöthigere Geschäffte, die ich darüber versäumen müste, so wäre dieses zwar eine unvernünfftige Bitte, allein weil doch der Bittende nicht gantz unvernünfftig ist, zumahl da er meine Umstände nicht weiß, so könte ich ihm seine Bitte mit guten Fug abschlagen aber gleich dabey auch die Ursach eröffnen, und ich würde malhonnet handeln, wenn ich ihm Hoffnung machte, und etwas verspräche, daß ich doch nicht halten könte, und wohl gar hinterrücks spräche: Denckt doch! der Kerl will, ich soll a l’ombre mit ihm spielen, als wann ich sonst nichts nöthigers zu thun hätte? Zuweilen ist eine Bitte höchst vernünfftig, aber sie ist natürlicher Weise unmöglich, da muß ich zwar selbige dem Bittenden abschlagen, allein hat er nur einiger massen den Gebrauch seiner Vernunfft, so zeige ich ihm nach der honneteté die unmögliche Erfüllung seines Verlanges, und dieses ist viel honneter und vernünfftiger, als wann ich ihm Hoffnung mache, [113] und doch mich hernach gezwungen sehe ihm abschlägige Antwort zu geben. Also wann mich jemand ersuchte ihm zu einer Pension von 500. Rthl. zu verhelffen, ich hätte aber keine Pensions zu vergeben, ich sähe auch keine Gelegenheit, ihm dazu zu helffen, so entdeckte ich ihm mein Unvermögen, und handelte also lieber nach den Reguln der honnetete, als daß ich ihm das Maul aufsperrete, und doch hernach gestehen müste, es sey mir unmöglich, ihm zu helffen, welches ihn unglaublich beunruhigen würde. Diesemnach müssen die Worte des Gracians am angeführten Orte sehr eingeschräncket werden, wann er spricht: „Auch muß man die Leute nicht stets, und in allem, was sie nur suchen mit abschlägiger Antwort abweisen, dann dadurch würde die Dependence ihres Interesse von unsern Diensten gäntzlich aufgehoben werden. Man lasse ihnen jederzeit einen Rest von Hoffnung übrig, dadurch die Bitterkeit der abschlägigen Antwort gemässiget werden möge. Die leeren Plätze reeller Gefälligkeit fülle man aus mit angenehmer Höfligkeit, und ersetze den Mangel guter Thathen mit guten Worten & .“ Denn wenn man diese Worte nicht wohl einschrencket, so heissen sie so viel: Schmiert den Leuten das Maul, und gebt ihnen nichts drein, und scheinen offenbahr wider die honneteté zu lauffen. Es heist zwar bey den meisten die da bitten: Sie wissen nicht was sie bitten; allein deswegen bekommt niemand das Recht, ihr Gemüth mit vergeblicher Hoffnung zu beunruhigen, und also [114] wieder die Reguln der honneteté zu handeln. Hieraus erhellet, daß die Conduite dererjenigen billig zu tadeln sey, welche entweder nichts abschlagen können, oder nichts abschlagen wollen, oder alle Leute mit abschlägiger antwort abspeisen. Ebene 3► Exemplum► Venusinus ist sonst ein artiger Mensch, allein er kan niemand etwas abschlagen, weil er wollüstiges Temperaments ist, und also das Hertz nicht hat, jemand etwas zu versagen, so wirfft er sich in so viel verdrießliche Händel, daraus er niemahls ohne Schaden und Prostitution sich auswickeln kan. Seine Maitresse überredet ihn, mit ihr zum Fenster heraus zu sehen, spatzieren zu fahren, ihr zu gefallen ein Band forn in der Weste, oder im Degen zu tragen, er thut es, darüber wird er so ridicul, daß man bald mit Fingern auf ihn weiset. Sein lieber Dutz-Bruder bittet ihn zu schmaussen, in die Bordelle zu gehn, die Häscher heraus zu fodern, und dergleichen, darüber geräth er in depensen und in das gröste Unglück. Prudentius hingegen will niemand etwas abschlagen, er hat bey allen seine geheime Absichten, da er vermeint, es sey der Klugheit gemäß, niemand etwas abzuschlagen, also sperret er allen Leuten, die bey ihn etwas suchen, das Maul mit vergeblicher Hoffnung auf und diese, wann er ihnen endlich abschlägige Antwort geben muß, werden alle seine Feinde, welche ihn als einen falschen, hönischen und betrüglichen Mann ansehen und überall blamiren, also handelt er in der That wider die Klugheit, welche er doch am besten zu beobachten gedencket. Harpax hingegen, schlägt allen ihre Bitte mit einer verdrießlichen Art ab, [115] und wann er nun schon nachgehends ihre Bitte, nach vielem Rennen und lauffen erhöret, so stifftet er sich doch auf keinerley Weise bey keinen grossen Vortheil. Dann denen er frisch weg abschlägige Antwort gegeben, und dabey ohne viel reflexion zu machen verblieben, die sehen ihn als einen ungeschliffenen und lieblosen Menschen an, und welche durch vieles Bitten etwas bey ihm erhalten, die eignen ihnen alles zu, und werden ihm doch gram. Denn sie sehen die Erhörung ihrer Bitte als einen Lohn ihrer