Karl Ferdinand Peters an Hugo Schuchardt (01-08773)
an Hugo Schuchardt
Unbekannt
Unbekannt
Deutsch
Schlagwörter:
Französisch
Deutsch England
Zitiervorschlag: Karl Ferdinand Peters an Hugo Schuchardt (01-08773). Unbekannt. Hrsg. von Frank-Rutger Hausmann (2024). In: Bernhard Hurch (Hrsg.): Hugo Schuchardt Archiv. Online unter https://gams.uni-graz.at/o:hsa.letter.12178, abgerufen am 15. 08. 2026. Handle: hdl.handle.net/11471/518.10.1.12178.
Hochgeehrter Herr College,
Im Begriffe meine Tochter1 als deutsche Gouvernante nach England zu schicken, erfahre ich, daß in London schon zum Eintritt in ein Governess-home förmliche Zeugnisse erforderlich seien. Indem das Mädchen bestimmt sein wird, vorzugsweise als geschulte Clavierlehrerin und durch ihr Französisch zu wirken, in welcher Sprache sie meines Wissens als Lehrerin besser qualifiziert ist, denn im Deutschen, erlaube ich mir an Sie, hochgeehrter Herr College, die Bitte zu richten, daß Sie auf Grundlage einer jener Prüfungen, wie sie unter amtlicher Intervention des Decans der philosophischen Facultät bisweilen vorgenommen werden, ein amtliches Zeugnis über die sprachliche und litterarische Befähigung der zu Prüfenden auszustellen. Allerdings war es bislang nicht Sache des Professors, sondern des befugten Lehrers der französischen Sprache, dergleichen Prüfungen vorzunehmen. Ich selbst erinnere mich während meines Decanats zwei Fräuleins mit dem Lehrer Beriswyl in der Decanatskanzlei der Prüfung unterzogen und mit amtlichen Documenten versehen zu haben. Im Augenblick gibt es, wenn ich nicht irre, gar keinen berufenen Lector der französischen Sprache an unserer Universität. |2| Ich erlaube mir deshalb, obige Bitte unmittelbar an Sie und durch Ihre gütige Vermittlung an den Herrn Decan zu richten. Meine Tochter ist jeden Augenblick bereit sich einer solchen Prüfung zu unterziehen und werde ich bezüglich der Geneigtheit beider Herren Collegen und der Bestimmung von Tag und Stunde am Decanate Nachfragen machen lassen, wo sich meine Tochter demnächst vorstellen wird. Der gesetzlich bestimmte Taxbetrag ist mir nicht mehr genau erinnerlich; die Zeugnisse werden mit 1 fl. Stempel versehen.
Was Litteratur betrifft, die im Zeugnisse nicht ausdrücklich erwähnt zu werden braucht, würden Sie allerdings die größte Nachsicht walten zu lassen, gebeten sein; im Sprachlichen müßte das Mädchen schriftlich sowol als mündlich und in der Lectüre Ihren Anforderungen entsprechen.
Ich glaube von Ihrer so oft bewährten Liebenswürdigkeit, wenn nicht die Gewährung, doch die Entschuldigung obiger Bitte hoffen zu dürfen und bin mit ehrerbietigem Gruße
Ihr stets ergebener
Peters
1 Peters war in erster Ehe mit Anna Maria Blumfeld (1833–1864) verheiratet, der Ehe entstammen die Kinder Selma, Otto, Hubert, Martha und Theodor. Nach Annas Tod ehelichte Peters deren Schwester Leopoldine (1839–1892), dieser Ehe entstammen Guido und Erwin. – Vermutlich ist Selma (1847-1913) gemeint, die sich eine Zeitlang in London aufhielt.
