Marie Andree-Eysn an Hugo Schuchardt (08-107)

von Marie Andree-Eysn

an Hugo Schuchardt

München

04. 02. 1917

language Deutsch

Schlagwörter: Glückwünsche 75. Geburtstag

Zitiervorschlag: Marie Andree-Eysn an Hugo Schuchardt (08-107). München, 04. 02. 1917. Hrsg. von Herbert Nikitsch (2017). In: Bernhard Hurch (Hrsg.): Hugo Schuchardt Archiv. Online unter https://gams.uni-graz.at/o:hsa.letter.5130, abgerufen am 29. 03. 2024. Handle: hdl.handle.net/11471/518.10.1.5130.

Printedition: Nikitsch, Herbert (2017): "Es ist längst besorgt u. ich hoffe früher oder später darüber Nachricht geben zu können" - Die Korrespondenz von Marie Andree-Eysn an Hugo Schuchardt. In: Grazer Linguistische Studien. Bd. 85., S. 131-144. https://unipub.uni-graz.at/download/pdf/1572704?name=Herbert%20Nikitsch%20Es%20ist%20l%C3%A4ngst%20besorgt%20u%20ich%20hoffe%20fr%C3%BCher%20oder%20sp%C3%A4ter%20dar%C3%BCber%20Na.


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München, Germaniastr 9/I
am 4/II 17

[vorgedruckt:] Frau Richard Andree1

Es gedenkt Herr Hofrat mit besten und aufrichtigen Wünschen heute Ihrer
die ergebenste Obige.


1 "Frau Richard Andree" – wenn Marie Andree-Eysn solcherart auf ihren gedruckten Visitenkarten in der Zeit ihrer Witwenschaft firmiert, dann steht dieses damit dokumentierte Selbstverständnis als "Professorswitwe" – so wird sie ab 1913 in den Münchner Adressbüchern genannt (Nikitsch 2001: 15) – in bemerkenswertem Gegensatz zu der Tatsache, dass sie seit ihrer Verehelichung ihre Publikationen (nicht zuletzt ihr Hauptwerk "Volkskundliches", 1010) mit Doppelnamen bzw. der zusätzlichen Anführung ihres Geburtsnamens zeichnet  – damals durchaus keine selbstverständliche und rechtlich unangefochtene Angelegenheit. Bekräftigt wird dies durch den auf dem Vorsatzblatt ihres Handexemplares von "Volkskundliches", also an prominenter Stelle, geklebten (undatierten und unbezeichneten) Zeitungsausschnitt, der von der juridischen Zulässigkeit der Führung von Doppelnamen bzw. der Anführung des Geburtsnamens der Ehefrau handelt und dabei die Entscheidung des preußischen Justizministeriums nennt, wonach "die Anführung des Geburtsnamens einer Ehefrau an den Familiennamen des Mannes in allen Fällen, in denen die Frau im Berufsleben ihren Namen bereits vor der Ehe zur Geltung gebracht hat [...], einer weit verbreiteten Sitte [entspricht]" (zit. bei Nikitsch 2001: 19). Das mag ein Licht auf das 'professionelle' Selbstverständnis Marie Andree-Eysns als autonome Wissenschaftlerin werfen – das sie in ihrer Korrespondenz mit "Herrn Hofrat" Schuchardt freilich nirgends anklingen lässt.

Faksimiles: Universitätsbibliothek Graz Abteilung für Sondersammlungen, Creative commons CC BY-NC https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/ (Sig. 107)