Georg Curtius an Hugo Schuchardt (03-02209)

von Georg Curtius

an Hugo Schuchardt

Leipzig

23. 01. 1870

language Deutsch

Schlagwörter: Habilitation Universität Leipzig Universitätsangelegenheiten Allgemeiner Deutscher Sprachverein Riegel, Herman Biermann, Kurt R. (1976)

Zitiervorschlag: Georg Curtius an Hugo Schuchardt (03-02209). Leipzig, 23. 01. 1870. Hrsg. von Sandra Ziagos (2014). In: Bernhard Hurch (Hrsg.): Hugo Schuchardt Archiv. Online unter https://gams.uni-graz.at/o:hsa.letter.1365, abgerufen am 22. 09. 2023. Handle: hdl.handle.net/11471/518.10.1.1365.


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Leipzig 23 Jan. 1870

Geehrter Herr Doctor,

Indem ich den Empfang Ihrer Habilitationsschrift und der beigelegten 201, als Gebühren der Habilitation, anzeige, will ich gleichzeitig Ihre Fragen, so weit ich es augenblicklich vermag, beantworten.

Die Zahl der Exemplare, welche Sie nach erfolgter Approbation von Ihrer Habilitationsschrift werden drucken lassen müssen, beläuft sich auf etwa 250. Gegen 200 sind der Facultät abzuliefern, die übrigen bei der Disputation zu vertheilen. Die genaue Zahl kann ich Ihnen erst später angeben. Uebrigens kommt es ja beim Druck darauf wenig an. Dagegen, dass Sie mir einen Theil der Schrift für diesen Zweck ausgeben, ist nichts zu erinnern. Nur muss diese einen gewissen Abschluss haben und unter besonderem Titel als Habilitationsschrift ausgegeben werden. Natürlich steht nichts im Wege, dass dieselben Bogen später in einer Zeitschrift wieder erscheinen.

Ich habe Ihre Arbeit sofort in Umlauf gesetzt. Sobald dieses vollendet sein und das Urtheil der Facultät gefasst sein wird, werde ich es Ihnen mittheilen. Es steht dann nichts im Wege, dass Sie den |2|Druck beginnen lassen, obwohl dies in der Regel erst nach dem Colloquium geschieht. In Bezug auf die Ansetzung des Tages für dies werde ich gern, so weit es möglich ist, Ihre Wünsche berücksichtigen.

Da die neue Habilitationsordnung noch nicht genehmigt ist, werden wir nach der alten verfahren müssen, es wäre denn, dass die Genehmigung noch in der nächsten Zeit einträfe. Auf jeden Fall haben Sie nach bestandenem Colloquium zuerst eine Probevorlesung zu halten über ein mit der Commission zu verabredendes Thema, worüber ich mir seiner Zeit Ihre Vorschläge erbitten werde. Etwa 8 Tage nach der Probevorlesung folgt dann der letzte Act, die Disputation. Ich werde nichts versäumen diese Angelegenheit zu fördern, ob es aber möglich sein wird sie noch in diesem Semester zu beendigen, steht dahin. Uebrigens ist öfters der Anfang eines Semesters für Probevorlesung und Disputation benutzt worden, da beide unmittelbar nach dem gesetzlichen Beginn des Semesters möglich sind und hat dann der neu habilitirte Docent gleich darauf seine Vorlesungen begonnen. |3|So hat es z.B. Dr. Riegel2 im Sommersemester 69 gemacht.

Hochachtungsvoll

Ihr

ergebenster

G. Curtius


1 Im Original Abbreviatur für Reichstaler (Rthl.) (vgl. Biermann 1976: 276; 278).

2 Herman Riegel (1834-1900), Kunsthistoriker, Museumsdirektor und Sprachpurist, 1869 Habilitation in Leipzig, 1869‑70 Privatdozent an der Universität Leipzig, 1885 Gründung des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins (ADSV), Vorgängerorganisation der "Gesellschaft für deutsche Sprache" in Deutschland und des Vereins "Muttersprache" in Österreich.

Faksimiles: Universitätsbibliothek Graz Abteilung für Sondersammlungen, Creative commons CC BY-NC https://creativecommons.org/licenses/by-nc/4.0/ (Sig. 02209)