Julius Flittner an Hugo Schuchardt (06-03077)

von Julius Flittner

an Hugo Schuchardt

Bonn

20. 07. 1878

language Deutsch

Schlagwörter: Förster, Wendelin

Zitiervorschlag: Julius Flittner an Hugo Schuchardt (06-03077). Bonn, 20. 07. 1878. Hrsg. von Luca Melchior (2015). In: Bernhard Hurch (Hrsg.): Hugo Schuchardt Archiv. Online unter https://gams.uni-graz.at/o:hsa.letter.2503, abgerufen am 28. 03. 2024. Handle: hdl.handle.net/11471/518.10.1.2503.


|1|

Bonn,
1 d. 20. Juli 1878
Herrn Professor Dr. H. Schuchardt in Graz

Sehr geehrter Herr Professor.

Ihr Versprechen die "Rumänische Grammatik" sobald es Ihnen möglich im Manuscript druckfertig zu machen ist mir vollständig genügend. Ebenso wie Sie bin ich ein Feind aller unter Hochdruck geschriebener Bücher, die nur dazu beitragen unsere Literatur zu vermehren aber nicht zu bereichern. Ich habe mit der Rumänischen Grammatik durchaus nicht so grosse Eile, nur möchte ich Sie bitten sich nicht zwischen durch zur Uebernahme anderer, zeitraubender und ablenkender Arbeiten verleiten zu lassen, sondern Ihre ganze Kraft auf diese eine Arbeit zu vereinigen.

Dagegen handelt es sich bei der Fertigstellung des Anhangs zu Diez Grammatik, um |2| ganz bestimmte Zeitpunkte, es muss nämlich, dass Material und Manuscript zu den verschiedenen Bänden so zeitig fertig gestellt werden, dass der erste Band Octob. 1880 spätestens ausgegeben werden kann. Das Nähere, wie ich Ihnen schon früher schrieb, wird Herr Prof. Foerster mit Ihnen Ende November d. J. bei seiner Ruckkehr aus Italien besprechen.

Den Zusatz zu §4 des Contracts verstehe ich so, dass z.B. der Haupttheil des Buchs aus Garmond (wie jetzt Diez Grammatik) und die minder wichtigen §.§. aus Petit gesetzt werden. Es dürfen jedoch nicht in derselben Zeile verschiedene Schriftgrössen angewendet werden. Ich verwahre mich also ausdrücklich gegen Anwendung von grosser und kleiner Schrift in der selben Zeile.

Das Uebersetzungsrecht bleibt dem Verfasser immer selbstredend vorbehalten, sobald auf der Rückseite des Titels das Uebersetzungsrecht als vorbehalten angegeben ist. Nur muss ich bitten, dass Sie eine Uebersetzung nicht vor Ende des zweiten Jahres nach dem Erscheinen des Originals, das Jahr des Erscheinens nicht mit eingerech|3|net, erscheinen lassen. Durch sofortiges Erscheinen z.B. einer franzosischen Ausgabe würden meine Interessen zu sehr geschädigt.

Den Zusatz zu §4 würde ich vorschlagen wie folgt abzufassen.

Zu §4 ist zu bemerken, dass den besonderen Bedürfnissen des Rumänischen in typographischer Hinsicht möglichst Rechnung getragen werden soll. Dem Ermessen des Verlegers bleibt es anheimgestellt bis zu welcher Höhe er die etwaigen dadurch entstehenden Mehrkosten auf seine Rechnung übernehmen will.

Die Hauptparagraphen sollen aus Garmond und die Nebenparagraphen aus Petit gesetzt werden. Die Anwendung von Garmond u. Petit in ein und derselben Zeile ist unter keiner Bedingung zulässig.

Das Uebersetzungsrecht bleibt ausschliessliches Eigenthum des Herrn Verfassers. Derselbe verpflichtet sich Uebersetzungen nicht eher als kurz vor Ablauf der Schutzfrist vollständig erscheinen zu lassen. Der Ladenpreis einer jeden Uebersetzung darf nicht niedriger wie der des Originals sein.

Wenn Sie mit dieser Fassung einverstanden sind, so werde ich Ihnen dahin umgeänderte Formulare zugehen lassen.

hochachtungsvoll
Julius Flittner


1 Vordruck.

Faksimiles: Universitätsbibliothek Graz Abteilung für Sondersammlungen, Creative commons CC BY-NC https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/ (Sig. 03077)