Gustav Gröber an Hugo Schuchardt (009-04008)

von Gustav Gröber

an Hugo Schuchardt

Breslau

08. 02. 1877

language Deutsch

Schlagwörter: Korrekturlesen Rezensionsexemplar Zeitschrift für romanische Philologie Tobler, Adolf Schuchardt, Hugo (1877)

Zitiervorschlag: Gustav Gröber an Hugo Schuchardt (009-04008). Breslau, 08. 02. 1877. Hrsg. von Frank-Rutger Hausmann (2017). In: Bernhard Hurch (Hrsg.): Hugo Schuchardt Archiv. Online unter https://gams.uni-graz.at/o:hsa.letter.5822, abgerufen am 28. 03. 2024. Handle: hdl.handle.net/11471/518.10.1.5822.


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Breslau, 8. Febr. 1877

Verehrtester Herr College!

Ich sage Ihnen besten Dank für die Zusendung der Recension des Stünkelschen Buches1 und freue mich dieselbe im 1. Heft noch publiciren zu können, nachdem so wenige recht befriedigende Recensionen eingegangen sind.

Mit dem Ton und Inhalt Ihrer Recension kann ich mich nur einverstanden erklären, und ich würde mich wundern, wenn sich T. dadurch verletzt fühlen sollte:2weshalb Ihre Anforderungen an die Anlage der Arbeit und an den Fleiß ihres Verfassers so hohe sind, motiviren Sie hinlänglich durch den Hinweis auf die Höhe des Preißes, der Mangel an Resultaten und die unrichtige Stellung der Frage sind schwerlich zu bestreiten, und es ist wohl besser, daß das Inland hierauf aufmerksam macht, als daß es vom Ausland darüber belehrt wird. Ich hoffe daher auch, daß Toblers werthvolle Mitarbeiterschaft an der Zeitschrift nicht im mindesten durch Ihre Recension in Frage gestellt wird, es könnte sich nur vielleicht, um jedwede Möglichkeit einer Collision zu vermeiden, und um T. eine Aufmerksamkeit zu erweisen, auf die er als einer der Mitberather bei Begründung der Zeitschrift Anspruch zu haben meinen kann, darum handeln, ob Sie ihm etwa vor der Ausgabe des 1. Heftes schreiben wollen, oder ob Sie für gut finden, daß ich ihm Mittheilung über Ihre Recension mache. Hierzu müßte ich natürlich von Ihnen autorisirt werden, – falls Sie mich hierüber nicht in ein paar umgehenden Zeilen benachrichtigen, werde ich annehmen, daß Sie sich mit Tobler erst nach oder bei Ausgabe des 1. Heftes zu verständigen wünschen und selbst jede Mittheilung an ihn unterlassen.

Der Deutlichkeit Ihres Manuscriptes hoffe ich mit ein paar Zeichen schnell aufhelfen zu können, um dem Setzer die Sache möglichst zu erleichtern. Bezüglich der Correctur ist die Einrichtung getroffen, daß der Verfasser die 2. Correctur nach dem Manuscript und nach der 1. Correctur (die beide in seinen Händen bleiben können) liest: |2| auf eine möglichst schnelle Erledigung der zweiten Correctur Ihres Beitrags darf ich wohl rechnen.

Das Datum des Eingangs der Beiträge soll überall bemerkt werden, – obgleich dadurch der Redaction bei Auswahl der Beiträge die Hände gebunden werden, – aber ich habe es für zweckmäßig gehalten die Eingangsdata auf dem Umschlag hinter die Titel der einzelnen Beiträge anzumerken, von wo sie in das Inhaltsverzeichniß eines Jahresbandes übergehen sollen, wenn sich die Angabe der Data bewährt, die ohne Zweifel so wünschenswerth ist, wie bei der Publicirung der Entdeckungen der Chemiker in deren Journalen.3

Die Zahl der Separatabzüge von allen Beiträgen, die 2 Seiten und mehr umfassen beläuft sich auf 10. –

Das für Sie zurückgelegte Exemplar von Bartschs Uebersetzung der Div. Com.,4 deren Besprechung Sie freundlichst übernehmen wollten, sende ich Ihnen heute oder morgen. Die Recensionen der bereits gesandten Bücher erhalte ich hoffentlich recht bald, damit sie im 2. Heft erscheinen können, und was Sie sonst noch für die Zeitschrift haben, versäumen Sie gewiß nicht Ihrer nächsten Sendung beizufügen. Da das nächste Heft am 30. Juni erscheint, so ist es wünschenswerth, daß die für dasselbe bestimmten Beiträge Ende März in meinen Händen sind.

Den Eingang Ihrer Beiträge werde ich Ihnen jedesmal anzeigen.

Mit besten Grüßen

Ihr ergebner

GGröber.


1 Schuchardt, „[Rez. von:] Verhältnis der Sprache der Lex Romana Utinensis (oder Curiensis) zur schulgerechten Latinität in Bezug auf Nominalflexion und Anwendung der Casus von Dr. L. Stünkel.“, ZrP 1, 1877, 111-125. Auf S. 113f. schreibt Schuchardt. „Sein Urtheil über die Arbeit von Stünkel fasst Tobler in die Worte zusammen: ,sie sei verständig angelegt, fleissig ausgeführt, an Ergebnissen von Werth reich und der von der Akademie ausgesetzten Belohnung würdig‘ (S. 455f.). Meine Ansicht ist eine durchaus verschiedene; ich erlaube mir sie im Folgenden zu begründen“. [Archiv-/Breviernummer: 093].

2 Hier irrt sich Gröber; Tobler war tief gekränkt, und dies ließ er Schuchardt noch viele Jahre später wissen; vgl. die näheren Einzelheiten in seinem Brief vom 28.4.1890, Lfd.Nr. 08-11713 (s. u.).

3 In den ersten Jahrgängen der ZrP wird in der Tat bei den Beiträgen das Eingangsdatum des Manuskripts vermerkt, so daß man feststellen kann, wie schnell die Drucklegung erfolgte und ggf. Prioritätenfragen entschieden werden können.

4 Vgl. Lfd.Nr. 005-04004.

Faksimiles: Universitätsbibliothek Graz Abteilung für Sondersammlungen, Creative commons CC BY-NC https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/ (Sig. 04008)