Hugo Schuchardt an Henri Gaidoz (084-SG18)

von Hugo Schuchardt

an Henri Gaidoz

Graz

08. 03. 1896

language Deutsch

Schlagwörter: Sprachen in Frankreich Informationsbeschaffung Personennamen Schuchardt, Hugo (1895) Schuchardt, Hugo (1898)

Zitiervorschlag: Hugo Schuchardt an Henri Gaidoz (084-SG18). Graz, 08. 03. 1896. Hrsg. von Magdalena Rattey (2017). In: Bernhard Hurch (Hrsg.): Hugo Schuchardt Archiv. Online unter https://gams.uni-graz.at/o:hsa.letter.5240, abgerufen am 29. 03. 2024. Handle: hdl.handle.net/11471/518.10.1.5240.


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Sie müssen mir verzeihen: aber Sie lesen aus meinen Briefen heraus was Ihnen passt, und ignorieren alles Uebrige, insbesondere sind Sie meiner wiederholten Frage nach dem Verhalten seitens der Franzosen in solchen Dingen ausgewichen. Ich bemerke nun 1) dass meine Schrift1 nur von den Taufnamen handelt und ich zunächst mich nur über diese äussern konnte und wollte 2) dass ich mich nicht mit unsichern, und, den Motiven nach, auch unlautern Zeitungsnachrichten habe begnügen wollen, sondern mir mit grosser Mühe glaubwürdiges Material verschafft habe - Sie dürfen nicht sagen: "vous avez d’abord contesté le fait", ich habe nur den Nachweis der Thatsache vermisst 3) wenn in den französischen und gemischten Sprachbezirken (über diese linguistische Geographie bin ich allerdings, wie sich erst spät herausgestellt hat, von Anfang an andrer Meinung gewesen als Sie) französische Namen nicht nur (wie Gaston), sd. auch Namensformen (wie Rodolphe) gebraucht werden dürfen, so hat das in ganz Ungarn nicht sein Analogon, und Sie sind also vollständig im Irrthum wenn Sie behaupten dass die Deutschen in E.-L. ganz so verführen wie die Magyaren 4) was die Familiennamen anlangt, so habe ich sie durchaus nicht, wie Sie meinen vom Ungarischen, sondern vom juristischen Standpunkt aus betrachtet; seit lange ist durch französische wie deutsche Gesetze die willkürliche Abänderung der Familiennamen verboten, hat nun eine solche stattgefunden, so handelt es sich - ich wiederhole mich - nicht um ein imposer, sondern um ein rétablir, um eine restitutio in integrum; das ist rein juristisch, nicht philologisch. Nun, von alledem werde ich vielleicht in der Oeffentlichkeit reden.2

B. gr. Ihr

H.S.

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1 Schuchardt, Hugo. 1895. Sind unsere Personennamen übersetzbar? Graz : Selbstverlag des Verf. [Archiv-/Breviernummer: 290].

2 Es könnte sein, dass dieses gedankliche Vorhaben sich in folgender Schrift realisiert sieht: Schuchardt, Hugo. 1898. Tchèques et Allemands. Lettre de M. Hugo Schuchardt, Correspondant étranger de l'Institut de France à M. ***. Paris : Welter. Diese Broschüre schickte Schuchardt Gaidoz zwei Jahre später (vgl. Brief 085-03277).

Faksimiles: Die Publikation der vorliegenden Materialien im „Hugo Schuchardt Archiv” erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Fondo Lacombe (Euskaltzaindia). (Sig. SG18)