Mein Gewissen verbietet mir, Waffen in die Hand zu nehmen

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Kommentar

(1975): wurde in Österreich ein Wehrersatzdienst im Ausmaß von acht Monaten eingeführt. Wer Gewissensgründe glaubhaft machen konnte, durfte statt dem „Dienst an der Waffe“ Zivildienst – d.h. Tätigkeiten in Hilfseinrichtungen – verrichten (vgl. APA 2011).

Textausschnitte

Aus der Wildnis, Werk 1, S. 295

[...] Auch, als dann die Waffen ausgefolgt wurden, als ihm befohlen worden sei, immer wieder, das Gewehr anzunehmen, das ist ein Befehl, habe er in strammer Haltung laut gemeldet: Herr Wachtmeister, oder: Herr Leutnant, jä- ger Stowasser verweigert den Befehl; auch später, in höheren Instanzen, bei Rapporten und in Büros (nach Ordnungshaft und Gesprächen und Arrest und überzeugungsversuchen, sind S’ ein sympathischer junger Mensch, intelligenter Bursch, Stowasser, machen S’ Ihnen nicht unglücklich), immer habe er salutiert und gemeldet: Herr Oberstleutnant, jä- ger Stowasser verweigert die Annahme jeglicher Schußwaffe, oder: Mein Gewissen verbietet mir, Waffen in die Hand zu nehmen, die geeignet sind, andere Menschen zu töten [...]


Zitiervorschlag:
Mein Gewissen verbietet mir, Waffen in die Hand zu nehmen. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.921, 2019-02.