Wehrkraftzersetzung

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Kommentar

In der „Kriegssonderstrafrechtsverordnung“ (1938): wurden Strafnormen als Universalinstrumente zur Kriminalisierung von Kritik an der Aufrüstungs- und Expansionspolitik eingeführt. Sie dienten als Terrorinstrument, mit dem kritische Äußerungen mit dem Tod bedroht wurden. Zu den aufgeführten Tatbeständen gehörten Kriegsdienstverweigerung, defätistische Äußerungen und Selbstverstümmelung. (vgl. Dörner 1995, 107f.)

Textausschnitte

Hotel Mordschein, Werk 2, S. 139

[...] Die Königin der Nacht wurde ins Kulissendepot gebracht, wo ihr eine vom Inspizienten gegen sie vorgebrachte Anschuldigung eröffnet wurde, nämlich daß sie sich wiederholt über den nationalsozialistisch-visionären Gehalt der Zauberflöte, namentlich über die Lichtgestalt des Sarastro, lustig gemacht habe; Sarastro müsse mit Doppel-R und Doppel-S, also Sarrasstro, geschrieben werden, damit die Gedankenverknüpfungen Arrest, auch, englisch – englisch! –: Ass, oder, französisch – französisch! –: Assassin deutlich würden; und daß sie, schlimmer noch, gesagt habe, der Krieg wäre längst verloren, also Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung betrieben habe [...]

Hotel Mordschein, Werk 2, S. 143

[...] Die Königin der Nacht der Breslauer Zauberflöte, Feuer und Rauch, Verdammnis, während einer Sonntagnachmittagsvorstellung in Haft genommen und im Kulissendepot einem ersten Verhör unterzogen, wurde anschließend wieder auf freien Fuß gesetzt, um einige Stunden später, bei Vorbereitungen zu überstürzter Flucht betreten, in ihrer Wohnung erneut verhaftet, ins frühere Strafgefangenenhaus überstellt und dort wegen Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung hingerichtet zu werden [...]


Zitiervorschlag:
Wehrkraftzersetzung. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.1658, 2019-02.