»batzn«

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Kommentar

„patzn 1. schlagen […] [/] patze m.[askulinum] Schlag auf die Hand“ (Lexer 1865, 18)

Textausschnitte

Guggile, Werk 1, S. 77

[...] durch seine besondere methode der bestrafung, der züchtigung mit einem eisenlineal, ist er weit über die grenzen seines klassenzimmers hinaus bekannt geworden, (der zu bestrafende hat nach vorne, zum katheder gehen, sich neben dem katheder aufstellen und die innenfläche der gestreckten rechten hand hinhalten müssen; auf diese hat er sodann – ein blitzschnell geführter schlag – mit dem eisenlineal einen, seinen „batzn“ bekommen, seinen jeweils ersten, da das mindeststrafausmaß zwei batzn betragen hat; das zweite mal hat der kattnig auf die vorgestreckte linke geschlagen, anschließend, je nach schwere des deliktes, wieder auf die rechte, dann wieder auf die linke, links – rechts, bis zur – seltenen – höchststrafe von acht batzn [...]

Guggile, Werk 1, S. 78

[...] ein delikt, in batzn nicht mehr aufzuwiegen, ein hervorragender akt konzeptioneller kunst [...]


Zitiervorschlag:
„batzn“. In: Werner Kofler: Kommentar zur Werkausgabe. Hrsg. v. Wolfgang Straub und Claudia Dürr. hdl.handle.net/11471/1050.10.275, 2019-02.