Die keltischen Götternamen der germanischen Provinzen

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Viradecdis

CF-GeI-74

DẸAE

[---]ADECD[.]

[---]ES · TVNGRI

[---] NAVTAE

  5 [---]I · FECTIONE

[.]ONSISTVNT

V · S · L · M

Deae

[Vir]adecd[i]

[civ]es Tungri

[et] nautae

  5 [qu]i Fectione

[c]onsistunt

v(otum) s(olverunt) l(ibentes) m(erito)

CivitasCivitas Canninefatium
Apparatus criticusZ. 1: [De]ae – Wierschowski
Z. 2: [Vir]adecd(i) – Wierschowski, Schmidts; [Vir]adecd(is) – EDH
Z. 3: [ci]ves – Wierschowski
Z. 4: Das ergänzte “et” ist nicht sicher. – Schmidts
Z. 7: fehlt in ILS
Übersetzung Deutsch

Für die Göttin Viradecdis!
Die Angehörigen der civitas der Tungrer und Reeder, die in Fectio ansäßig sind, haben das Gelübde gerne und verdientermaßen erfüllt.

Übersetzung Englisch

To the goddess Viradecdis!
The members of the civitas of the Tungrians and shipowners, who reside in Fectio, have fulfilled a vow willingly and deservedly.

Autopsievidimus (22.5.2019)
Editionen und LesungenILS 4757
CIL XIII 8815
Wierschowski 2001, Nr.583
Schmidts 2011, Nr.59
Elektronische RessourcenHD067874 (Version vom 8. August 2014) (Epigraphische Datenbank Heidelberg)
EDCS-11100905 (zuletzt aufgerufen am 24. Februar 2020) (Epigraphik-Datenbank Clauss/Slaby)
www.trismegistos.org/text/415809 (zuletzt aufgerufen am 29. Juni 2021) (Trismegistos)
Fundort antikFectio
Fundort modern Vechten
Fundstelleauf der „Houtensche vlakte“
Fundjahr1868
VerwahrungLeiden, Rijksmuseum van Oudheden
InschriftträgerWeihealtar
MaterialKalkstein
Archäologische Klassifikation Baum
Laubbaum
Lorbeer
Reliefschmuck
Beschreibung Objekt

Der Weihealtar ist an der linken Seite stark beschädigt, die Bekrönung fehlt. Der Sockel ist relativ schmal und verjüngt sich nur wenig zum Altarkörper. Laut Literatur ist die Oberfläche des Steins in einem sehr schlechten Zustand, was eventuell darauf hindeuten könnte, dass er lange in einem Flussbett gelegen hat (Roos 1940, 244-249). Das Inschriftenfeld ist nicht gerahmt.

Zustand Objekt größere Fehlstelle/n
MaßeHöhe: 83,5 cm
Breite: 59,0 cm
Tiefe: 29,0 cm
IkonografieLaut Literatur (Leemans 1869, 161-163) befinden sich an den Schmalseiten Lorbeerzweige in flachem Relief. Bei der Begutachtung im Mai 2019 konnte festgestellt werden, dass es sich um Baumdarstellungen handelt. Auf der linken Seite ist ein geradstämmiger Baum mit länglich nach oben zulaufenden Blättern erkennbar, dessen oberer Teil durch Ausbrüche und Abschlagung beschädigt ist. Er dürfte in seiner Form der Darstellung auf der rechten Schmalseite entsprechen, die ebenfalls oben rechts abgebrochen ist. Anhand der runden Früchte, die zwischen den Blättern erkennbar sind, kann der Baum als Lorbeerbaum angesprochen werden.
Inschrift

Der Text füllt das Inschriftenfeld nicht zur Gänze aus (unter dem Text bleibt ein Freiraum von ca. einer Zeilenhöhe). Er ist bis auf eine größere Bruchstelle am linken Rand (oberhalb der letzten Zeile) vollständig. Der Stein ist oben abgebrochen, doch dürfte oberhalb der Bruchstelle kein Text verloren gegangen sein.

Technikgemeißelt
Kommentar Götternamen

Viradecdis: keltisches Theonym mit germanisiertem Vokalismus; traditionelle Deutung als Gottheit der Männlichkeit (Schmidt 1957, 297, de Bernardo Stempel in Spickermann 2005, 144)

Vorkommen in theonymischen Formularen:

Viradecdis:
- Germania Inferior: Das theonymische Formular ist 2x (CF-GeI-74 und 75) belegt. Eine weitere Inschrift lässt eine entsprechende Ergänzung zu (CF-GeI-76). - außerhalb der Germania Inferior: Das theonymische Formular ist in Britannien belegt (Viradecthis: CIL VII 1073, RIB 2108) und in anderen Varianten des Götternamens in der Germania Superior: (Virodactis: CIL XIII 6761; Virodacthis: CIL XIII 11944; Viroddis: CIL XIII 6486).

Kommentar allgemein

cives Tungri: Die civitas Tungroum gehört nach unserer Auffassung zum Gebiet der Germania Inferior und befindet sich im Südwesten der Provinz.

nautae: Unter der Berufsgruppe, die sich in Inschriften als nauta bezeichnet, sind am ehesten Reeder bzw. Transportunternehmer zu verstehen (Schmidts 2011, 45).

cives Tungri et nautae qui Fectione consistunt: Damit ist offenbar eine Vereinigung in Art eines Vereines angesprochen, die in so manchem einem collegium entsprochen haben mag, ohne es rechtlich zu sein (s. Heinrichs 2006, 265f.).

ZitiervorschlagCF-GeI-74, hdl.handle.net/11471/504.50.74
LizenzCreative Commons BY-NC 4.0

Bild 1: Front, EDCS-11100905 (CIL), Rechte vorbehalten