Bemühung, nicht aber als eine Würckung seiner Wohlgewogenheit an. Manchem Menschen erzeigte man den grösten Dienst und Wohlthat, wenn man ihm mit gehöriger Manier seine unvernünfftige Bitte abschlüge, und handelte also mit ihm nach den Reguln der honneteté. Hasæus wolte gerne eine Pfarre haben, ohngeachtet er sich besser auf das Theatrum zum Harlequin, als auf die Cantzel schickt, also läufft er bald denen Patronis die Thür-Schwellen weg, daß sie ihm dazu helffen sollen. Diese sehen seine Thorheit und daß seine Bitte unvernünfftig ist, allein sie machen ihm immer vergebliche Hoffnung und ergötzen sich daran daß sie ihn bey der Nase herum führen. Darüber ist er bey nahe grau worden, und wird noch in der grösten Miserie sterben müssen. Wäre es nicht der honneteté gemäß gewesen, daß man ihm fürgestellet, er schicke sich nicht zu einem geistlichen Beißdieschaff, und hätte man nicht nach den Reguln der Gerechtigkeit gehandelt, wann man ihm aufrichtig und wohlmeynend zu einer andern Lebens-Art [116] gerathen. Sutorius denckt da werde er seinen Himmel finden, wann er bey einem reichen Herrn, Hofmeister werden könne; Allein seine gröste Merite ist, daß er eine Predigt machen kan, und die Wirths-Häuser von hier bis Paris einmahl besehen, im übrigen versteht er weder Sprachen, noch Philosophie, noch Mathematic, noch Jura, noch was zur Conduite erfodert wird, hat auch nicht das geringste Exterieur. Gewiß da thäte ein vernünfftiger Mann, den er ersuchet, ihm behülfflich zu seyn, ihm den grösten Dienst, wann er ihm seine Bitte abschlüge, und ihm riethe, er möchte entweder, wann es möglich, ersetzen was ihm fehlet, oder seine Gedancken auf etwas anders richten. ◀Exemplum ◀Ebene 3 Endlich so kräncket einen honnetten Menschen nichts mehr, als wann ihn jemand mit dem Wind leerer Hoffnung speiset, auch wohl gar seine Absichten und den verhofften Nutzen durchs Vergrösserungs Glaß betrachten lässet, und doch hernach ihm entweder seine Bitte abschläget, oder an statt des gehofften Elephantens ihn mit einer Mauß regaliret. Und ich würde diejenigen alle mein Lebtage für malhonnete Betrüger halten, welche mir meine Bitte, die ich vielleicht irrig für vernünfftig oder möglich hielte, ohngeachtet solches wohl nicht seyn möchte, nicht rund und dürre weg abschlügen. Es müssen aber diejenigen, welche etwas bey andern suchen, niemahls die Reguln der Gerechtigkeit und honneteté verletzen, so wohl was die Sache anbetrifft, darum sie bitten, als auch die Art und Weise, wie sie darum bitten. Gewiß, es ist unglaublich, wie es einen ehrlichen Mann beruhige, [117] wenn er uns zumahl lieb hat, und wir kommen mit ungereimten Bitten bey ihm aufgezogen, da man dann gar sehr wider die Reguln der honneteté verstöst. Ein solcher Mann, der viel Anlauffens hat, und der Wuth seiner Clienten, so zu reden, recht exponiret ist, mag wohl ein geplagter Mann seyn, und es ist auch in diesem Stück unter andern auch ein geringer Mensch glücklicher und geruhiger, als ein vornehmer, den Merite und Glück etwas hoch gesetzet haben. Je höher es iemand heut zu Tage bringet, je mehr Clienten bekömmt er, und ie mehr Anlauffens, darunter nothwendig viel unvernünfftige seyn müssen. Zwar bedeckt ihn zugleich sein Caracter, daß er behertzter im Abschlagen und Zugestehen seyn darff; allein es kan doch dieses nicht ohne hefftige Unruhe in seinem Gemüthe abgehen, da er bald die Boßheit und Rache des Unvernünfftigen, bald die Liebe des Vernünfftigen, bald seine eigene Wohlfarth in Erwegung ziehen muß. Da solten doch Leute, die etwas zu suchen haben, zuvor überlegen, was und wie sie um etwas bitten solten, damit sie nicht zur Ungebühr anderer Leute Gemüths-Ruhe stöhreten. Dabey würden sie wohl thun, wann sie ihnen fürstelleten zum Voraus, daß sie etwas erhalten aber vielleicht auch wohl nicht erhalten könten, und also gleich auf beyde Fälle sich gefast machen. Bekämen sie abschlägige Antwort, so solten sie sich bemühen, die Ursache derselben wohl zu überlegen, und nicht so gleich eine hämische Feindschafft, wider ihm fassen, und es ihm wieder zu vergelten suchen. Erhielten sie, was sie suchen, so solten sie nicht so küh-[118]ne werden, immer mehr zu prætendiren, sondern einmahl sich begnügen lassen, und mit Bitten innehalten. Wie man letzlich sich bey denen Bitten, so sich auf Eitelkeit gründen, aufzuführen, und was die eigentliche Art und Weise betrifft, wie man etwas bitten und denen bittenden begegnen können, solches verspare bis auf eine bequemere Gelegenheit. ◀Ebene 2 ◀Ebene 1