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Das Hugo Schuchardt Archiv widmet sich der Aufarbeitung des Gesamtwerks und des Nachlasses von Hugo Schuchardt (1842-1927). Die Onlinepräsentation stellt alle Schriften sowie eine umfangreiche Sekundärbibliografie zur Verfügung. Die Bearbeitung des Nachlasses legt besonderes Augenmerk auf die Erschließung der Korrespondenz, die zu großen Teilen bereits ediert vorliegt, und der Werkmanuskripte.
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Nachdem Sie mir schon Ende v[.] J. gütigst die Nachricht mitgetheilt hatten, dass meiner Zulassung zu den Habilitationsleistungen kein Hinderniss im Wege stehe, ist es mir erst jetzt möglich geworden, meine Habilitationsschrift einzusenden. Ich muss dieselbe mit einigen entschuldigenden Bemerkungen begleiten. Sie beziehen sich zunächst auf die Anlage derselben. Das äußerliche Mißverhältniss, welches zwischen dem längeren allgemeinen und dem kürzeren besonderen Theile besteht, lag natürlich nicht in meiner Absicht; aber von der Zeit gedrängt und mit Rücksicht auf den Usus, welcher verbietet, dergleichen Dissertationen zu stark anschwellen zu lassen, gab ich einen früheren Entwurf, der besonders der Rechtfertigung des Ausdrucks "Mittelromanisch" galt, auf und wählte aus dem ziemlich rauhen Material das, was mir das meiste Interesse zu bieten schien, aus. – Die äußere Form der Schrift ist vielleicht der Nachsicht noch bedürf=
Trotz dieser Mängel hoffe ich, dass die erforderliche wissenschaftliche Befähigung und Bestrebung aus meiner Arbeit ersichtlich wird.
Sie würden mich außerordentlich verbinden, hochverehrter Herr Dekan, wenn Sie möglichst bald nach Eingang dieses mir die beiden Fragen beantworten wollten: wie viel Exemplare der Druckschrift ich abgeben muss und ob dieselbe nicht eine geringere Ausdehnung als die Handschrift haben kann. In diesem Falle würde ich jetzt, zum Zwecke der Habilitation, nur den ersten Theil drucken lassen, den zweiten aber und den ausgearbeiteten Rest später, um ein abgerundeteres Ganze zu erzielen. Wär Solches im Interesse der Arbeit selbst, so wäre es auch wegen der geringeren Costen und wegen rascherer Erledigung wünschenswerth. In Rücksicht auf letztere scheint es mir nicht thunlich, eine Zeitschrift um Aufnahme der Abhandlung zu bitten, wie ja gestattet ist.
Was das Colloquium anlangt, so braucht dasselbe doch wohl
Den Betrag von 20 Thalern für die Costen erlaube ich mir beizulegen.