Volksschädling

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Kommentar

In der Zeit des Aufstiegs der NSDAP bis 1933 war »Volksschädling« die Bezeichnung für »Schieber und Wucherer«. Ab 1939 war der Begriff juristisch definiert (»Volksschädlingsverordnung«), an der Spitze der Verordnung standen vier »plastische Verbrecherbilder: 1. das des Plünderers, 2. das des feigen Meintäters, 3. das des gemeingefährlichen Saboteurs, 4. das des Wirtschaftssaboteurs« (Schmitz-Berning 2000, 672). s. Eintrag ›Volksschädlings‹

Textausschnitte

Königin der Nacht, Werk 4, S. 344

[...] n Hinweis nach: Die Sängerin habe – einem gesuchten Staatsfeind, einem Volksschädling , Unterschupf gewährt ... Der Hinweisgeber muß – der Korrepetitor gew [...]

Königin der Nacht, Werk 4, S. 349

[...] – tor ... o zittre nicht, mein lieber Sohn ... ein Staatsfeind, ein – Volksschädling ... gesucht, gefährlich ... aber im Verhör, sie gibt nichts preis, d [...]

Aufstellungen, Werk 4, S. 487

[...] er ungeklärten Umständen zu Tode, wurde höchstwahrscheinlich von einem Volksschädling um die Ecke gebracht. A M 4: Aha aha, ich sehe schon klarer. Wir wer [...]


Zitiervorschlag:
Volksschädling. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.3440, 2022-09.