»allgemeine Wehrpflicht«

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Kommentar

Mit Unterbrechungen gibt es die allgemeine Wehrpflicht in Österreich seit (1868): . Nach dem Staatsvertrag 1955 wurde das neue österr. Bundesheer wieder nach dem System der allgemeinen Wehrpflicht eingerichtet, allerdings erst 1975 auf verfassungsgesetzlicher Ebene. Die Dauer des Präsenzdiensts betrug zunächst neun Monate. Unter der Regierung Bruno Kreisky wurde sie 1971 auf acht Monate reduziert (vgl. APA 2011).

Textausschnitte

Aus der Wildnis, Werk 1, S. 286

[...] ) Dann wieder stellte Kirsch grimmige überlegungen an – eine allgemeine Wehrpflicht, gegen die niemand sich zur Wehr setzen konnte; mit achtzehn, neunzehn noch nicht mündig, noch nicht wahlberechtigt, aber bereits verpflichtet, zu den Fahnen zu eilen; Vaterland, Heimaterde, immer zu, wie auch immer, bloß ihn, Kirsch, möge man in Ruhe lassen [...]

Aus der Wildnis, Werk 1, S. 340

[...] Vor Journalisten sollte der Verteidigungsminister zwölf Jahre später ausführen, daß schon Engels die allgemeine Wehrpflicht als natürliche Ergänzung des Stimmrechtes bezeichnet und Bebel 1881 sich für die allgemeine Volksbewaffnung ausgesprochen habe, unter dem Motto „Jeder Bürger ein Soldat, jeder Soldat ein Bürger“ [...]


Zitiervorschlag:
„allgemeine Wehrpflicht“. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.909, 2019-02.