Rassehygiene
Kommentar
Die nationalsozialistische „Rassenhygiene“ umfasste Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der „rassischen Eigenart und Erbgesundheit eines Volkes“ (Volksbrockhaus 1940, zit. nach Schmitz-Berning 2000, 511). Der Nationalsozialismus sah in der „Rassenhygiene“ eine grundlegende Aufgabe des völkischen Staates. Die praktische Umsetzung erfolgte durch den Einfluss auf die Wahl der Geschlechts- und Ehepartner durch die „Nürnberger Rassengesetze“ ((1935): ), durch Zwangssterilisationen bei verschiedenen Krankheitsbildern und Bevölkerungsgruppen, durch zwangsweise Abtreibungen bis zur „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ durch Mordprogramme wie die „Aktion T4“ beziehungsweise die so genannte Kinder-Euthanasie.
Textausschnitte
Hotel Mordschein, Werk 2, S. 147[...] Die periodischen Druckschriften hier im Wartezimmer scheinen nicht auf der Höhe der Zeit zu sein, Die Kamera berichtet, Tierexperimentelle Studien zur Frage der medikamentösen Sterilisation, Zahnmedizin und Rassehygiene [...]
Rassehygiene. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.1455, 2019-02.

