Karl Ignaz Trübner an Hugo Schuchardt (1-11868)
an Hugo Schuchardt
05. 01. 1884
Deutsch
Schlagwörter: Grundriss der romanischen Philologie Verlagsvertrag
Zitiervorschlag: Karl Ignaz Trübner an Hugo Schuchardt (1-11868). Straßburg, 05. 01. 1884. Hrsg. von Frank-Rutger Hausmann (2018). In: Bernhard Hurch (Hrsg.): Hugo Schuchardt Archiv. Online unter https://gams.uni-graz.at/o:hsa.letter.6280, abgerufen am 14. 09. 2024. Handle: hdl.handle.net/11471/518.10.1.6280.
Verlagsvertrag für die Mitarbeiter
Zwischen Herrn Prof. Dr. H.Schuchardt.1 Graz alsVerfasser einerseits und Herrn Buchhändler Karl J. Trübner zu Strassburg i/E. als Verleger andererseits, ist heute folgenderVerlagsvertrag abgeschlossen worden, dessen Rechte und Pflichten auch auf dieRechtsnachfolger beider Teile übergehen sollen.
1) Herr Prof. Dr. H.Schuchardt übernimmt die Ausarbeitung des Abschnittes Creolisch
für den unter Mitwirkung einer Anzahl Fachgenossen von Herrn Prof. Dr. Gröber zuStrassburg herauszugebenden Grundriss der romanischen Philologie und verpflichtetsich denselben bis Ende des Jahres 1884 zu Händen des Herrn Prof. Dr. Gröber zuStrassburg druckfertig abzuliefern. Angesichts der grossen Zahl Mitarbeiter ist dieVerpflichtung der rechtzeitigen Ablieferung besonders dringend zu nehmen.
2) Der Verleger gewährt dem Verfasser für jeden Druckbogen im Format und in derannähernden Satzeinrichtung der Beilage ℳ 75 – für die erste Auflage von 3000Exemplaren und ℳ 50 – pro Druckbogen der folgenden Auflage von je 2500 Exemplaren,zahlbar bei Erscheinen der jeweiligen Auflagen.
3) Der Verleger gewährt ferner dem Verfasser ein vollständiges Exemplar des„Grundrisses der Romanischen Philologie“ sowie 12 Separatabzüge seiner Arbeit vonjeder Auflage.
4) Den Schutz und die Wahrung des Eigenthumsrechtes, besonders der Uebersetzung infremde Sprachen, übernimmt der Verleger. Derselbe führt die etwaigen Verhandlungenmit fremden Verlegern und verpflichtet sich, den Erlös aus der Abtretung desUebersetzungsrechtes zur Hälfte an die Herren2 Verfasser pro rata ihrer Beiträge baarauszuzahlen.
5) Grössere Nachcorrekturen während des Satzes sind zu Lasten der Verfasser.
Mit vorstehenden Punkten einverstanden, haben beide Theile diesen in zweigleichlautenden Exemplaren ausgefertigten Vertrag eigenhändig unterschrieben.
Graz und Straßburg i/E. 5. Januar 1884
Karl I. Trübner3
1 Die kursiviertenPassagen sind handschriftlich in den Verlagsvordruck eingetragen. Es handelt sichum den einzigen bisher gefundenen Originalvertrag fürGrundriss-Mitarbeiter.
2 Dies ist „gendermäßig“ ungenau, da mit Carolina Michaëlis auch eine FrauMitarbeiterin wurde!
3 Exemplar Schuchardts; das Zweitexemplarwurde vermutlich unterschrieben an Trübner zurückgesandt. Schuchardt hat seinenBeitrag jedoch nicht geliefert; vgl. insbes. Gröbers Briefe HSA, 048-04046 u. 053-04051.