PROZESS gegen wagenbach

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Kommentar

Gegen Klaus Wagenbach wurde vier Prozesse angestrebt bzw. geführt: der erste 1974 wegen der Bezeichnung »Mord« für die Tötung von Benno Ohnesorg und Georg von Rauch durch die Polizei (Klage abgewiesen); der zweite wegen der Veröffentlichung Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa (1971) des Kollektiv RAF (acht Monate bedingte Haftstrafe); der dritte, ebenfalls 1974, wegen der Veröffentlichung des Roter Kalenders für Lehrlinge und Schüler (vier Monate bedingte Haftstrafe, Verfahrenskosten); schließlich der von Kofler beobachtete Prozess 1975, die Revision in Sachen ›Mord‹, die der Berliner Polizeipräsident angestrengt hatte (Wagenbach 1989, 106). Der Prozess lief seit Mitte Jänner 1975 am Kriminalgericht Berlin-Moabit. In dieser Revision ging es um Beleidigung des Polizeiapparats: Trotz des geringen Strafvorwurfs wurden über mehrere Prozesstage rund 30 Zeugen für die Wahrheitsfindung befragt (vgl. [red.] 1975) – Urteil: Geldstrafe und Verfahrenskosten.

Textausschnitte

berliner notizen , Werk 5, S. 72

[...] ja bekloppt!« wir wagen uns vorsichtig auf die straße. 28. februar: PROZESS gegen wagenbach , dritte große strafkammer, plädoyers. alles, was wir davon [...]


Zitiervorschlag:
PROZESS gegen wagenbach. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.4450, 2022-09.