»störung des gemeinschaftsfriedens« nach § 125 stgb, novelle

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Kommentar

In Deutschland wurde im Zuge des aufkommenden RAF-Terrorismus seit 1972 Jahre ein »Gesetz zum Schutz des Gemeinschaftsfriedens« diskutiert, 1975 kam es im Bundestag zu heftigen Debatten, vor allem die Sanktionierung der »Befürwortung« von Straftaten war umstritten. Mit dem Anfang 1976 beschlossenen Gesetz wurde die Verbreitung von den Gemeinschaftsfrieden störenden Schriften unter Strafe gestellt (vgl. Kolbe 2011, 140f.). § 125 des deutschen Strafgesetzbuches behandelt den »Landfriedensbruch«, der die Gewalttätigkeit (oder die Bedrohung mit derselben) gegen andere aus einer Menschenmenge heraus meint und der vor allem in der Nachbereitung gewalttätiger Demonstrationen zum Einsatz kommt.

Textausschnitte

Surrealismus, Werk 4, S. 81

[...] geklagten haben sich durch die teilnahme an dieser demonstration einer »störung des gemeinschaftsfriedens« nach § 125 stgb. novelle , schuldig gemacht und werden mit freiheitsentzug von jeweils sechs m [...]


Zitiervorschlag:
»störung des gemeinschaftsfriedens« nach § 125 stgb, novelle. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.4349, 2022-09.