Die keltischen Götternamen der germanischen Provinzen

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Die keltischen Götternamen der germanischen Provinzen

Nehalennia

CF-GeI-356

[---]E

NEHAḶ[---]E PRO

MERCIḄ[---]CTOR

BENE C̣[---]

  5 BON̂IVS [---]

[---]Ṃ[---]

[---? Dea]e

Nehal[ennia]e pro

mercib[us ---]ctor(...?)

bene c[ons(ervandis) ---]

  5 bonius [---]

[---]M[---]

CivitasCivitas Frisiavonum
Apparatus criticusZ. 1: [--- Dea]e – Stuart/Bogaers, AE, EDH; [Dea]e – Scheungraber, Ferlut
Z. 3: mercib[us ---]ctor(um?) – EDH
Z. 4: unklar, ob conservandis abgekürzt war – Stuart/Bogaers; bene c[ons(ervandis) Li?]/bonius [---] – AE, EDH
Z. 5: ohne Ligatur – AE, EDH
Übersetzung Deutsch

Für die Göttin Nehal…! … für den guten Erhalt der Ware … …bonius …

Übersetzung Englisch

To the goddess Nehal…! … for the protection of the goods … …bonius …

Autopsie

non vidimus


Lesung gründet auf: Stuart/Bogaers und Photo

Editionen und LesungenStuart/Bogaers 2001, A62
AE 2001, 1468
Scheungraber 2020, 402 Nr.75
Ferlut 2022, Nr.1021
Elektronische Ressourcen HD047352 (Version vom 12. Juni 2017) (Epigraphische Datenbank Heidelberg)
EDCS-23400592 (zuletzt aufgerufen am 24. Februar 2020) (Epigraphik-Datenbank Clauss/Slaby)
www.trismegistos.org/text/209570 (zuletzt aufgerufen am 30. Juni 2021) (Trismegistos)
Fundort antikGanuenta
Fundstelle

Oosterschelde bei Colijnsplaat 51.599839 3.849262 (!)

VerwahrungMiddelburg, Koninklijk Zeeuwsch Genootschap der Wetenschappen
InventarnummerGA 1994-11a,b
InschriftträgerAedicula-Altar
MaterialKalkstein
Archäologische Klassifikation Baum
Fragment
Reliefschmuck
Beschreibung Objekt

Es dürfte sich aufgrund der geringen Höhe der Inschriftentafel und den kleinen Buchstaben um einen Altar mit Bildnis gehandelt haben, so Stuart/Bogaers (2001, 95). Erhalten sind zwei nicht aneinanderpassende Bruchstücke vom Unterteil. An einem Fragment ist oben noch der Rest einer ansetzenden Plinthe zu erkennen.
Auffallend sind zwei vertikale Rillen, die durch die Inschrift laufen.

Zustand Objekt mehrere Fragmente
MaßeTeil 1
Höhe: 18,5 cm
Breite: 17,0 cm
Tiefe: 16,0 cm
Teil 2
Höhe: 9,5 cm
Breite: 9,5 cm
Tiefe: 8,5 cm
Stimmt die hier vorgelegte Zusammenstellung der Fragmente und die vorgeschlagene Ergänzung des Textes, würde sich eine Gesamtbreite des Inschriftenfeldes von ca. 35,0 cm ergeben (Stuart/Bogaers 2001, A62).
Ikonografie

An den Schmalseiten haben sich Überreste von Baumdarstellungen erhalten.

Inschrift

Das größere Fragment stammt vom linken, das kleinere vom rechten Rand des Inschriftenfeldes. Die erste und die letzte Zeile dürften erhalten sein.
Dass vor „deae“ noch etwas anderes gestand hat, erscheint wenig wahrscheinlich. Vielleicht stand „deae“ aufgeteilt links und rechts des Bildfeldes.
Ligatur: s. Majuskeltext. Besondere Zeichen: In Z.5 findet sich eine Ligatur von N und I mit erhöhter rechter vertikaler Haste des N.

Zustand Inschriftfeldmehrere Fragmente
Technikgemeißelt
Kommentar Götternamen

Nehal…: Rest von Nehalennia oder einer Variante davon: keltisch erklärbar: ‚Die [Göttin] im Salzwasser bzw. in der See‘ (de Bernardo Stempel Corpus F.E.R.C.A.N. II/1 145f). (Hier wird kein sprachwissenschaftlicher Beitrag geleistet. Die Literaturangaben dienen lediglich dazu, einen Einstieg in die sprachwissenschaftliche Diskussion zu bieten. Besprochen werden alle Götternamen, die bislang als keltisch oder teilweise keltisch gedeutet wurden.)

Vorkommen in theonymischen Formularen:

Nehalennia:
- Germania Inferior: Belege sind überaus häufig. Zwei Inschriften stammen aus Köln alle anderen aus Domburg und Colijnsplaat. Die Göttin wird dabei, bis auf wenige Ausnahmen, stets als dea Nehalennia angesprochen.
- außerhalb der Germania Inferior: -

Kommentar allgemein

pro mercib[us ---]ctor(...?) bene c[ons(ervandis) ---]: Die zu erwartende Formel würde lauten: pro mercibus bene conservandis. Das in dieser Inschrift erhaltene CTOR ist unklar. Es könnte zu ergänzen sein auf vectorum (etwa „der Seefahrer“) oder ein sich auf die Ware beziehender Genitiv sein (Stuart/Bogaers 2001, A62). Die Formel könnte darauf hindeuten, dass der Stein schon vor Antritt der Fahrt gesetzt wurde (so Stuart/Bogaers 2001, A62), was aber nicht unbedingt der Fall sein muss (vgl. CF-GeI-417).

ZitiervorschlagCF-GeI-356, hdl.handle.net/11471/504.50.356
LizenzCreative Commons BY-NC 4.0
Bild 1: Front, Stuart/Bogaers 2001, Taf.49, A62, Rechte vorbehalten

Bild 1: Front, Stuart/Bogaers 2001, Taf.49, A62, Rechte vorbehalten