Die keltischen Götternamen der germanischen Provinzen


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Die keltischen Götternamen der germanischen Provinzen

Nehalennia

CF-GeI-450

DEAE

[---]HALENN[---]

Deae

[Ne]halenn[iae]

CivitasCivitas Frisiavonum
Apparatus criticusZ. 2: Nehalen[niae…] – Espérandieu; Nehalenniae – CIL, Byvanck, Hondius-Crone, Scheungraber, Ferlut; [---]halenn[---] – Stuart; es folgt eine weitere Zeile unbestimmten Inhalts – Scheungraber
Übersetzung Deutsch

Für die Göttin Nehalenniae!

Übersetzung Englisch

To the goddess Nehalenniae!

Autopsie

non vidimus


Lesung gründet auf: Stuart

Editionen und LesungenCIL XIII 8797
Espérandieu IX 6656
Byvanck 1935, Nr.241
Hondius-Crone 1955, Nr.13
Stuart 2013, Nr.14
Scheungraber 2020, 395 Nr.21
Ferlut 2022, Nr.1066
Elektronische Ressourcen EDCS-11100887 (zuletzt aufgerufen am 24. Februar 2020) (Epigraphik-Datenbank Clauss/Slaby)
www.trismegistos.org/text/415792 (zuletzt aufgerufen am 26. Juli 2021) (Trismegistos)
Fundstelle

Domburg 51.563265 3.498398

Fundjahr1647
VerwahrungMiddelburg, Zeeuws Museum, collection KZGW
InventarnummerG3225
InschriftträgerAedicula-Altar
MaterialKalkstein
Archäologische Klassifikation Apfel
Architektur
Birne
Brandspuren
Fragment
Frucht
Füllhorn mit Blattkelch
Götterbild
Halbsäule
Kornähre
Obstschale
Pilaster
Pinienzapfen
Reliefschmuck
Thron
Beschreibung Objekt

Die Nische ist von glatten Pilastern und Halbsäulen gerahmt. Die Unterseite fehlt. Nach dem Brand von 1848 zerbrach der Stein in weitere Fragmente, die 1889 ins Museum von Middelburg gelangten und 1973 im RMO restauriert wurden. Der Oberteilmit dem Aufsatzschmuck besteht aus Giebel und Pulvini, allerdings liegen auf der Oberseite keine Früchte (Stuart 2013, 67 f.).

Zustand Objekt größere Fehlstelle/n
MaßeHöhe: 81,3 cm
Breite: 63,5 cm
Tiefe: 22,9 cm
Ikonografie

Nehalennia sitzt auf einem breiten Thron mit geschnitzten Armlehnen und ohne erkennbarer Rückenlehne. Sie trägt eine Haube und eine Pelerine, die ihr bis knapp zum Ellbogen reicht. Auf ihrem Schoß hält sie mit beiden Händen eine flache Obstschale. Obstkorb und Hund zu ihrer Seite fehlen in dieser Darstellung.
Auf der linken Schmalseite ist ein Füllhorn mit Blattkelch und gelapptem Rand dargestellt, das überquellend mit Obst gefüllt ist, darunter ein Kiefernzapfen, sowie Äpfel und Birnen. Am rechten Rand hängt gut erkennbar eine Kornähre herab. Das untere Ende des Füllhorns fehlt.
Auf der rechten Schmalseite ist ebenfalls ein Füllhorn mit Blattkelch dargestellt. Auch hier hängt am linken Rand eine Kornähre herab. Das Horn wirkt an der Oberfläche etwas verwaschen. Das überquellende Obst besteht aus Äpfeln, Birnen und einem Kiefernzapfen. Auch hier fehlt der untere Teil.

Inschrift

Die ersten beiden Zeilen des Inschriftenfeldes sind mit Ausbrüchen an den Rändern von Z.2 erhalten. Ihr Text ist (in abweichenden Versionen) auch abschriftlich überliefert.

Zustand Inschriftfeldgrößeres Fragment
Technikgemeißelt
Buchstabenhöhe (cm)2,5 cm
Kommentar Götternamen

Nehalenniae: keltisch erklärbar: ‚Die [Göttin] im Salzwasser bzw. in der See‘ (de Bernardo Stempel Corpus F.E.R.C.A.N. II/1 145f). (Hier wird kein sprachwissenschaftlicher Beitrag geleistet. Die Literaturangaben dienen lediglich dazu, einen Einstieg in die sprachwissenschaftliche Diskussion zu bieten. Besprochen werden alle Götternamen, die bislang als keltisch oder teilweise keltisch gedeutet wurden.)

Vorkommen in theonymischen Formularen:

Nehalennia:
- Germania Inferior: Belege sind überaus häufig. Zwei Inschriften stammen aus Köln alle anderen aus Domburg und Colijnsplaat. Die Göttin wird dabei, bis auf wenige Ausnahmen, stets als dea Nehalennia angesprochen.
- außerhalb der Germania Inferior: -

ZitiervorschlagCF-GeI-450, hdl.handle.net/11471/504.50.450
LizenzCreative Commons BY-NC 4.0
Bild 1: Front, Hondius-Crone 1955, p.53, Rechte vorbehaltenBild 2: links, Hondius-Crone 1955, p.53, Rechte vorbehaltenBild 3: rechts, Hondius-Crone 1955, p.53, Rechte vorbehalten


Bild 1: Front, Hondius-Crone 1955, p.53, Rechte vorbehalten
Bild 2: links, Hondius-Crone 1955, p.53, Rechte vorbehalten
Bild 3: rechts, Hondius-Crone 1955, p.53, Rechte vorbehalten