»Fragebogen zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses«

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Kommentar

Im Nachlass findet sich ein Formular mit der Bezeichnung „Vermögensverzeichnis § 47 Abs. 2 EO [Exekutionsordnung]“. Es dient bei einem Exekutionsantrag der gegenüber dem Gericht verpflichtenden Angabe sämtlicher „Vermögensstücke“. (11/W7/1)


„Vermögensverzeichnis nach § 47 Abs. 2 EO“, Dokument im Nachlass mit Annotierungen Koflers
Foto: Robert-Musil-Institut für Literaturforschung/ Kärntner Literaturarchiv

Textausschnitte

Am Schreibtisch, Werk 2, S. 105

[...] Vor mir, im Schein meiner Lampe, liegt das Formular; ein Fragebogen zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses [...]


Zitiervorschlag:
„Fragebogen zur Erstellung eines Vermögensverzeichnisses“. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.2284, 2019-02.