Kongreß des Syndikats
Kommentar
Ein Syndikat ist eine Form des Kartells, genauer »der Zusammenschluss von Unternehmen der gleichen Produktions- oder Handelsstufe, die sich vertraglich verpflichten, durch gemeinsame zentrale, rechtlich selbstständige Einkaufs- oder Verkaufseinrichtungen die Beschaffung von Rohstoffen oder Waren oder den Absatz ihrer Erzeugnisse wirtschaftlicher zu gestalten. [...] Nach dem Kartellgesetz sind Syndikate grundsätzlich unzulässig.« (Pollert 2016, 90) Kofler verwendet den Begriff pejorativ, als Verweis auf eine Verschwörung, auf den geheimen Zusammenschluss von Drahtziehern der Macht. In romanischsprachigen Ländern bezog sich ,Syndikat‘ allerdings ursprünglich auf eine gewerkschaftliche Organisation, die auch Grundlage des Anarchosyndikalismus ist.
Textausschnitte
Konsens, Konzerne , Werk 5, S. 312[...] dunkel, dann wieder Licht auf 3 3: – und dann, schließlich, der Kongreß des Syndikats … Licht auf 1 1: Ein Kongreß der Superlative – [...]
Kongreß des Syndikats. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.4947, 2022-09.

