Gustav Gröber an Hugo Schuchardt (065-04063)
von Gustav Gröber
an Hugo Schuchardt
02. 03. 1887
Deutsch
Schlagwörter: Grundriss der romanischen Philologie Sprachen in der Dominikanischen Republik Einladung Erster Neuphilologentag Deutschlands zu Hannover (1886) Zeitschriften-Beitrag Baskenland Gröber, Gustav (1886) Stengel, Edmund (1886)
Zitiervorschlag: Gustav Gröber an Hugo Schuchardt (065-04063). Ruprechtsau, 02. 03. 1887. Hrsg. von Frank-Rutger Hausmann (2017). In: Bernhard Hurch (Hrsg.): Hugo Schuchardt Archiv. Online unter https://gams.uni-graz.at/o:hsa.letter.5864, abgerufen am 23. 09. 2023. Handle: hdl.handle.net/11471/518.10.1.5864.
Ruprechtsau-Straßburg i/E. 2.3.87.
Lieber Freund.
Der dritte Theil des „Grdß.“ soll den Extrakt oder Hauptpunkt aus dem Bereiche der einzelnen rom. Forschungsgebiete geben und Resultate oder Probleme der Forschung darlegen: eine Übersicht über die Litteratur des und zum Creolischen ist daher allerdings nicht ganz programmgemäß. Aber was läßt sich thun? Versprochen ist eine Betrachtung des Creolischen seit dem ersten Heft des „Grdß“; wir müssen also an der Sache festhalten und beraten, was sich unter den gegebenen Umständen und bei Ihrer bevorstehenden Reise bieten läßt. Ich bin der sicheren Hoffnung, daß was Sie bringen, auch so, wie Sie es bringen, dem Leser des „Grdß“ willkommen sein wird, und daß Sie eine Form bei Vorführung des Bibliographischen finden werden, die dem Leser sowohl verdeutlicht, worum es sich in den creolischen Studien handelt, als auch erklärt, warum Sie sich die gewählte Beschränkung glaubten auferlegen zu müssen. Eine Vorbemerkung und der das Bibliographische verbindende Text werden nach beiden Seiten hin Klarheit zu schaffen vermögen.
So würde auch vielleicht noch die Correcturvor Ihrer Abreise sich erledigen lassen. Längstens in einer Woche, vielleicht in kürzerer Zeit, würde der Setzer einen correkturfertigen Abzug herstellen können; ich würde die Vorkehrungen dazu treffen lassen, sobald Sie mir den Termin der Einsendung des Ms. mitgetheilt haben werden.
|2|Machen Sie mir die Freude mich in die Lage zu versetzen Ihren Beitrag recht bald unter Dach zu bringen, und Aufschub des 3. Heftes zu verhüten. Mit einer kleinen Anstrengung wird es gehen; Sie sehen ja einer halbjährigen Erholung entgegen; erst im Baskenland werden ja wieder wissenschaftliche Strapazen Ihrer harren.
Da ich glaube, daß man dahin ziemlich geradewegs über Straßburg fährt, so mache ich mir Hoffnung auf der Hinreise Sie hier zu sehen; mein Haus steht zu Ihrer Verfügung. Ich muß die Zeit wenigstens bis Ostern hier verbringen.
Hierbei die Anzeige Ihres „Rom. u. Kelt.“ aus X 4 der Zeitschr., wo sich endlich ein Unterkommen dafür fand.1 Nehmen Sie die Anknüpfung an den Philologentag in Hannover nicht übel.2
Beste Grüße von
Ihrem
GGröber.
1 Gröber, „H. Schuchardt, Romanisches und Keltisches“, ZrP X, 1888, 597-599.
2 Der erste deutsche Neuphilologen-Tag fand 1886 in Hannover statt; vgl. Edmund Stengel, Beiträge zur Geschichte der Romanischen Philologie in Deutschland. Festschrift für den ersten Neuphilologentag Deutschlands zu Hannover, Marburg 1886. Gröber schreibt in der Anzeige von Schuchardts Buch: „Es ist ein eigenartiges Zusammentreffen, daß obiges Buch, das ungefähr alles enthält, was seit dem kräftigen Aufschwung der romanischen Philologie in den letzten anderthalb Jahrzehnten geschrieben worden um Fühlung zwischen ihr und der gebildeten Welt in Deutschland herzustellen, gerade in dem Augenblick erscheint, wo einzelner romanistischer und neuphilologischer Kreise sich ein agitatorischer Geist zu bemächtigen scheint, der in Versammlungen und in der Presse, in Reden und Ansuchen an die Behörden, Ansprüche auf Begünstigung der neueren Philologie und auf Einräumung einer für die Bildungszustände der nächsten Geschlechter maßgebende Stellung erhebt, die unleugbar in keinem geraden Verhältnis stehen zu dem Maß der Aufklärung der Öffentlichkeit über das, was wir geleistet haben, und für unsere nationale Bildung, Gesittung und Erziehung mit dem von der neueren Philologie bearbeiteten Stoff vielleicht je zu leisten vermögen“ (597-598).