»eine Heimatvertriebene«
Kommentar
Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden auf Grundlage der „Beneš-Dekrete“ (1945/46): die „Deutschböhmen“ und „Deutschmährer“ Tschechiens verwiesen. Das deutsche „Bundesvertriebenengesetz“ 1953 bezeichnet jene Personen als „Heimatvertriebene“, die 1937 auf einem Gebiet des Deutschen Reichs oder der österreichisch-ungarischen Monarchie (Zustand 1914) gelebt haben und dann vertrieben wurden (Bundesvertriebenengesetz 1953, 201).
Textausschnitte
Ida H., Werk 1, S. 233[...] irgendwoher aus dem sudetendeutschen Raum stammen, „eine Heimatvertriebene“ [...]
Zitiervorschlag:
„eine Heimatvertriebene“. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.548, 2019-02.
„eine Heimatvertriebene“. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.548, 2019-02.

