<title type="main">Vacallinehae? CF-GeI-200 Inschriftenedition Werner Petermandl Archäologische Beschreibung und geografische Daten Astrid Schmölzer Austrian Science Fund (FWF): P 29274-G25 Institut für Antike, Fachbereich Alte Geschichte und Epigraphik, Karl-Franzens-Universität Graz Zentrum für Informationsmodellierung - Austrian Centre for Digital Humanities, Karl-Franzens-Universität Graz GAMS - Geisteswissenschaftliches Asset Management System 2022 Graz o:fercan.200 Creative Commons BY-NC 4.0 FERCAN: Fontes Epigraphici Religionum Celticarum Antiquarum Projektleitung Wolfgang Spickermann Bonn Rheinisches Landesmuseum 28816 Weihinschrift

Es handelt sich um den linken Rand eines Weihesteins. Aufgrund des Erhaltungszustandes ist keine Beschreibung von Form und Gestaltung möglich.

Sandstein Weihestein 9,5 9,0 7,5
kleineres Fragment

Vom Inschriftentext sind kleine Reste der Anfänge von zwei Zeilen am linken Rand erhalten. Ob und wie viele Zeilen davor und danach vorhanden waren, muss offen bleiben. Bei zwei senkrechten Hasten in Z.2, deren untere Teile fehlen könnte es sich um die Buchstaben L oder I handeln.

kleineres Fragment
gemeißelt

kein Dekor erhalten

Fragment
CCAA Bad Münstereifel Nöthen (Pesch), Tempelbezirk (Matronentempel Eifel)

Hof A

50.533852 6.702742
vidimus (CIL XIII Projekt)
Vacallinehae? Va[---] Vacallinehae?
World Geodetic System

Digitale Repräsentation konform mit EpiDoc: http://epidoc.sourceforge.net

Majuskel und Minuskel ausgeführt nach Leidener Klammersystem, Majuskel bildet Inschrift originalgetreu ab, Minuskel enthält editorische Hinzufügungen

Die keltischen Götternamen in den Inschriften der römischen Provinz Germania Inferior. Eine Fallstudie zu Religion im Kontext von Kulturkontakt und Kulturtransfer (FWF – Projekt P 29274-G25 )

Das Forschungsprojekt beabsichtigt, sämtliche keltischen Götternamen, die sich in lateinischen Inschriften der römischen Provinz Germania Inferior erhaltenen haben, zusammenzustellen und auszuwerten. Die gewählte Quellengrundlage erscheint besonders geeignet Erscheinungsformen zu untersuchen, welche auf religiöser Ebene durch das Zusammentreffen von verschiedenen kulturellen Einflüssen entstanden sind. Diese sind hier einerseits definiert durch die Verwendung der keltischen Sprache, andererseits durch die lateinische Sprache und durch Formen aus dem Inneren des Imperium Romanum, die man mit dem Etikett „römisch“ versehen kann. Das Interesse gilt dabei nicht nur religiösen, sondern auch damit verbundenen gesellschaftlichen Aspekten und den entsprechenden Mentalitäten. Doch soll damit auch zu einem verbesserten Gesamtbild der Provinzialreligion in Niedergermanien beigetragen werden. Die Abschlusspublikation wird ergänzt um einen ausführlichen sprachwissenschaftlichen Kommentar (von Patrizia de Bernardo Stempel) in der Reihe ‚Corpus - F.E.R.C.AN. (Fontes epigraphici religionum Celticarum antiquarum)‘ erscheinen.

Latein Initial Version Version 2 Version 3
Front, CIL XIII Projekt, CC BY-NC FERCAN
Alföldy 1968, Nr.116
EDCS-35600086zuletzt aufgerufen am 24. Februar 2020 www.trismegistos.org/text/417629zuletzt aufgerufen am 26. Juli 2021
VA
Va

Für die Va… !

To the Va… !

Va[callinehis], möglicherweise ging dem erhaltenen Textbestand noch eine Zeile voran – Alföldy

Va…: eventuell Rest einer Variante von Vacallinehae: Die Etymologie weist auf Waldgottheiten hin: ‚die unter den Bäumen bzw. dem Wald Verweilenden‘ (vgl. de Bernardo Stempel in Spickermann 2005, 144).

Vorkommen in theonymischen Formularen:

Vacallinehae: - Germania Inferior: häufig bezeugt. Im hier besprochenen Fragment sind die erhaltenen Reste trotz des einschlägigen Fundortes zu gering, um sie zweifelsfrei den Vacallinehae zuweisen zu können. Ob vor dem erhaltenen Teil ursprünglich noch „Matronis“ (bzw. „Matribus“) zu lesen war oder nicht, muss ebenfalls offen bleiben. - außerhalb der Germania Inferior: -

Matronae Vacallinehae: - Germania Inferior: Das theonymische Formular ist häufig bezeugt. - außerhalb der Germania Inferior: -

Matres Vacallinehae: - Germania Inferior: Das theonymische Formular ist mindestens 1x gesichert bezeugt (CF-GeI-239). - außerhalb der Germania Inferior: -